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Ausschüttung von 25 x 2.000 Euro zur Unterstützung eines Gutes tun!-Projektes

05.10.2022

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Ihr UKSH-Gutes tun!-X-Mas Wunsch 2022


Bewerben Sie sich bis Freitag, den 28.10.2022, mit Ihrem UKSH-Gutes tun!-X-Mas Wunsch und sichern Sie sich die Chance auf eine von 25 Förderungen in Höhe von bis zu 2.000 € für Ihr Gutes tun!-Projekt.

Diese 50.000 Euro-Förderung ist insbesondere dank unserer starken Mitgliedergemeinschaft im UKSH Freunde- und Förderverein und zahlreicher, zusätzlicher zweckfreier Spenden möglich. Wir freuen uns über die Einreichung Ihres Förderantrages beim UKSH Freunde- und Förderverein „UKSH Wissen schafft Gesundheit e. V.“.

Ihr Gutes tun!-Team der Stabsstelle Fundraising des UKSH,
des 
UKSH Freunde- und Fördervereins sowie der Förderstiftung des UKSH

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Förderantrag (editierbar, S. 6-8 im PDF) für Ihre Bewerbung

Empfehlung:
Für das Ausfüllen des editierbaren Antrages empfehlen wir die Nutzung eines Microsoft-PCs oder Android-Gerätes.

Download [PDF]

 

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 1. Wer darf einen Antrag einreichen?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sowie der gemeinnützigen UKSH-Tochtergesellschaften (Zentrum für Integrative Psychiatrie, UKSH Akademie, UKSH Ambulanzzentrum und IBAF Logopädieschule am UKSH) sind berechtigt, einen Förderantrag an den UKSH Freunde- und Förderverein zu stellen.


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2. Welche Vorhaben und Projekte können gefördert werden?
Es können medizinische und nichtmedizinische Vorhaben und Projekte eingereicht werden, die mit maximal 2.000 Euro (Gesamtbetrag, inkl. gesetzlicher MwSt. und aller Kosten) zum Wohle der kleinen und großen Patienten des UKSH, deren Angehörigen und/oder für die UKSH-Mitarbeiter die Chance auf einen spürbaren Nutzen haben. Eine Förderung von rein individuellen Einzelvorhaben, wie z. B. personenbezogener Ausstattung, persönlicher Fortbildungen o. ä., ist satzungstechnisch nicht möglich.

Geförderten Gutes tun!-X-Mas-Projekte 2021 und 2020 | Beispiele an Förderungen

In 2021 sind 30 Gutes tun!-Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 55.000 Euro unterstützt worden. Schauen Sie sich gerne die geförderten Gutes tun!-Projekte -  auch als Orientierung für Ihren Antrag - aus dem vergangenen Jahren 2021 und 2020 hier an:
Gutes tun!-X-Mas-Projektförderung 2021 (uksh.de)
Gutes tun!-X-Mas-Projektförderung 2020 (uksh.de)


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 3. Zeitrahmen
Bitte senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Förderantrag (PDF S. 6-8) bis Freitag, den 28.10.2022, per E-Mail als Scan in PDF-Form an gutestun@uksh.de oder per Fax an (0431 | 0451) 500-10 504.

Der Vorstand des UKSH Freunde- und Fördervereins, bestehend aus Prof. Dr. Dr. h.c. Jens Scholz, Bettina Braukmann, Claudia Weise, Nikolaus B. Hamann und Thomas Meyer, entscheidet über die Vergabe der 25 x 2.000 Euro. Gut zu wissen! Die Bekanntgaben der X-Mas-Gutes tun!-Gewinner erfolgen vom 1. bis zum 24. Dezember 2022. Täglich wird ein gefördertes Projekt vorgestellt, am 24. Dezember 2022 erfolgen sogar zwei Projektvorstellungen.

 

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Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Stabsstelle Fundraising | Gutes tun!
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Telefon: +49 (0431 | 0451) 500 10 520 | E-Mail: gutestun@uksh.de | Web: uksh.de/gutestun
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