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UKSH-Gutes tun!-X-Mas Wunsch 2026

25 x 2.000 Euro zur Unterstützung eines Gutes tun!-Projektes

Bewerben Sie sich bis Samstag, den 31.10.2026, mit Ihrem UKSH-Gutes tun!-X-Mas Wunsch und sichern Sie sich die Chance auf eine von 25 Förderungen in Höhe von bis zu 2.000 € für Ihr Gutes tun!-Projekt.

Diese 50.000 Euro-Förderung ist insbesondere dank unserer starken Mitgliedergemeinschaft im UKSH Freunde- und Förderverein und zahlreicher, zusätzlicher zweckfreier Spenden möglich. Wir freuen uns über die Einreichung Ihres Förderantrages beim UKSH Freunde- und Förderverein „UKSH Wissen schafft Gesundheit e. V.“.

Ihr Gutes tun!-Team der Stabsstelle Fundraising des UKSH,
des 
UKSH Freunde- und Fördervereins sowie der Förderstiftung des UKSH

Gut zu wissen!

Gerne können Sie ergänzende Bilder, eine kurze Projektskizze o. ä. als Anlagen zu Ihrem Online-Förderantrag unter Angabe des X-Mas-Projekttitels an gutestun@uksh.de senden.

Bitte schicken Sie uns auch ein Portrait-Foto und die Einwilligungserklärung zur Nutzung Ihres Bildnisses für die Kommunikation bei einer ggf. eintretenden Projektförderung an gutestun@uksh.de. Mehr Informationen dazu unter IV.


» Online-Förderantrag

» Hier finden Sie den Online-Förderantrag: UKSH Gutes tun!-X-Mas-Aktion 2026 | Ihr Förderantrag


I. Wer darf einen Antrag einreichen?

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Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sowie der gemeinnützigen UKSH-Tochtergesellschaften (Zentrum für Integrative Psychiatrie, UKSH Akademie, UKSH Ambulanzzentrum und IBAF Logopädieschule am UKSH) sind berechtigt, einen Förderantrag an den UKSH Freunde- und Förderverein zu stellen.


II. Welche Vorhaben und Projekte können gefördert werden?

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Im Fokus der UKSH Gutes tun!-X-Mas-Förderungen der letzten Jahre stehen insbesondere Projekte, die über die normale medizinische Versorgung hinausgehen und den kleinen wie auch großen Patienten des UKSH zusätzlich wertvolle Therapieangebote und besondere Aktivitäten ermöglichen. Ziel ist es, den Krankenhausalltag spürbar zu erleichtern, Momente der Freude zu schenken und den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. 

Geföderte Gutes tun!-X-Mas-Projekte 2020 bis 2025 | Beispiele an Förderungen

Als Orientierung für Ihren Antrag haben wir Ihnen folgend eine Auswahl an positiven Beispielen aus der UKSH Gutes tun!-X-Mas-Aktion 2025 zusammengestellt.

Dank des treuen Engagements unserer rund 850 UKSH-Vereinsmitglieder sowie vieler zusätzlicher zweckfreier Spenden erhielten seit 2020 insgesamt 250 X-Mas-Förderprojekte mit mehr als 430.000 Euro eine Gutes tun!-Förderung. In 2025 wurden 32 Gutes tun!-Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 59.600 Euro unterstützt. Schauen Sie sich gerne die geförderten Gutes tun!-Projekte aus den vergangenen sechs Jahren als weitere Inspiration für Ihren Antrag an:

Wichtig zu wissen!

Es können medizinische und nichtmedizinische Vorhaben und Projekte eingereicht werden, die mit maximal 2.000 Euro (Gesamtbetrag, inkl. gesetzlicher MwSt. und aller Kosten) zum Wohle der kleinen und großen Patienten des UKSH, deren Angehörigen sowie im Rahmen einer Förderung von Wissenschaft & Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe und Erziehung, der Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe die Chance auf einen spürbaren Nutzen haben.

Eine Förderung von rein individuellen Einzelvorhaben, wie z. B. personenbezogener Ausstattung, persönlichen Fortbildungen o. ä., ist satzungstechnisch nicht möglich.

» Hier finden Sie den Online-Förderantrag: UKSH Gutes tun!-X-Mas-Aktion 2026 | Ihr Förderantrag


 III. Zeitrahmen: Entscheidungsfindung und Verkündung der Gewinner-Anträge

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In den kommenden Wochen sichten wir detailliert alle Förderanträge und prüfen diese zunächst im Wesentlichen auf formale Gesichtspunkte wie Korrektheit, grundlegende Förderfähigkeit sowie ggf. Verständlichkeit des Vorhabens.
Bitte füllen Sie den Online-Förderantrag bis Samstag, den 31.10.2026, aus.

Der Vorstand des UKSH Freunde- und Fördervereins, bestehend aus Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, Bettina Braukmann, Claudia Weise, Jan Philipp Bergmann und Thomas Meyer, entscheidet daraufhin über die Vergabe der 25 x 2.000 Euro.

Die Bekanntgabe der Gewinner im Rahmen der UKSH Gutes tun!-X-Mas-Aktion erfolgt im dritten Schritt vom 1. bis zum 24. Dezember 2026. Täglich werden ein bis drei geförderte Projekte über den digitalen Gutes tun!-X-Mas-Adventskalender vorgestellt. 

Diese Projektförderungen werden insbesondere dank des treuen Engagements unserer rund 850 starken UKSH-Vereinsmitglieder sowie vieler zusätzlicher zweckfreier Spenden ermöglicht.


IV. Kommunikation der Projektförderungen (Bitte um ein Foto und Einwilligungserklärung zur Nutzung Ihres Bildnisses)

WICHTIG! Portrait-Foto in guter Bildqualität sowie Einwilligungserklärung zur Nutzung Ihres Bildnisses

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Für die Kommunikation Ihrer ggf. eintretenden Gutes tun!-Projektförderung im Rahmen der UKSH Gutes tun!-X-Mas-Aktion benötigen wir ein Portrait-Foto von Ihnen in guter Bildqualität sowie eine unterzeichnete Einwilligungserklärung zur Nutzung Ihres Bildnisses. Idealerweise senden Sie Ihr Portrait-Foto inkl. der unterzeichneten Einwilligungserklärung sowie mögliche Anlagen zu Ihrem Förderantrag direkt im Anschluss an die Einreichung Ihres Online-Förderantrags bis spätestens Samstag, den 31.10.2026, an gutestun@uksh.de.

Hinweis

Portrait-Fotos von Antragsteller/innen, die nach dem Förderbeschluss des Vereinsvorstandes keine Projektförderung erhalten, werden zur Wahrung Ihres Datenschutzrechtes wieder von unserem Server gelöscht.

Kommunikation der Projektförderung

Die symbolische Übergabe der jeweiligen UKSH Gutes tun!-X-Mas-Projektförderungen wird von uns in Form von digitalen Fotomontagen visualisiert und über verschiedene Kanäle des UKSH kommuniziert. Als Zeichen der großen UKSH-Gutes tun!-Familie (mit aktuell rund 850 Mitgliedern im UKSH Freunde- und Förderverein) überreichen vor allem Fördervereinsmitglieder, die in diesem Jahr neue Mitglieder geworden sind, symbolisch die Förderbeträge an die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller. Hier können Sie sich anhand der UKSH-Gutes tun!-X-Mas Förderungen aus 2025 einen Eindruck darüber verschaffen, wie die Visualisierungen aussehen werden. Wir wünschen viel Freude beim Stöbern! 

» Hier finden Sie den Online-Förderantrag: UKSH Gutes tun!-X-Mas-Aktion 2026 | Ihr Förderantrag

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