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Ausschüttung von 25 x 2.000 Euro zur Unterstützung eines Gutes tun!-Projektes

04.10.2021

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Ihr Gutes tun!-X-Mas Wunsch 2021


Bewerben Sie sich noch bis Mittwoch, den 03.11.2021, mit Ihrem Gutes tun!-X-Mas Wunsch und sichern Sie sich die Chance auf eine von 25 Förderungen in Höhe von bis zu 2.000 € für Ihr Gutes tun!-Projekt.

Diese 50.000 Euro-Förderung ist insbesondere dank unserer starken Mitgliedergemeinschaft im UKSH Freunde- und Förderverein und zahlreicher, zusätzlicher zweckfreier Spenden möglich. Wir freuen uns über die Einreichung Ihres Förderantrages beim UKSH Freunde- und Förderverein „UKSH Wissen schafft Gesundheit e. V.“.

Ihr Gutes tun!-Team der Stabsstelle Fundraising des UKSH,
des 
UKSH Freunde- und Fördervereins sowie der Förderstiftung des UKSH

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Dreiseitiges Antragsformular (editierbar) für Ihre Bewerbung

Download [PDF]

 

 

 

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 1. Wer darf einen Antrag einreichen?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH sowie sämtlicher UKSH-Tochtergesellschaften sind berechtigt, einen Förderantrag an den UKSH Freunde- und Förderverein zu stellen.


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2. Welche Vorhaben und Projekte können gefördert werden?
Es können medizinische und nichtmedizinische Vorhaben und Projekte eingereicht werden, die mit maximal 2.000 Euro (Gesamtbetrag, inkl. gesetzlicher MwSt. und aller Kosten) zum Wohle der kleinen und großen Patienten des UKSH, deren Angehörigen und/oder für die UKSH-Mitarbeiter die Chance auf einen spürbaren Nutzen haben. Eine Förderung von rein individuellen Einzelvorhaben, wie z. B. personenbezogener Ausstattung, persönlicher Fortbildungen o. ä., ist satzungstechnisch nicht möglich.

Geförderte Projekte 2020
Im 10-jährigen Vereins-Jubilläumsjahr 2020 sind sogar 34 Gutes tun!-Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 57.335 Euro unterstützt worden. Schauen Sie sich gerne die geförderten Gutes tun!-Projekte aus dem letzten Jahr hier an.


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 3. Zeitrahmen
Bitte senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Förderantrag (PDF S. 5-7) bis Mittwoch, den 03.11.2021, per E-Mail als Scan in PDF-Form an gutestun@uksh.de oder per Fax an (0431 | 0451) 500-10 504.

Der Vorstand des UKSH Freunde- und Fördervereins, bestehend aus Prof. Dr. Jens Scholz, Bettina Braukmann, Claudia Weise, Nikolaus B. Hamann und Thomas Meyer, entscheidet über die Vergabe der 25 x 2.000 Euro. Gut zu wissen! Die Bekanntgaben der X-Mas-Gutes tun!-Gewinner erfolgen vom 1. bis zum 24. Dezember 2021. Täglich wird ein gefördertes Projekt vorgestellt, am 24. Dezember 2021 erfolgen sogar zwei Projektvorstellungen.

 

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Werden Sie Mitglied in einer starken Gemeinschaft!

Ihre Mitgliedschaft im UKSH Freunde- und Förderverein


Diese 50.000 Euro-Förderung ist insbesondere dank unserer starken Mitgliedergemeinschaft im UKSH Freunde- und Förderverein möglich. Daher laden wir Sie heute herzlich ein, auch Mitglied in unserem UKSH-Verein zu werden. Damit unterstützen Sie nachhaltig die universitäre Gesundheitsversorgung, profitieren zugleich von einigen Vorteilen und ermöglichen als Mitgliedergemeinschaft solche Förderungen.

Die Mitgliedschaft für Privatpersonen ist bereits ab 20 €/Jahr und ab 30 €/Jahr für Ehepaare oder eingetr. Lebenspartnerschaften sowie ab 500 €/Jahr für Organisationen möglich. Höhere Beiträge sind freiwillig und frei vereinbar.


Online Mitglied werden: uksh.de/gemeinsam 

1. als Privatperson: ab 20 € / Jahr [Onlineformular]
2. als Ehepaar oder eingetr. Lebenspartnerschaft: ab 30 € / Jahr [Onlineformular]
3. als Unternehmen oder Institution: ab 500 € / Jahr [Onlineformular]

 

UKSH Gutes tun!-MitgliedsantragStarke Gemeinschaft –
Ihre wertvolle Unterstützung als Mitglied!
Wir wünschen uns, dass unsere Gemeinschaft für die gute Sache weiter so positiv wächst! Seien Sie als Mitglied in unserem UKSH Freunde- und Förderverein herzlich willkommen.

 

11 Jahre UKSH Freunde- und Förderverein

Gemeinsam viel Gutes erreicht!
11 Jahre UKSH Freunde- und Förderverein

  1. Jedes Jahr mehr als eine halbe Million Euro zur Stärkung der Universitätsmedizin. 2020: mehr als 1,2 Mio. Euro Gutes tun!-Gesamteinnahmen in unserem Verein

  2. Starke Gemeinschaft: mehr als 580 Mitglieder und mehr als 2.200 Einzelspenden/Jahr

  3. Jährlich mehr als fünf Charity-Aktionen und mehr als 80 kreative Spendenaktionen/Jahr

  4. seit 2011: mehr als 65 KITA-Spendenaktionen, davon elf UKSH-Golf-Charity-
    Tuniere mit mehr als 243.000 Euro Spendeneinnahmen für die Erweiterung
    der Kinderbetreuung der UKSH-Mitarbeiter

  5. Professionelles und transparentes Fundraising am UKSH

Für Sie zum Download:
- UKSH forum spezial zum 11. UKSH Golf-Charity-Turnier
- Gutes tun!-Bericht 2019
- Übersicht aller UKSH Spendenmöglichkeiten
- Gutes tun! mit Charity-Shopping

 

Gemeinsam Gutes tun! auf Social Media

 

Entdecken Sie unsere aktuellsten Gutes tun!-Aktivitäten zur Stärkung der Universitätsmedizin in spannenden Videos und interessanten Beiträgen auf unserem neuen UKSH-Gutes tun!-YouTube-Channel sowie unserer -Facebook-Seite! Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, durch Likes, Kommentare und insbesondere das Teilen unserer Beiträge „UKSH-Gutes tun!“ in Ihrem Netzwerk zu kommunizieren. Durch ein Abonnement unserer Social Media-Kanäle werden Sie immer als erstes informiert, sobald Ihnen neuer Gutes tun!-Content zur Verfügung steht.



Aktuelle Informationen über das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (campusübergreifend) erhalten Sie zudem auf den offiziellen UKSH-Fanpages:

UKSH-FacebookUKSH-Instagram UKSH-YouTube

 

Präambel | Profil der Förderung


Ausschüttung von 25 x 2.000 Euro zur Unterstützung eines Gutes tun!-Projektes
Antrag auf Förderung durch den UKSH Freunde- und Förderverein „UKSH Wissen schafft Gesundheit e. V.“

Präambel – Profil der Förderung
Zweck des Vereins ist die Förderung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und seiner ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienenden Tochtergesellschaften und seiner Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter der Tochtergesellschaften. Der Verein will das UKSH stärken und Innovationen fördern. Hierdurch erfüllt der Verein den Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Humanmedizin und des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Gesundheitspflege.

Ferner erfüllt der Verein den Zweck der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe –, durch Unterstützung junger Menschen in ihrem Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Der Verein verfolgt seine gemeinnützigen Zwecke als Förderverein gemäß § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein weiterleiten wird.

 


 

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Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
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Telefon: +49 (0431 | 0451) 500 10 520 | E-Mail: gutestun@uksh.de | Web: uksh.de/gutestun
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