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Startseite > Förderstiftung des UKSH > Förderantrag stellen

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Gemeinsam Gutes tun! Ihre Chance auf Förderung.

Die Förderstiftung des UKSH stärkt dank der starken Kuratoren-Gemeinschaft mit verschiedenen Projekten innovative Universitätsmedizin mit Leuchtturmcharter. Die Fördersumme beträgt jährlich rund 450.000 Euro.

Seit Gründung der Förderstiftung im Mai 2013 wurden so bereits 145 medizinische Vorhaben zur Stärkung innovativer Universitäts- und Spitzenmedizin am UKSH mit mehr als 3,46 Mio. Euro gefördert.

Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH: Zukunft innovativer Universitäts- und Spitzenmedizin des UKSH stärken

Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH ist insbesondere die Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH. Zudem sind medizinische Vorhaben besonders förderwürdig, die einen besonderen Nutzen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten und ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des UKSH erzielen können.


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Die wichtigsten Informationen haben wir in der Broschüre "Ihre Chance auf Förderung" für Sie zusammengefasst.


Die wichtigsten Infos im Überblick

Die Förderstiftung des UKSH freut sich über interessante Förderanträge, die einen besonderen medizinischen Leuchtturm darstellen können und eine besondere Innovationskraft für das UKSH bieten. Interessierte Mitarbeitende können sich mit einem innovativen, medizinischen Vorhaben bewerben.

Es sind grundsätzlich folgende Förderungen dank unserer Förderstiftung zwischen möglich:
>> 5.000 bis 20.000 Euro Fördersumme je medizinischen Vorhaben (Erste Kategorie: Sogenannte Vorstands-Förderanträge)
und
>> ab 20.000 bis ca. 100.000 Euro Fördersumme je medizinischen Vorhaben (Zweite Kategorie: Sogenannte Kuratoriums-Förderanträge)

 


1. Was muss ich einreichen?

Um Ihren Förderantrag bei der Förderstiftung des UKSH einzureichen, benötigen wir folgende Unterlagen:

Ihre Antragsunterlagen: 

1. Förderantrag der Förderstiftung des UKSH
  • Jetzt neu: Als Online-Formular | digital ausfüllbar
  • Bitte direkt auf dieser Webseite ausfüllen und absenden.

2. Anlage 1: Kurzzusammenfassung Ihres Förderantrages 
  • Jetzt neu: Als Online-Formular | digital ausfüllbar
  • Bitte direkt auf dieser Webseite ausfüllen und absenden.
3. Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsplan Ihres Förderantrages 
  • Excel-Vorlage zum Download (1 Seite)
  • Bitte ausfüllen und per E-Mail an kuratorium@uksh.de senden. 

>> Bitte füllen Sie alle drei Dokumente vollständig aus, um Ihren Antrag komplett einzureichen. 


Regelungen für Ihren Antrag:

Weiterführende Informationen zu den Regelungen finden Sie zudem unter:

1. Zuwendungsrichtlinien der Förderstiftung des UKSH
2. Satzung der Förderstiftung des UKSH


2. Wo ist der Antrag einzureichen?

Ihre Förderunterlagen bestehen aus den oben genannten drei Dokumenten: 

1. Förderantrag der Förderstiftung des UKSH (Onlineformular)
2. Kurzzusammenfassung Ihres Förderantrages (Onlineformular)
3. Kosten- und Finanzierungsplan Ihres Förderantrages (Excel-Vorlage)

Einreichung:

  • Die beiden Online-Formulare (1. und 2.) bitte direkt auf der Webseite ausfüllen und absenden.
  • Den Kosten- und Finanzierungsplan (3.) sowie ergänzende Dokumente 
    (z. B. Bilder oder Projektskizzen) bitte als PDF
    unter Angabe des Projekttitels per E-Mail an kuratorium@uksh.de senden.

3. Bis wann muss ich den Antrag einreichen?

Laufende Einreichung:
Sie können Ihren Antrag grundsätzlich das ganze Jahr über einreichen.

Frist für die Förderentscheidungen 2025:
Damit Ihr Antrag bei den Entscheidungen für 2025 berücksichtigt werden kann,
reichen Sie diesen bitte bis spätestens:
Freitag, 21.03.2025
bei der Förderstiftung des UKSH | c/o UKSH Stabsstelle Fundraising digital ein.

>> Gut zu wissen: Verpassen Sie die Frist, wird Ihr Antrag automatisch für den Förderzeitraum 2026 berücksichtigt.


Zeitplanung der Entscheidungen in 2025:

3.1 Vorstands-Förderanträge mit einem gewünschten Fördervolumen BIS 20.000 Euro:

  • Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH entscheidet in der Vorstandssitzung über diese Anträge bis Ende Juni 2025.

3.2. Kuratoriums-Förderanträge mit einem gewünschten Fördervolumen ÜBER 20.000 Euro:

  • In der Vorstandssitzung nimmt der Vorstand der Förderstiftung des UKSH zudem eine Vorauswahl der „Kuratoriums-Förderanträge“ vor.
  • Diese Vorauswahl legt fest, welche Antragstellenden der „Kuratoriums-Förderanträge“ die Möglichkeit erhalten, ihr Projekt persönlich vor dem Kuratorium in der Kuratoriumssitzung vorzustellen.
  • Stichwort: Video-Präsentationen – Die ausgewählten Antragstellenden erhalten weitere Informationen gesondert nach der Vorstandssitzung.
  • Das Kuratorium entscheidet voraussichtlich bis Ende Juli 2025.

>> Bei positiver Förderzusage stellen wir Ihnen die Fördermittel 
etwa 6 Wochen nach den o.g. Entscheidungen zur Verfügung. 


 4. Wer darf einen Antrag stellen?

Es dürfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
sowie der gemeinnützigen UKSH-Tochtergesellschaften (Zentrum für Integrative Psychiatrie,
UKSH Akademie, UKSH Ambulanzzentrum und IBAF Logopädieschule am UKSH) Anträge einreichen. 


5. Zuwendungsrichtlinien

Wichtige Hinweise | Auszüge aus den Zuwendungsrichtlinien und dem Förderantrag
1. Ihr gewünschtes Fördervolumen muss mindestens 5.000 Euro betragen.
2. Ihr medizinisches Vorhaben muss den Zuwendungsrichtlinien entsprechen.
3. Ein substanzieller finanzieller Eigenanteil muss erbracht werden.
4. Personalkosten sollen nicht gefördert, sondern vom UKSH selbst getragen werden.
5. Bei Anschaffungen gelten grundsätzlich die aktuellen Beschaffungsrichtlinien des UKSH.
6. Bei IT-Vorhaben ist die IT des UKSH vor Antragsabgabe einzubinden und der gewünschte Ressourcenbedarf mit der IT abzustimmen. Bitte wenden Sie sich diesbzgl. z.B. an Herrn Dr. Tim Becker (Mail: tim.becker@uksh.de | Tel.: -92900) 
7. Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH kann von den eingereichten Projektanträgen mit einem Förderwunsch von jeweils über 20.000 Euro eine Vorauswahl treffen, die dann zur Förderentscheidung dem Kuratorium vorgestellt wird.


6. Was ist der Förderschwerpunkt?

Förderschwerpunkt: Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH sowie Förderung von medizinischen Leuchtturmprojekten in der Universitätsmedizin

Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH ist insbesondere die Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH. Zudem sind medizinische Vorhaben besonders förderwürdig, die einen besonderen Nutzen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten und ein besonderes Alleinstellungsmerkmal - Leuchtturmcharakter - der Universitätsmedizin erzielen können.


7. Geförderte Projekte für Sie zur Orientierung!

Seit Gründung im Mai 2013 sind 145 medizinische Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von mehr
als 3,46 Mio. Euro unterstützt worden. Sehen Sie sich gerne die Gutes tun!-Projektförderungen aus
2024 sowie den Vorjahren (im diesem PDF ab Seite 12) oder auch unter
UKSH_Kuratoriums-Foerderantraege_Wahlunterlagen_2020_YouTubeFörderstiftung des UKSH: Video-Präsentationen der geförderten Kuratoriums-Förderanträge 2021 bis 2024 - YouTube als Orientierung für Ihren Antrag an.

Informieren Sie sich zudem gerne über die Rekordförderungen der letzten beiden Jahre in den nachfolgend zur Verfügung gestellten Pressemitteilungen:
2024: Rekordfördersumme von mehr als 485.000 Euro für innovative Universitätsmedizin dank der Förderstiftung des UKSH
2023: Rekordfördersumme von über 430.000 Euro für innovative Universitätsmedizin im 10-jährigen Jubiläumsjahr der Förderstiftung des UKSH


8. Erklärung zur Anerkennung der Satzung und der Zuwendungsrichtlinien

Die Zuwendungsrichtlinien und Satzung der Förderstiftung des UKSH werden mit Einreichung des Förderantrags zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller erkennt die darin für ihn vorgesehenen Verpflichtungen an, insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten.

AGBs sowie Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen
Mit der Absendung des Online-Förderantrages akzeptiert der Antragsteller die Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen sowie die Allgem. Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese sind unter www.uksh.de/gutestun/datenschutz gut und verständlich zugänglich.


Wir möchten für Sie Gutes tun!

Bewerben Sie sich gern mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung des UKSH. Wir freuen uns über Ihren Förderantrag!

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung

Pit HorstPit Horst
Geschäftsführer der Förderstiftung des UKSH
Leitung Stabsstelle Fundraising
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 500
pit.horst@uksh.de

 

 

Jan Gomm

 

Jan Gomm
Stellvertreter der Stabsstellenleitung
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 505
jan.gomm@uksh.de

 

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