Die Förderstiftung des UKSH fördert insbesondere innovative Vorhaben aus den medizinischen Bereichen des UKSH. Gemeinsam sollen so die Bedingungen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter verbessert und gefestigt, innovative medizinische Vorhaben gefördert und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein als spitzenmedizinischer Maximalversorger gestärkt werden.
Die wichtigsten Informationen haben wir in der Broschüre "Ihre Chance auf Förderung" für Sie zusammengefasst.
Für Ihren Antrag gelten folgende Regularien
1. Zuwendungsrichtlinien der Förderstiftung des UKSH
2. Satzung der Förderstiftung des UKSH
Bewerben Sie sich gern mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung
des UKSH mit den ausgefüllten, nachfolgenden Formularen.
Dokumente und Vorlagen für Ihren Förderantrag
1. Förderantrag der Förderstiftung des UKSH (8 Seiten | PDF-Datei | digital ausfüllbar)
2. Anlage 1: Zusammenfassung Ihres Förderantrages (1 Seite | Word-Datei)
3. Anlage 2: Finanzierungsplan Ihres Förderantrages (1 Seite | Excel-Datei)
4. Anschreiben zu Ihrem Förderantrag, in dem Sie bitte kurz, leicht verständlich und
fokussiert Ihren Förderwunsch beschreiben und das Alleinstellungsmerkmal herausstellen.
Bitte die Dokumente vollständig ausfüllen und zeichnen.
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen bitte mit Unterschrift/en gezeichnet an kuratorium@uksh.de und im Original per Hauspost an UKSH – Stabsstelle Fundraising, Haus V65, Walkerdamm 1, 24103 Kiel
Es dürfen alle Kliniken, Institute, Töchterunternehmen und Bereiche des UKSH bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anträge einreichen.
Wichtiger Hinweis | Auszug aus den Zuwendungsrichtlinien
1. Ihr gewünschtes Fördervolumen muss mindestens 5.000 € betragen.
2. Ihr medizinisches Vorhaben muss den Zuwendungsrichtlinien entsprechen.
3. Ein substanzieller finanzieller Eigenanteil muss erbracht werden.
4. Personalkosten sollen nicht gefördert, sondern vom UKSH selbst getragen werden.
Anerkennung der Satzung und der Zuwendungsrichtlinien
Die Zuwendungsrichtlinien und Satzung der Förderstiftung des UKSH werden mit Einreichung des Förderantrags zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller erkennt die darin für ihn vorgesehenen Verpflichtungen an, insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten.
AGBs sowie Comliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen
Mit der Unterzeichnung des Förderantrages akzeptiert der Antragsteller die Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen sowie die Allgem. Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese sind unter www.uksh.de/gutestun/datenschutz gut und verständlich zugänglich.
Bewerben Sie sich gern für 2019 mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung des UKSH. Wir freuen uns über Ihren Förderantrag!
Dipl.-Kfm. Pit Horst
Geschäftsführer
Förderstiftung des UKSH
c/o UKSH Stabsstelle Fundraising
Arnold-Heller-Straße 3 | Haus V60 (ehemals Haus 803) | Raum 109
24105 Kiel
Tel.: +49 (0431|0451) 500-10500
Fax: +49 (0431|0451) 500-10504
www.uksh.de/gutestun | kuratorium@uksh.de
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