Die Förderstiftung des UKSH stärkt dank der starken Kuratoren-Gemeinschaft mit verschiedenen Projekten innovative Universitätsmedizin mit Leuchtturmcharter. Die Fördersumme beträgt jährlich rund 400.000 Euro.
Seit Gründung der Förderstiftung im Mai 2013 wurden so bereits 127 medizinische Vorhaben zur Stärkung innovativer Universitäts- und Spitzenmedizin am UKSH mit mehr als 2,94 Mio. Euro gefördert.
Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH: Zukunft innovativer Universitäts- und Spitzenmedizin des UKSH stärken
Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH ist insbesondere die Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH. Zudem sind medizinische Vorhaben besonders förderwürdig, die einen besonderen Nutzen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten und ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des UKSH erzielen können.
Die wichtigsten Informationen haben wir in der Broschüre "Ihre Chance auf Förderung" für Sie zusammengefasst.
Für Ihren Antrag gelten folgende Regularien
1. Zuwendungsrichtlinien der Förderstiftung des UKSH
2. Satzung der Förderstiftung des UKSH
Bewerben Sie sich gern mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung
des UKSH mit den ausgefüllten, nachfolgenden Formularen.
Dokumente und Vorlagen für Ihren Förderantrag
1. Förderantrag der Förderstiftung des UKSH (8 Seiten | PDF-Datei | digital ausfüllbar)
2. Anlage 1: Zusammenfassung Ihres Förderantrages (1 Seite | PDF-Datei | digital ausfüllbar)
3. Anlage 2: Finanzierungsplan Ihres Förderantrages (1 Seite | Excel-Datei)
4. Anschreiben zu Ihrem Förderantrag, in dem Sie bitte kurz, leicht verständlich und
fokussiert Ihren Förderwunsch beschreiben und das Alleinstellungsmerkmal herausstellen.
Bitte die Dokumente vollständig ausfüllen und zeichnen.
Empfehlungen:
Für das Ausfüllen des editierbaren Antrages empfehlen wir die Nutzung eines Microsoft-PCs oder Android-Gerätes.
Sollte sich beim Ausfüllen der PDFs die Zahlen auf 0 zurücksetzen, laden Sie den Antrag bitte herunter und arbeiten mit der heruntergeladenen Version weiter.
Bitte fassen Sie alle Ihre Antragsunterlagen - sortiert nach: Anschreiben, Antrag, Kurzzusammenfassung, Finanzierungsplan, Anlage - in einem PDF zusammen und senden es mit Unterschrift/en gezeichnet an. kuratorium@uksh.de.
Ein Original per Hauspost ist nicht notwendig, solange wir die PDF-Kopie mit Ihre/n Unterschrift/en per E-Mail erhalten
Prinzipiell können Sie Ihren Antrag das ganze Jahr über einreichen. Damit Ihr Antrag bei den Förderentscheidungen im ersten Halbjahr 2023 berücksichtigt werden kann, müssen Sie Ihren Antrag allerdings bis zum Do., 29.02.2024 per E-Mail an kuratoriums@uksh.de bei der Förderstiftung des UKSH | c/o Stabsstelle Fundraising eingereicht haben.
Andernfalls wird Ihr Antrag für den nächsten Förderzeitraum im Jahr 2025 berücksichtigt.
3.1 Für Vorstands-Förderanträge mit einem gewünschtem Fördervolumen BIS 20.000 Euro:
Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH entscheidet in der Vorstandssitzung der Förderstiftung über Projektanträge mit einem Förderwunsch bis 20.000 Euro/Antrag bis Ende April 2023.
3.2. Für Kuratoriums-Förderanträge mit einem gewünschtem Fördervolumen ÜBER 20.000 Euro:
In der Vorstandssitzung nimmt der Vorstand der Förderstiftung des UKSH zudem eine Vorauswahl der „Kuratoriums-Förderanträge“ vor. Diese Vorauswahl legt fest,welche Antragsteller der „Kuratoriums-Förderanträge“ die Möglichkeit erhalten, ihr Projekt persönlich vor dem Kuratorium in der Kuratoriumssitzung vorzustellen. Zum Zwecke der Vorstellung kommen wir im weiteren Verlauf (nach der Vorstandssitzung der Förderstiftung des UKSH) auf die Antragstellerinnen und Antragsteller der vorausgewählten Projektanträge noch einmal gesondert zu (Stichwort: Video-Präsentationen).
Das Kuratorium der Förderstiftung des UKSH wird voraussichtlich über Projektanträge mit einem Förderwunsch von jeweils über 20.000 Euro bis Anfang Juli 2023 entscheiden.
Bei positiver Entscheidung stehen die Fördermittel dem jeweiligen Antragssteller ca. bereits 4 Wochen nach den o.g. Sitzungen zur Verfügung.
Es dürfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
sowie der gemeinnützigen UKSH-Tochtergesellschaften (Zentrum für Integrative Psychiatrie,
UKSH Akademie, UKSH Ambulanzzentrum und IBAF Logopädieschule am UKSH) Anträge einreichen.
Wichtige Hinweise | Auszüge aus den Zuwendungsrichtlinien und dem Förderantrag
1. Ihr gewünschtes Fördervolumen muss mindestens 5.000 Euro betragen.
2. Ihr medizinisches Vorhaben muss den Zuwendungsrichtlinien entsprechen.
3. Ein substanzieller finanzieller Eigenanteil muss erbracht werden.
4. Personalkosten sollen nicht gefördert, sondern vom UKSH selbst getragen werden.
5. Bei Anschaffungen gelten grundsätzlich die aktuellen Beschaffungsrichtlinien des UKSH.
6. Bei IT-Vorhaben ist die IT des UKSH vor Antragsabgabe einzubinden und der gewünschte Ressourcenbedarf mit der IT abzustimmen. Bitte wenden Sie sich diesbzgl. z.B. an Herrn Dr. Tim Becker (Mail: tim.becker@uksh.de | Tel.: -92900)
7. Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH kann von den eingereichten Projektanträgen mit einem Förderwunsch von jeweils über 20.000 Euro eine Vorauswahl treffen, die dann zur Förderentscheidung dem Kuratorium vorgestellt wird.
Förderschwerpunkt: Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH sowie Förderung von medizinischen Leuchtturmprojekten in der Universitätsmedizin
Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH ist insbesondere die Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH. Zudem sind medizinische Vorhaben besonders förderwürdig, die einen besonderen Nutzen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten und ein besonderes Alleinstellungsmerkmal - Leuchtturmcharakter - der Universitätsmedizin erzielen können.
7. Geförderte Projekte für Sie zur Orientierung!
Seit Gründung im Mai 2013 sind 127 medizinische Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von mehr
als 2,94 Mio. Euro unterstützt worden. Sehen Sie sich gerne die Gutes tun!-Projektförderungen aus
2023 sowie den Vorjahren (im diesem PDF ab Seite 12) oder auch unter
Förderstiftung des UKSH: Video-Präsentationen der geförderten Kuratoriums-Förderanträge 2021 bis 2023 - YouTube als Orientierung für Ihren Antrag an.
Die Zuwendungsrichtlinien und Satzung der Förderstiftung des UKSH werden mit Einreichung des Förderantrags zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller erkennt die darin für ihn vorgesehenen Verpflichtungen an, insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten.
AGBs sowie Comliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen
Mit der Unterzeichnung des Förderantrages akzeptiert der Antragsteller die Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen sowie die Allgem. Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese sind unter www.uksh.de/gutestun/datenschutz gut und verständlich zugänglich.
Bewerben Sie sich gern mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung des UKSH. Wir freuen uns über Ihren Förderantrag!
Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr wertvolles Engagement und stehe Ihnen für Rückfragen gern telefonisch unter (0431 | 0451) 500 10 500 zur Verfügung.
Dipl.-Kfm. Pit Horst
Geschäftsführer
Förderstiftung des UKSH
c/o Stabsstelle Fundraising | Gutes tun!
Arnold-Heller-Straße 3 | Haus V65 | 24105 Kiel
Telefon: +49 (0431 | 0451) 500 10 500 | E-Mail: kuratorium@uksh.de | Web: uksh.de/gutestun
YouTube: youtube.com/@ukshgutestun | Facebook: facebook.com/ukshgutestun
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