Kriterien des Deutschen Konsortiums für Familiären Brust- und Eierstockkrebs

Der Verdacht auf eine erbliche Veranlagung zur Krebsentstehung wird gestellt, wenn eine Person in einem sehr jungen Alter erkrankt oder wenn in einer Familie gehäuft Krebserkrankungen auftreten. Eine Beratung im Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs wird empfohlen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (jeweils bezogen auf eine familiäre Linie):

  • Mindestens 3 Frauen sind an Brustkrebs erkrankt (unabhängig vom Alter bei Erstdiagnose).

  • Mindestens 2 Frauen sind an Brustkrebs erkrankt, davon mindestens eine vor dem 51. Lebensjahr.

  • Mindestens 1 Frau ist an beidseitigem Brustkrebs erkrankt, wobei die erste Erkrankung vor dem 51. Lebensjahr aufgetreten ist.

  • Mindestens 1 Frau ist vor dem 36. Lebensjahr an Brustkrebs erkrankt.

  • Mindestens 1 Frau ist an Brustkrebs und 1 Frau an Eierstockkrebs erkrankt.

  • Mindestens 1 Frau ist an Brust- und Eierstockkrebs erkrankt.

  • Mindestens 1 Frau ist vor dem 60. Lebensjahr an triple-negativem Brustkrebs erkrankt.

  • Mindestens 1 Frau ist vor dem 80. Lebensjahr an Eierstockkrebs erkrankt.

  • Mindestens 2 Frauen sind an Eierstockkrebs erkrankt.

  • Mindestens 1 Mann ist an Brustkrebs erkrankt.

  • In der Familie wurde bereits eine Mutation nachgewiesen.

Wie können Sie sich auf die Beratung vorbereiten?

Für eine Beratung benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Wir bitten Sie daher, im Vorfeld in Erfahrung zu bringen, wer in Ihrer Familie an Krebs erkrankt ist sowie folgende Informationen zu jedem Betroffenen:

  • Um welche Krebsart handelt es sich?

  • Wie alt war die betroffene Person, als die Krebserkrankung festgestellt wurde?

  • Wann ist die betroffene Person geboren (Jahr)?

  • Ist die betroffene Person verstorben? Falls ja, in welchem Alter?

  • Wurde eine genetische Untersuchung bei einem der Familienangehörigen bereits empfohlen oder veranlasst? Wenn ja, bringen Sie bitte die Befunde mit.

Darüber hinaus benötigen wir - sofern verfügbar - Befunde aller erkrankten Familienmitglieder.

Eine genetische Untersuchung wird nach Möglichkeit immer zuerst bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person durchgeführt. Die beste Aussagekraft erlaubt die Untersuchung bei der am jüngsten erkrankten Person in der Familie. Klären Sie daher im Vorfeld, ob diese Person Sie zur Beratung begleiten kann.

Im Vorfeld der Beratung erhalten Sie von uns per Post mehrere Unterlagen, die Sie zu Hause ausfüllen sollen. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Fragebögen benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.

Sollten die Kriterien nicht erfüllt sein, Sie aber dennoch eine genetische Krebsberatung wünschen, können Sie sich gerne an das Institut für Humangenetik unter der Nummer 0451 500 50 402 wenden.