Die Förderstiftung des UKSH fördert insbesondere innovative Vorhaben aus den medizinischen Bereichen des UKSH. Gemeinsam sollen so die Bedingungen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter verbessert und gefestigt, innovative medizinische Vorhaben gefördert und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein als spitzenmedizinischer Maximalversorger gestärkt werden.
Die wichtigsten Informationen haben wir in der Broschüre "Ihre Chance auf Förderung" für Sie zusammengefasst.
Für Ihren Antrag gelten folgende Regularien
1. Zuwendungsrichtlinien der Förderstiftung des UKSH
2. Satzung der Förderstiftung des UKSH
Bewerben Sie sich gern mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung
des UKSH mit den ausgefüllten, nachfolgenden Formularen.
Dokumente und Vorlagen für Ihren Förderantrag
1. Förderantrag der Förderstiftung des UKSH (8 Seiten | PDF-Datei | digital ausfüllbar)
2. Anlage 1: Zusammenfassung Ihres Förderantrages (1 Seite | PDF-Datei | digital ausfüllbar)
3. Anlage 2: Finanzierungsplan Ihres Förderantrages (1 Seite | Excel-Datei)
4. Anschreiben zu Ihrem Förderantrag, in dem Sie bitte kurz, leicht verständlich und
fokussiert Ihren Förderwunsch beschreiben und das Alleinstellungsmerkmal herausstellen.
Bitte die Dokumente vollständig ausfüllen und zeichnen.
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen bitte mit Unterschrift/en gezeichnet an kuratorium@uksh.de und im Original per Hauspost an UKSH – Stabsstelle Fundraising, Haus V65, Walkerdamm 1, 24103 Kiel
Es dürfen alle Kliniken, Institute, Töchterunternehmen und Bereiche des UKSH bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anträge einreichen.
Prinzipiell können Sie Ihren Antrag das ganze Jahr über einreichen. Damit Ihr Antrag bei den Förderentscheidungen im ersten Halbjahr 2021 berücksichtigt werden kann, müssen Sie Ihren Antrag allerdings bis zum Fr., 26.02.2021 bei der Förderstiftung des UKSH | c/o Stabsstelle Fundraising eingereicht haben.
Andernfalls wird Ihr Antrag für den nächsten Förderzeitraum im Jahr 2022 berücksichtigt.
Zeitplanung der Entscheidungen in 2021
Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH entscheidet über Projektanträge mit einem Förderwunsch bis 20.000 Euro/Antrag bis Anfang/Mitte April 2021.
Der Kuratorium der Förderstiftung des UKSH wird über Projektanträge mit einem Förderwunsch von jeweils über 20.000 Euro bis Ende Mai 2021 entscheiden.
Bei positiver Entscheidung stehen die Fördermittel dem jeweiligen Antragssteller ca. bereits 4 Wochen nach den o.g. Sitzungen zur Verfügung.
Wichtige Hinweise | Auszüge aus den Zuwendungsrichtlinien und dem Förderantrag
1. Ihr gewünschtes Fördervolumen muss mindestens 5.000 Euro betragen.
2. Ihr medizinisches Vorhaben muss den Zuwendungsrichtlinien entsprechen.
3. Ein substanzieller finanzieller Eigenanteil muss erbracht werden.
4. Personalkosten sollen nicht gefördert, sondern vom UKSH selbst getragen werden.
5. Bei Anschaffungen gelten grundsätzlich die aktuellen Beschaffungsrichtlinien des UKSH.
6. Bei IT-Vorhaben ist die IT des UKSH vor Antragsabgabe einzubinden und der gewünschte Ressourcenbedarf mit der IT abzustimmen. Bitte wenden Sie sich diesbzgl. z.B. an Herrn Dr. Tim Becker (Mail: tim.becker@uksh.de | Tel.: -92900)
7. Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH kann von den eingereichten Projektanträgen mit einem Förderwunsch von jeweils über 20.000 Euro eine Vorauswahl treffen, die dann zur Förderentscheidung dem Kuratorium vorgestellt wird.
Anerkennung der Satzung und der Zuwendungsrichtlinien
Die Zuwendungsrichtlinien und Satzung der Förderstiftung des UKSH werden mit Einreichung des Förderantrags zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller erkennt die darin für ihn vorgesehenen Verpflichtungen an, insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten.
AGBs sowie Comliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen
Mit der Unterzeichnung des Förderantrages akzeptiert der Antragsteller die Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen sowie die Allgem. Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese sind unter www.uksh.de/gutestun/datenschutz gut und verständlich zugänglich.
Bewerben Sie sich gern mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung des UKSH. Wir freuen uns über Ihren Förderantrag!
Dipl.-Kfm. Pit Horst
Geschäftsführer
Förderstiftung des UKSH
c/o UKSH Stabsstelle Fundraising
Arnold-Heller-Straße 3 | Haus V65 | Raum 109
24105 Kiel
Tel.: +49 (0431|0451) 500-10500
Fax: +49 (0431|0451) 500-10504
www.uksh.de/gutestun | kuratorium@uksh.de
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