Spendenkonto der Förderstiftung des UKSH

Kontoinhaber:
Förderstiftung des UKSH
Förde Sparkasse
IBAN: DE10 2105 0170 1400 1429 88 | BIC: NOLADE21KIE
oder
Sparkasse zu Lübeck
IBAN: DE37 2305 0101 0162 9999 99 | BIC: NOLADE21SPL
Steuernummer: 20/291/74759
Die Förderstiftung des UKSH dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Ihre Anschrift und vollständiger Name für die Spendenbescheinigung
Bitte geben Sie für die Zusendung der Spendenbescheinigung und des Dankesschreiben Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Gern nehmen wir auch Ihre Telefonnummer und Mailadresse auf. Diese Angaben können Sie uns auch gern per Mail an gutestun@uksh.de senden oder telefonisch durchgeben:
+49 (0431|0451) 500-10520.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Gut zu wissen!
Die Stabsstelle Fundraising des UKSH
Als zentrale Anlaufstelle koordiniert die Stabsstelle Fundraising campusübergreifend alle Fundraising-, Spenden- und Charityaktivitäten am UKSH. Dem zugeordnet sind der UKSH Freunde- und Förderverein sowie die Förderstiftung des UKSH. Das Fundraising des UKSH ist für seine professionelle Arbeit im Bereich Fundraising vom Deutschen Hochschulverband ausgezeichnet worden.
1. Ihre Spende an den UKSH Freunde- und Förderverein
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an den UKSH Freunde- und Förderverein (UKSH Gutes tun!-Spendenkonto) entsprechend Ihres Spendenwunsches den „FW-Spendenschlüssel“ im Verwendungszweck gemäß der UKSH Gutes tun!-Spendenmöglichkeiten (PDF) an.
2. Ihre Spendenbescheinigung vom UKSH Freunde- und Förderverein
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre vollständige Adresse und Namen bei der Überweisung oder per E-Mail an gutestun@uksh.de mit. Bis zu einem Spendenbetrag von 300 € gilt der Überweisungsbeleg auch als Nachweis ggü. dem Finanzamt.
*100 % Ihres Engagements kommen bei den kleinen und großen Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen, im Bereich der Wissenschaft und Forschung sowie den UKSH-Mitarbeitenden an. Die Spendenverwaltungskosten werden vom UKSH getragen.
Die aktuelle Satzung der UKSH Förderstiftung, Freistellungsbescheid sowie Informationen zum Thema Testament und Vermächtnisse finden Sie hier als PDF zum Download.