Gutes tun!-X-Mas-Projektförderung
Sehr erfreuliche und positive Resonanz!
Als UKSH Freunde- und Förderverein bedanken wir uns für die sehr große und sehr positive Resonanz auf unseren Aufruf zur X-Mas-Projektförderung „Gutes tun! 25x2.000 Euro“:
Insgesamt sind 82 sehr interessante Förderwünsche mit vielfältigen Projekten eingegangen.
34 Projekte erhalten eine Förderung mit einer Gesamtsumme von 57.335,00 Euro
Die Mitglieder des UKSH Freunde- und Fördervereins-Vorstandes, bestehend aus Professor Dr. Jens Scholz, Bettina Braukmann, Claudia Weise, Nikolaus B. Hamann und Thomas Meyer, freuen sich mit Geschäftsführer Herrn Pit Horst sehr, dass nach sorgfältiger Sichtung aller eingereichten Förderanträge, sogar 34 Projekte mit einer Gesamt-Fördersumme in Höhe von 57.335,00 Euro eine Förderung erhalten werden.
Jetzt die 34 geförderten UKSH-Projekte entdecken!
Als Symbol unserer starken Mitgliedergemeinschaft erfolgt die Übergabe des jeweiligen Förderbetrages – digital, aber mit viel Herz – von 34 Gutes tun!- Botschafterinnen und Botschaftern des UKSH. Als Zeichen einer großen UKSH-Familie haben wir dazu Fotomontagen erstellt, auf denen z. B. Kieler UKSH-Mitglieder Lübecker Antragsstellern bzw. umgekehrt, die Fördersumme überreichen.
Die Kommunikation erfolgt an drei Tagen:
1. Montag, 21.12.20: Vorstellung der ersten 12 geförderten UKSH-Gutes tun!-Projekte
2. Dienstag, 22.12.2020: Vorstellung der zweiten 12 geförderten UKSH-Gutes tun!-Projekte
3. Mittwoch, 23.12.2020: Vorstellung der verbleibenden 10 geförderten UKSH-Gutes tun!-Projekte
Wir wünschen viel Freude beim Entdecken!
Im Namen unserer mehr als 530 Mitglieder wünschen wir eine schöne, besinnliche Weihnachtszeit, in bester Gesundheit und alles Gute für das neue Jahr!
Ihr Vorstand und Geschäftsführung des UKSH Freunde- und Fördervereins
Professor Dr. Jens Scholz, Bettina Braukmann, Claudia Weise, Nikolaus B. Hamann und Thomas Meyer und Geschäftsführer Pit Horst
Montag, der 21.12.2020 | Vorstellung der ersten 12 geförderten UKSH-Gutes tun!-Projekte
Dienstag, der 22.12.2020 | Vorstellung der zweiten 12 geförderten UKSH-Gutes tun!-Projekte
Mittwoch, der 23.12.2020 | Vorstellung der letzten 10 geförderten UKSH-Gutes tun!-Projekte
Die jeweiligen Förderungen erfolgen – auch analog des gezeichneten Antragsformulars – unter folgenden Regularien:
Wichtig und gut zu wissen! Bitte um Beachtung!
- Die Fördermittel werden vom UKSH Freunde- und Förderverein bereits bis Ende Januar 2021 auf einem separaten Finanzierungsschlüssel im UKSH zur Verausgabung zur Verfügung gestellt. Die Antragssteller werden per Mail bis Ende Januar 2021 über die Details informiert.
- Es sind die Bruttopreise (inkl. gesetzlicher MwSt.) bei der Beschaffung relevant sowie auch ggf. Versandkosten mit zu berücksichtigen. Es werden im Rahmen dieser 10-Jahres-Vereins-Jubiläuumsaktion maximal 2.000 Euro/Antrag (inkl. gesetzlicher MwSt./Antrag) als Förderung gewährt.
- Dir gewährten Fördermittel sollen - nach Möglichkeit - bis 30.9.2021 vom Antragssteller verausgabt sein. Werden die gewährten Fördermittel nicht in vollem Umfang verwendet (z. B. durch Einsparungen, günstigerem Einkauf etc.), sind diese dem UKSH Freunde- und Förderverein zurückzuzahlen und zurück zu überweisen.
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Wichtig: Es dürfen keine Folgekosten durch dieses zusätzliche Vorhaben dank der 2.000 Euro-Förderung für das UKSH entstehen. Bei Anschaffungen von Geräten sind die Beschaffungsrichtlinien des UKSH zu beachten.
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Es dürfen mit der Umsetzung der geförderten Projekte keine neuen oder zusätzliche Baumaßnahmen verbunden sein. Ist dies der Fall, entfällt die Förderung und der Förderbetrag muss zurück gezahlt werden.
I. Zurverfügungstellung der beantragten Mittel
Es können medizinische und nichtmedizinische Vorhaben und Projekte eingereicht werden, die mit 2.000 Euro (Gesamtbetrag, inkl. gesetzlicher MwSt.) zum Wohle der kleinen und großen Patienten des UKSH, deren Angehörigen und/oder für die UKSH-Mitarbeiter die Chance auf einen spürbaren Nutzen haben. Eine Förderung von rein individuellen Einzelvorhaben, wie z. B. personenbezogener Ausstattung, persönlicher Fortbildungen o. ä., sind satzungstechnisch nicht förderungsmöglich. Es werden die Anträge dem Vereinsvorstand zur Entscheidung vorgelegt, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis So., 06.12.2020, per Mail an gutestun@uksh.de oder per Fax unter (0431 | 0451) 500 10 504 bei der Stabsstelle Fundraising eingegangen sind. Bei positiver Förderentscheidung werden die Mittel auf einen neuen Finanzierungsschlüssel beim UKSH überwiesen. Der Antragsteller bzw. der Zuwendungsempfänger ist dann dazu verpfl ichtet, die Fördermittel für den beantragten Zweck und entsprechend der übermittelten Kosten zeitnah entsprechend der gesetzlichen Pfl icht zu verwenden. Der UKSH Freunde- und Förderverein ist schriftlich vom Antragsteller zu informieren, wenn die Fördermittel nicht in vollem Umfang verwendet worden sind. Diese sind nach dem Projektabschluss an den UKSH Freunde- und Förderverein zurück zu überweisen. Die Rücküberweisung ist mit der Drittmittelbewirtschaftung des UKSH und dem UKSH Freunde- und Förderverein vom Antragsteller, c/o Stabsstelle Fundraising des UKSH (gutestun@uksh.de, Tel.: 0431 | 0451 500 10 520) zu koordinieren.
II. Öffentlichkeitsarbeit
Bei Annahme der Förderung erklären Sie sich damit einverstanden, bei allen Publikationen, wissenschaftlichen Begleitungen/Evaluation und Öffentlichkeitsarbeiten in geeigneter Weise (z. B. in der Form: „Gemeinsam Gutes tun! Gefördert dank des UKSH Freundeund Fördervereins“) auf die erfolgte Förderung durch den UKSH Freunde- und Förderverein positiv hinzuweisen. Die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit dem UKSH Freunde- und Förderverein, c/o Stabsstelle Fundraising des UKSH.
III. AGBs sowie Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen
Ich habe die Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen sowie die Allgem. Geschäftsbedingungen (AGBs) gelesen, verstanden und akzeptiere sie. Diese sind mir/uns unter uksh.de/gutestun/datenschutz gut und verständlich zugänglich.
IV. Erklärung zur Anerkennung der Förderregularien
Wir haben die mit diesem Antrag verbundenen Regularien und die Satzung des UKSH Freunde- und Fördervereins zur Kenntnis genommen und erkennen die darin für die Antragsteller vorgesehenen
Verpflichtungen an, insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten.
V. Antragserklärungen und rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Ich bin autorisiert, den Antrag im Namen der o. g. Organisation einzureichen und bestätige, dass alle Informationen in diesem Förderantrag zutreffend sind.
Mit meiner/unserer Unterschrift erkenne/n ich/wir die mit dem Förderantrag genannten sowie verbundenen Regularien an.
Gemeinsam viel Gutes erreicht!
10 Jahre UKSH Freunde- und Förderverein
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Jedes Jahr mehr als eine halbe Million Euro zur Stärkung der Universitätsmedizin. 2019: knapp eine Million Euro Gutes tun!-Gesamteinnahmen in unserem Verein
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Starke Gemeinschaft: mehr als 530 Mitglieder und mehr als 2.100 Einzelspenden/Jahr
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Jährlich mehr als fünf Charity-Aktionen und mehr als 80 Spendenaktionen/Jahr
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Seit 2011: mehr als 7,4 Millionen Euro Gesamteinnahmen gezielt für die Erweiterung der Kinderbetreuung der UKSH-Mitarbeiter
- Professionelles und transparentes Fundraising
Für Sie zum Download:
Entdecken Sie unsere aktuellsten Gutes tun!-Aktivitäten zur Stärkung der Universitätsmedizin in spannenden Videos und interessanten Beiträgen auf unserem neuen UKSH-Gutes tun!-YouTube-Channel sowie unserer -Facebook-Seite! Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, durch Likes, Kommentare und insbesondere das Teilen unserer Beiträge „UKSH-Gutes tun!“ in Ihrem Netzwerk zu kommunizieren. Durch ein Abonnement unserer Social Media-Kanäle werden Sie immer als erstes informiert, sobald Ihnen neuer Gutes tun!-Content zur Verfügung steht.
Aktuelle Informationen über das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (campusübergreifend) erhalten Sie zudem auf den offiziellen UKSH-Fanpages:
Starke Gemeinschaft –
Ihre wertvolle Unterstützung als Mitglied!
Wir wünschen uns, dass unsere Gemeinschaft für die gute Sache weiter so positiv wächst! Seien Sie als Mitglied in unserem UKSH Freunde- und Förderverein herzlich willkommen.
Online Mitglied werden: uksh.de/gemeinsam
1. als Privatperson: ab 20 € / Jahr [Onlineformular]
2. als Ehepaar oder eingetr. Lebenspartnerschaft: ab 30 € / Jahr [Onlineformular]
3. als Unternehmen oder Institution: ab 500 € / Jahr [Onlineformular]
Unterstützen Sie die täglichen Aktivitäten des UKSH Freunde- und Fördervereins für die Universitätsmedizin am UKSH, so wie bereits unsere mehr als 720 Mitglieder. Bereits ab einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 20 €/Jahr stärken Sie diese wertvolle Arbeit. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag nach dem Download direkt am PC auszufüllen und anschließend auszudrucken. zum Mitgliedsantrag (PDF)
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Stabsstelle Fundraising | Gutes tun!
Arnold-Heller-Straße 3 | Haus V65 | Raum 109 | 24105 Kiel
Telefon: +49 (0431 | 0451) 500 10 520 | E-Mail: gutestun@uksh.de | Web: uksh.de/gutestun
YouTube: youtube.com/channel | Facebook: facebook.com/ukshgutestun
Ihre freiwillige Spende
Mitgliedschaften, Spenden und Ideen für eigene Spendenaktionen sind herzlich willkommen.
„Mit einem professionellen Spenden-Management sorgen wir mit der Stabsstelle Fundraising des UKSH dafür, dass die Spenden zu 100 Prozent für den jeweiligen Zweck eingesetzt werden. Und mit unserem Team initiieren oder begleiten wir solche Gutes-tun!-Aktionen des Freunde- und Fördervereins sowie der Förderstiftung des UKSH sehr gern“, sagt Pit Horst.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Spendenkonto
Förde Sparkasse | Empfänger: UKSH WsG e.V.
IBAN: DE75 2105 0170 1400 1352 22 | BIC: NOLADE21KIE
Verwendungszweck
Entsprechend Ihres Spendenwunsches – Angabe des „FW-Spendenschlüssels“. Zum Beispiel:
a) zweckfrei: FW12002 oder
b) zweckgebunden: Ihre Auswahl des Spendenzwecks analog der Spendenmöglichkeiten am UKSH
Für Rückfragen steht zur Verfügung
Pit Horst, Stabsstelle Fundraising, UKSH Freunde- und Förderverein
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Telefon: +49 (0431|0451) 500-10520
E-Mail: pit.horst@uksh.de | uksh.de/gutestun