Präambel – Profil der Förderung
Grundlage der Förderung durch die Förderstiftung des UKSH sind die Zuwendungsrichtlinien und die Satzung der Förderstiftung des UKSH.
Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Humanmedizin, zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Gesundheitspflege in Schleswig-Holstein durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Die Förderstiftung des UKSH fördert insbesondere innovative Vorhaben aus den medizinischen Bereichen des UKSH. Die Projekte sollen den Ruf des UKSH als spitzenmedizinischer Maximalversorger stärken. Die Förderungen sollen die Bedingungen für Patienten, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH verbessern und schwerpunktmäßig entsprechend den Zuwendungsschwerpunkten „Spitzenmedizin mit Breitenwirkung“ sowie „Kunden- und Serviceorientierung“ nachhaltige Optimierungen erzielen.Gemeinsam viel erreicht:
Stärkung innovativer Universitätsmedizin mit mehr als 8,5 Mio. Euro
Seit Gründung im Mai 2013 hat die Förderstiftung des UKSH 162 innovative medizinische Leuchtturm-Projekte (Medizintechnik/Geräte, digitale Zukunftsmedizin, Forschungsvorhaben, Studien u. v. m.) mit einer Fördersumme von mehr als 4,26 Mio. Euro nachhaltig gestärkt. Zusätzlich ist der Aufbau des Stiftungsstock auf mehr als 3,31 Mio. Euro gelungen. Die Gesamteinnahmen der Förderstiftung des UKSH belaufen sich aktuell auf mehr als 8,5 Mio. Euro (Stand: Nov. 2025).
Ihre Chance auf Förderung | Die wichtigsten Infos für Sie im Überblick
Die Förderstiftung des UKSH möchte für Sie Gutes tun!
Reichen Sie Ihren Förderantrag (inkl. der notwendigen Anlagen) bis zum Fr., 27. Februar 2026 ein.
Alle Informationen, die gesammelten Antragsformulare/-Vorlagen und Videopräsentationen der geförderten Projekte aus 2021-2025 zur Orientierung für Ihren Antrag finden Sie direkt unter uksh.de/gutestun/stiftungsfoerderantrag.
Wir freuen uns über Ihren Antrag!
Wer darf einen Antrag einreichen?
Es dürfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sowie der gemeinnützigen UKSH-Tochtergesellschaften (Zentrum für Integrative Psychiatrie, UKSH Akademie, UKSH Ambulanzzentrum und IBAF Logopädieschule am UKSH) Anträge einreichen.
Was gehört zu einem Antrag?
Um Ihnen den Bewerbungsprozess bestmöglich zu verständlichen, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst über die Satzung und die Zuwendungsrichtlinien der Förderstiftung zu informieren.
Bitte beachten Sie, die untenstehenden Unterlagen vollständig einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Förderwunsches zu gewährleisten.
Die Förderantrag muss schriftlich beantragt werden und besteht aus mehreren Unterlagen. Verwenden Sie hierfür die drei nachstehenden Formulare.
Ein vollständiger Antrag auf Förderung besteht aus diesen Unterlagen
1. Ausgefüllter Förderantrag
Bitte verwenden Sie für Ihren Förderantrag das von uns unten zur Verfügung gestellte Formular zur Antragsstellung und füllen Sie dieses vollständig aus.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass für die Entscheidung über Ihren Förderantrag eine konkrete Antragssumme (entsprechend dem Defizit im Finanzierungsplan) benötigt wird.
2. Kurzzusammenfassung der Förderantrages
Bitte nennen Sie kurz die wesentlichen Gründe, wieso die Förderstiftung des UKSH Ihr Projekt unterstützen sollte. Bitte verwenden Sie für Ihre Kurzzusammenfassung die von uns auf uksh.de/fundraising/foerderantrag_kurzzusammenfassung zur Verfügung gestellte Online-Formular.
3. Erläuternde Planung der Kosten und Finanzen
Die erläuternde Planung der Kosten und Finanzen soll eine Darstellung der einzelnen Kosten- und Finanzpositionen aufzeigen und diese erläutern.
Bitte verwenden Sie die dafür vorgegebene Excel-Vorlage unter diesem Link. Insbesondere für Projekte mit einer komplexeren Kosten- und Finanzierungsstruktur.
Grundsätzlich werden nur solche Projekte gefördert, deren Förderanteil mindestens 5.000 EUR beträgt. Voraussetzung für die Förderung ist die Einbringung eines nennenswerten eigenen Anteils des Geförderten. Dieser kann auch durch Drittmittel, EU-Zuschüsse oder weitere Förderungen erbracht werden.
4. Ausführliche Projektbeschreibung als Anlage (optional)
Gerne können Sie ergänzende Anlagen zu Ihrem Förderantrag der Förderstiftung des UKSH, wie Bilder, eine kurze Projektskizze o. ä., nach Abschluss dieses Online-Formulars unter Angabe Ihres Projekttitels an kuratorium@uksh.de senden.
Geförderte Projekte für Sie zur Orientierung
Seit Gründung im Mai 2013 sind 162 medizinische Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von mehr als 4,26 Mio. Euro unterstützt worden (Stand: Nov. 2025).
Sehen Sie sich gerne die Gutes tun!-Projektförderungen aus 2024 sowie den Vorjahren in der Broschüre "Ihre Chance auf Förderung" (ab Seite 13) oder auch unter Förderstiftung des UKSH: Video-Präsentationen der geförderten Kuratoriums-Förderanträge 2021 bis 2024 - YouTube als Orientierung für Ihren Antrag an.
Informieren Sie sich zudem gerne über die Rekordförderungen der letzten beiden Jahre in den nachfolgend zur Verfügung gestellten Pressemitteilungen:
» 2024: Rekordfördersumme von mehr als 485.000 Euro für innovative Universitätsmedizin dank der Förderstiftung des UKSH
» 2023: Rekordfördersumme von über 430.000 Euro für innovative Universitätsmedizinim 10-jährigen Jubiläumsjahr der Förderstiftung des UKSH
Kontakt
Förderstiftung des UKSH - Kontakt
FÖRDERSTIFTUNG DES UKSH
c/o Stabsstelle Fundraising
Arnold-Heller-Straße 3
Haus V65 | 24105 Kiel
(0431 | 0451) 500-10 500
kuratorium@uksh.de
uksh.de/foerderstiftung
Finanzamt Kiel-Nord
StNr. 20/291/74759
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung

Pit Horst
Geschäftsführer der Förderstiftung des UKSH
Leitung Stabsstelle Fundraising
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 500
pit.horst@uksh.de

Jan Gomm
Stellvertreter der Stabsstellenleitung
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 505
jan.gomm@uksh.de
VORSITZ DES KURATORIUMS
Ministerpräsident Daniel Günther
Dr. Bernhard Termühlen (stellv. Vorsitzender)
GESCHÄFTSFÜHRER
Dipl.-Kfm. Pit Horst
VORSTAND DER FÖRDERSTIFTUNG
Alexander Eck (Vorsitzender)
Oke Heuer (stellv. Vorsitzender)
Gülten Bockholdt
Dr. Carl Hermann Schleifer
Michael Schütz