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Förderantrag stellen

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Gemeinsam Gutes tun! Ihre Chance auf Förderung.

Die Förderstiftung des UKSH stärkt dank der starken Kuratoren-Gemeinschaft mit verschiedenen Projekten innovative Universitätsmedizin mit Leuchtturmcharter. Die Fördersumme beträgt jährlich rund 510.000 Euro.

Seit Gründung der Förderstiftung im Mai 2013 wurden so bereits 162 medizinische Vorhaben zur Stärkung innovativer Universitäts- und Spitzenmedizin am UKSH mit mehr als 4,26 Mio. Euro gefördert.

Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH: Zukunft innovativer Universitäts- und Spitzenmedizin des UKSH stärken

Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH ist insbesondere die Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH. Zudem sind medizinische Vorhaben besonders förderwürdig, die einen besonderen Nutzen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten und ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des UKSH erzielen können.


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Die wichtigsten Informationen haben wir in der Broschüre "Ihre Chance auf Förderung"für Sie zusammengefasst.


Die wichtigsten Infos im Überblick

Die Förderstiftung des UKSH freut sich über interessante Förderanträge, die einen besonderen medizinischen Leuchtturm darstellen können und eine besondere Innovationskraft für das UKSH bieten. Interessierte Mitarbeitende können sich mit einem innovativen, medizinischen Vorhaben bewerben.

Es sind grundsätzlich folgende Förderungen dank unserer Förderstiftung zwischen möglich:
>> 5.000 bis 20.000 Euro Fördersumme je medizinischen Vorhaben (Erste Kategorie: Sogenannte Vorstands-Förderanträge)
und
>> ab 20.000 bis ca. 100.000 Euro Fördersumme je medizinischen Vorhaben (Zweite Kategorie: Sogenannte Kuratoriums-Förderanträge)


1. Was muss ich einreichen?

Um Ihren Förderantrag bei der Förderstiftung des UKSH einzureichen, benötigen wir folgende Unterlagen:

Ihre Antragsunterlagen: 

ACHTUNG: Verlinkungen prüfen

>> Bitte füllen Sie alle drei Dokumente vollständig aus, um Ihren Antrag komplett einzureichen. 


Regelungen für Ihren Antrag

Weiterführende Informationen zu den Regelungen finden Sie zudem unter:


2. Wo ist der Antrag einzureichen?

Ihre Förderunterlagen bestehen aus den oben genannten drei Dokumenten:

ACHTUNG: Verlinkungen prüfen

Einreichung:

  • Die beiden Online-Formulare (1. und 2.) bitte direkt auf der Webseite ausfüllen und absenden.

  • Den Kosten- und Finanzierungsplan (3.) sowie ergänzende Dokumente
    (z. B. Bilder oder Projektskizzen) bitte als PDF
    unter Angabe des Projekttitels per E-Mailan kuratorium@uksh.de senden.


3. Bis wann muss ich den Antrag einreichen?

Laufende Einreichung:
Sie können Ihren Antrag grundsätzlich das ganze Jahr über einreichen.

Frist für die Förderentscheidungen 2026:
Damit Ihr Antrag bei den Entscheidungen für 2026 berücksichtigt werden kann,
reichen Sie diesen bitte bis spätestens:
Freitag, 27.02.2026
bei der Förderstiftung des UKSH | c/o UKSH Stabsstelle Fundraising digital ein.

>>Gut zu wissen: Verpassen Sie die Frist, wird Ihr Antrag automatisch für den Förderzeitraum 2026 berücksichtigt.


Zeitplanung der Entscheidungen in 2026

3.1 Vorstands-Förderanträge mit einem gewünschten Fördervolumen BIS 20.000 Euro:

  • Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH entscheidet in der Vorstandssitzung über diese Anträge bis Mitte Mai 2026.

3.2. Kuratoriums-Förderanträge mit einem gewünschten Fördervolumen ÜBER 20.000 Euro:

  • In der Vorstandssitzung nimmt der Vorstand der Förderstiftung des UKSH zudem eine Vorauswahl der „Kuratoriums-Förderanträge“ vor.

  • Diese Vorauswahl legt fest, welche Antragstellenden der „Kuratoriums-Förderanträge“ die Möglichkeit erhalten, ihr Projekt persönlich vor dem Kuratorium in der Kuratoriumssitzung vorzustellen.

  • Stichwort: Video-Präsentationen – Die ausgewählten Antragstellenden erhalten weitere Informationen gesondert nach der Vorstandssitzung.

  • Das Kuratorium entscheidet voraussichtlich bis Mitte Juli 2026.

>> Bei positiver Förderzusage stellen wir Ihnen die Fördermittel 
etwa 6 Wochen nach den o.g. Entscheidungen zur Verfügung. 


 4. Wer darf einen Antrag stellen?

Es dürfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
sowie der gemeinnützigen UKSH-Tochtergesellschaften (Zentrum für Integrative Psychiatrie,
UKSH Akademie, UKSH Ambulanzzentrum und IBAF Logopädieschule am UKSH) Anträge einreichen.


5. Zuwendungsrichtlinien

Wichtige Hinweise | Auszüge aus den Zuwendungsrichtlinien und dem Förderantrag

  • Ihr gewünschtes Fördervolumen muss mindestens 5.000 Euro betragen.

  • Ihr medizinisches Vorhaben muss den Zuwendungsrichtlinien entsprechen.

  • Ein substanzieller finanzieller Eigenanteil muss erbracht werden.

  • Personalkosten sollen nicht gefördert, sondern vom UKSH selbst getragen werden.

  • Bei Anschaffungen gelten grundsätzlich die aktuellen Beschaffungsrichtlinien des UKSH.

  • Bei IT-Vorhaben ist die IT des UKSH vor Antragsabgabe einzubinden und der gewünschte Ressourcenbedarf mit der IT abzustimmen. Bitte wenden Sie sich diesbzgl. z.B. an Herrn Dr. Tim Becker (Mail: tim.becker@uksh.de | Tel.: -92900)

  • Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH kann von den eingereichten Projektanträgen mit einem Förderwunsch von jeweils über 20.000 Euro eine Vorauswahl treffen, die dann zur Förderentscheidung dem Kuratorium vorgestellt wird.


6. Was ist der Förderschwerpunkt?

Förderschwerpunkt: Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH sowie Förderung von medizinischen Leuchtturmprojekten in der Universitätsmedizin

Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH ist insbesondere die Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH. Zudem sind medizinische Vorhaben besonders förderwürdig, die einen besonderen Nutzen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten und ein besonderes Alleinstellungsmerkmal - Leuchtturmcharakter - der Universitätsmedizin erzielen können.


7. Geförderte Projekte für Sie zur Orientierung!

Seit Gründung im Mai 2013 sind 162 medizinische Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von mehr als 4,26 Mio. Euro unterstützt worden. Sehen Sie sich gerne die Gutes tun!-Projektförderungen aus 2025 sowie den Vorjahren (im diesem PDF ab Seite 12) oder auch unter

Inhalt einfügen!

Informieren Sie sich zudem gerne über die Rekordförderungen der letzten beiden Jahre in den nachfolgend zur Verfügung gestellten Pressemitteilungen:

2025: Förderstiftung des UKSH unterstützt zwölf zukunftsweisende Projekte mit über 510.000 Euro
2024: Rekordfördersumme von mehr als 485.000 Euro für innovative Universitätsmedizin dank der Förderstiftung des UKSH


8. Erklärung zur Anerkennung der Satzung und der Zuwendungsrichtlinien

Inhalt einfügen!

Die Zuwendungsrichtlinien und Satzung der Förderstiftung des UKSH werden mit Einreichung des Förderantrags zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller erkennt die darin für ihn vorgesehenen Verpflichtungen an, insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten.

AGBs sowie Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen
Mit der Absendung des Online-Förderantrages akzeptiert der Antragsteller die Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen sowie die Allgem. Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese sind unter www.uksh.de/gutestun/datenschutz gut und verständlich zugänglich.


Wir möchten für Sie Gutes tun!

Bewerben Sie sich gern mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung des UKSH. Wir freuen uns über Ihren Förderantrag!

Förderstiftung des UKSH - Kontakt 

FÖRDERSTIFTUNG DES UKSH
c/o Stabsstelle Fundraising
Arnold-Heller-Straße 3
Haus V65 | 24105 Kiel
(0431 | 0451) 500-10 500
kuratorium@uksh.de
uksh.de/foerderstiftung
Finanzamt Kiel-Nord
StNr. 20/291/74759


Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung

Pit Horst
Geschäftsführer der Förderstiftung des UKSH
Leitung Stabsstelle Fundraising
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 500
pit.horst@uksh.de

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Jan Gomm
Stellvertreter der Stabsstellenleitung
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 505
jan.gomm@uksh.de


VORSITZ DES KURATORIUMS
Ministerpräsident Daniel Günther
Dr. Bernhard Termühlen (stellv. Vorsitzender)

GESCHÄFTSFÜHRER
Dipl.-Kfm. Pit Horst

VORSTAND DER FÖRDERSTIFTUNG
Alexander Eck (Vorsitzender)
Oke Heuer (stellv. Vorsitzender)
Gülten Bockholdt
Dr. Carl Hermann Schleifer
Michael Schütz