Klausur Gynäkologie und Geburtshilfe
Für den Schein Gynäkologie und Geburtshilfe muss das Eingangstestat, das komplette Blockpraktikum und die Klausur erfolgreich absolviert sein. Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt des Eingangstestates und der Klausur mit der Gewichtung 1:2.
Bei Nichtbestehen der Klausur kann diese ein halbes Jahr später nachgeschrieben werden. Sollte das Bestehen des Scheines relevant für den Eintritt ins PJ sein oder eine andere Ausnahmesituation vorliegen, kann eine mündliche Nachprüfung in 2er Gruppen erfolgen. Nachgeprüft werden allerdings nur Kandidat/innen, die bei den Klausuren nicht versucht haben zu täuschen. Diejenigen, die versucht haben zu täuschen, müssen bei Nichtbestehen auf den nächsten regulären Klausurtermin warten.
In der Klausur stellen wir 30 MC-Fragen, für die Bearbeitung haben Sie 60 min Zeit. Diese orientieren sich an den Inhalten der Hauptvorlesung. Wir weisen hier noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass unsere Fragen nur für die Klausuren zur Verfügung stehen. Das Entwenden, Vervielfältigen oder Weiterverbreiten unserer Fragen gilt als Täuschungsversuch.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur ist, dass Sie sich mindestens im 8. Lehrplansemester befinden.
Regelung zur Zensurenvergabe
Bestehensgrenze 60%
30 bis 27 Punkte sehr gut (1)
26 bis 24 Punkte gut (2)
23 bis 21 Punkte befriedigend (3)
20 bis 18 Punkte ausreichend (4)
≤17 Punkte nicht bestanden (5)