gutestun

Testament & Vermächtnis: Zukunft gestalten!

Zukunft gestalten!

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Sorge für diejenigen zu tragen, die Ihnen am Herzen liegen. Neben der Absicherung Ihrer Angehörigen können Sie in Ihrem Testament auch gemeinnützige Organistationen als Vermächtnisnehmer oder als (Mit-)Erben bedenken.

Mit Ihrer Entscheidung zugunsten des UKSH stärken Sie maßgeblich die universitäre Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein. Sie gestalten Zukunft für die Menschen, die der Universitätsmedizin des UKSH aus dem Dreiklang Wissenschaft und Forschung, Krankenversorgung und Lehre dringend bedürfen. Für unser höchstes Gut: Unsere Gesundheit!


Gemeinsam die Universitätsmedizin des UKSH stärken

Ihr Engagement über den UKSH Freunde- und Förderverein „UKSH Wissen schafft Gesundheit“ und/oder die Förderstiftung des UKSH

Das gesellschaftliche Engagement zugunsten des UKSH zur Stärkung unserer Universitätsmedizin ist über die zwei oben sowie folgend genannten, gemeinnützige Organisationen, die gemäß Satzungen ausschließlich das UKSH fördern, organisiert.

100% des Engagements kommen an:
Gut und wichtig zu wissen ist vorab, dass beide gemeinnützigen Organisationen (UKSH Freunde- und Förderverein „UKSH Wissen schafft Gesundheit“ und die Förderstiftung des UKSH) von der Stabsstelle Fundraising des UKSH als „Geschäftsstelle“ gemanagt werden und die Spendenverwaltungskosten vom UKSH getragen werden. 


Zukunft wird Wirklichkeit!

Sie entscheiden, welche Zwecke und Organisation Sie unterstützen möchten – sei es Hilfe für schwerstkranke Kinder mit seltenen Erkrankungen, die Förderung lebenswichtiger Forschungsprojekte oder ein zweckfreies Engagement, welches gemäß der Satzungen dort eingesetzt wird, wo es zum Wohle für die kleinen und großen Patienten, deren Angehörigen und für die UKSH-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter den höchsten Nutzen erzielt. Helfen Sie mit Ihrem Testament oder Vermächtnis die Zukunft zu gestalten! Wir tragen dafür Sorge, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche in Ihrem Sinne umgesetzt werden.


>> Nachfolgend haben wir stellen wir Ihnen unsere beiden gemeinnützigen Organisationen näher vor und machen Ihnen konkrete Formulierungsvorschläge für Ihr Testament bzw. Vermächtnis. <<


1.   Der UKSH Freunde- und Förderverein „UKSH Wissen schafft Gesundheit“

Unser UKSH Freunde- und Förderverein fördert insbesondere Gutes tun!-Projekte „in der Breite am UKSH“. Das sind insbesondere folgende Projekte am UKSH, wie diese Förderbeispiele zeigen:
> Musiktherapie für zu früh und krank geborene Säuglinge (Frühgeborene), z. B. > auf der Neo-Intensivstation in Kiel
> Der Einsatz unserer UKSH Klinik Clowns. Neues, aktuelles Projekt auch > OP-Begleitung von Kinder mit unseren Klinikclowns.
> Unterstützungsangebote (Bewegungs-, Musik-, Gruppenangebote…) für krebskranke Kinder am UKSH und zugunsten bestmöglicher, neuester Ausstattung der Kinderkrebsstationen des UKSH
> Hilfe bei seltenen Erkrankungen wie bspw. > FIRES Epilepsie bei Kindern
> Individuelle Behandlungsangebote für Palliativpatienten
> gezielte Sport- und Bewegungstherapie für Krebspatienten
> u.v.m. 

Gut zu wissen!
Das UKSH hat seinen eingetragenen Verwaltungssitz in Lübeck. Ebenso ist der Verein in Lübeck „gemeldet“. Unser Verein fördert analog der o.g. Förderbeispiele gleichverteilt Gutes tun!-Projekte in Kiel & in Lübeck.

Insbesondere Zuwendungen, wie Vermächtnisse und Testamente, unterstützen den UKSH Freunde- und Förderverein dabei, dort Hilfe zu leisten, wo sie zum Wohle der kleinen und großen UKSH-Patienten, deren Angehörigen und unserer Mitarbeiter von großer Wichtigkeit ist. Jedes Jahr bedeutet dies erfahrungsgemäß mehr als 1 Millionen Euro als wertvolle Hilfe für Gutes tun!-Projekte, die nicht über den Staat oder die Krankenkasse abgedeckt sind.

Mögliche Formulierung

Ein Formulierungsvorschlag für das Testament an den UKSH Freunde- und Förderverein:
Vermächtnisnehmer/(Mit-)Erbe meines Vermögens mit einem Betrag von XY Euro, bestehend aus ..., soll der UKSH Freunde- und Förderverein „Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Wissen schafft Gesundheit e. V.“ (abgekürzt: „UKSH WsG e. V.“) mit der Vereinsregisternummer VR 3226 HL, in der Ratzeburger Allee 160 in 23538 Lübeck sein. Der begünstigte Verein „UKSH WsG e. V.“ soll das Vermögen zum Zeitpunkt des Vermächtniszugangs entsprechend seiner geltenden Satzung als zweckfreie Zuwendung, aktueller Spendenschlüssel FW12002, dort einsetzen, wo es am dringendsten benötigt wird.


2.    Die Förderstiftung des UKSH 

Seit Gründung im Mai 2013 hat die Förderstiftung des UKSH bereits 162 innovative medizinische Leuchtturm-Projekte (Medizintechnik/Geräte, digitale Zukunftsmedizin, Forschungsvorhaben, Studien u. v. m.) mit einer Fördersumme von mehr als 4,26 Mio. Euro nachhaltig gestärkt. Zusätzlich ist der Aufbau des Stiftungsstocks auf mehr als 3,31 Mio. Euro gelungen. Die Gesamteinnahmen der Förderstiftung des UKSH belaufen sich seit 2013 aktuell auf mehr als 8,5 Mio. Euro. In der starken Kuratorengemeinschaft der Förderstiftung des UKSH engagieren sich insgesamt » 80 Unternehmerpersönlichkeiten (Stand: November 2025) für die innovative Spitzenmedizin am UKSH.

Weitere Informationen: » uksh.de/foerderstiftung

Mögliche Formulierung

Ein Formulierungsvorschlag für das Testament an die Förderstiftung des UKSH:
Vermächtnisnehmer/(Mit-)Erbe meines Vermögens mit einem Betrag von XY Euro, bestehend aus ..., soll die Förderstiftung des UKSH mit der Steuernummer 20/291/74759, in der Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel sein. Die begünstigte Förderstiftung des UKSH soll das Vermögen entsprechend seiner geltenden Satzung als zweckfreie Zuwendung dort einsetzen, wo es am dringendsten benötigt wird. Wünschenswert wäre eine Aufteilung des Vermögens hälftig als zweckfreie Zuwendung zur zeitnahen Mittelverwendung sowie hälftig in das Stiftungsvermögens zur Stärkung des Stiftungsstockes. Die Verteilung ist aber nicht  zwingend und kann von der Förderstiftung des UKSH bestimmt werden.

Gut zu wissen!
Eine eigene, unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Förderstiftung des UKSH ist möglich.


Wunsch/Empfehlung unserseits

Wenn wir einen Wunsch, eine Empfehlung aus dem Tagesgeschäft nennen dürfen, wäre eine jeweils hälftige Aufteilung des Vermögens als zweckfreie Zuwendung (50% des Vermögens an den UKSH Freunde- und Förderverein sowie 50% an die Förderstiftung des UKSH) mit z.B. den o.g. Formulierungsvorschlägen besonders hilfreich.

Lassen Sie uns gerne zur Information die finale Lösung Ihres Testaments/Vermächtnisses per E-Mail an gutestun@uksh.de sowie pit.horst@uksh.de zukommen.


Kurz und bündig: Informationen in Flyer-Form

Zukunft gestalten! Der UKSH Gutes tun!-DIN Lang-Flyer zu Vermächtnissen und Testamenten 

Download [PDF]


Weitere Beispiele für unsere UKSH Gutes tun!-Aktivitäten finden Sie hier: 

1. zum UKSH Freunde- und Förderverein

Der UKSH Freunde- und Förderverein wird getragen von einer starken Gemeinschaft aus Mitgliedern. Wir laden Sie ein, Teil dieser Gemeinschaft und Mitglied im UKSH Freunde- und Förderverein Wissen schafft Gesundheit e. V. zu werden. Die Menschen in unserem Land, insbesondere unsere Patientinnen und Patienten und die UKSH Mitarbeitenden profitieren von der Förderung des Vereins. Damit stärken Sie nachhaltig die universitäre Gesundheitsversorgung und profitieren zugleich von einigen Vorteilen.

Die Hilfsbereitschaft der Menschen ermöglicht es, dass der UKSH Freunde- und Förderverein und auch die Förderstiftung des UKSH dort helfen können, wo das Geld dringend benötigt wird. Für ein Lächeln der Kinder auf den Kinderkrebsstationen – dank der Klinik Clowns, für die Erweiterung der KITA-Plätze, für die Kinderonkologie, für den Sozialfond und das Gesundheitsforum, für medizinische Geräte, für die Palliativmedizin, für Wissenschaft und Forschung u. v. m. Alle Spendenmöglichkeiten und Projekte finden Sie hier.

Weitere Informationen: > uksh.de/gutestun


UKSH_Gutestun_Verein_Spendenschluessel_2024_Titel

Alle UKSH Gutes tun!-Spendenmöglichkeiten
Ihr Engagement ist eine wertvolle Hilfe. Vielen Dank! 
> zu allen UKSH Gutes tun!-Spendenmöglichkeiten (PDF)
Gut zu wissen:
Die Gutes tun!-Vielfalt im Überblick
Auf den Seiten > in diesem PDF bieten wir Ihnen einen geordneten Überblick über die umfassenden Engagement-Möglichkeiten (FW-Spendenschlüssel) über unseren UKSH Freunde- und Förderverein für alle Kliniken, Institute, gemeinnützigen Töchter des UKSH und für weitere wichtige, gezielte Spendenprojekte des UKSH, für beide Standorte Kiel und Lübeck. Herzlichen Dank für Ihr Engagement.

 


Aktuelle UKSH Gutes tun!-Informationen


UKSH_Logo_Verein_ohne_420px

UKSH Gutes tun!-Spendenkonto

Empfänger:
UKSH WsG e. V.

IBAN: DE75 2105 0170 1400 1352 22
BIC: NOLADE21KIE

Bitte bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck angeben:
FW12002, zweckfrei
» für Ihre zweckfreie Spende zur Stärkung der Universitätsmedizin

Gut zu wissen! Zweckfreie Spenden und Ihre Spendenbescheinigung

Ihr Engagement ist eine wichtige Hilfe! Gerade zweckfreie Spenden und Mitgliedschaften im UKSH Freunde- und Förderverein sind besonders hilfreich: Damit helfen Sie, Projekte zu fördern, die aktuell besonders gut eine Unterstützung gebrauchen können. Und: Ihr Engagement kommt bei uns immer zu 100 % an, denn die Spendenverwaltungskosten werden vom UKSH getragen.

Gut zu wissen! Ihre Spendenbescheinigung
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre vollständige Adresse und Namen bei der Überweisung oder per E-Mail an gutestun@uksh.de mit. Bis zu einem Spendenbetrag von 300 € gilt der Überweisungsbeleg auch als Nachweis ggü. dem Finanzamt.


Direkt online spenden 

Ihre zweckfreie Spende zur Stärkung der Universitätsmedizin am UKSH

PayPal-Button

Gut zu wissen! 100 Prozent kommen an:
Die Spendenverwaltungskosten werden vollständig vom UKSH getragen.
Informationen zu Ihrer Spendenbescheinigung



Gut zu wissen! 100 Prozent kommen an:
Die Spendenverwaltungskosten werden vollständig vom UKSH getragen.
> Informationen zu Ihrer Spendenbescheinigung


Ihre Anschrift und vollständiger Name für die Spendenbescheinigung
Bitte geben Sie für die Zusendung der Spendenbescheinigung und des Dankesschreiben Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Gern nehmen wir auch Ihre Telefonnummer und Mailadresse auf. Diese Angaben können Sie uns auch gern per Mail an > gutestun@uksh.de senden oder telefonisch durchgeben: (0431|0451) 500-10520.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Stabsstelle Fundraising des UKSH gerne zur Verfügung:
Website: > uksh.de/gutestun | Email: > gutestun@uksh.de | Tel.: (0431 | 0451) 500 10520

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

UKSH_Verein_Satzung_500x281.pdf

Die > aktuelle Satzung des Freunde- Fördervereins des UKSH finden Sie hier als PDF zum Download.


2. zur Förderstiftung des UKSH

Seit Gründung im Mai 2013 hat die Förderstiftung des UKSH bereits 162 innovative medizinische Leuchtturm-Projekte (Medizintechnik/Geräte, digitale Zukunftsmedizin, Forschungsvorhaben, Studien u. v. m.) mit einer Fördersumme von mehr als 4,26 Mio. Euro nachhaltig gestärkt. Zusätzlich ist der Aufbau des Stiftungsstocks auf mehr als 3,31 Mio. Euro gelungen. Die Gesamteinnahmen der Förderstiftung des UKSH belaufen sich seit 2013 aktuell auf mehr als 8,5 Mio. Euro. In der starken Kuratorengemeinschaft der Förderstiftung des UKSH engagieren sich insgesamt » 80 Unternehmerpersönlichkeiten (Stand: November 2025) für die innovative Spitzenmedizin am UKSH.

Weitere Informationen: » uksh.de/foerderstiftung


Informationen, Presse & Medienberichterstattung 

Broschüre: „Das Kuratorium der Förderstiftung des UKSH als DNA gesellschaftlichen Engagements von Unternehmerpersönlichkeiten“

Wir möchten Sie herzlich einladen, die wichtige Arbeit und die positive Wirkungsweise der Förderstiftung des UKSH mit dieser > Broschüre (PDF) näher kennenzulernen.


Weitere spannende Medien-Informationen zur Förderstiftung aus dem Jahr 2024 & 2023 finden Sie in dem u.s. PDF sowie in unserem Digitalen Magazin

> Medien-Informationen (PDF) zur Förderstiftung des UKSH


Spendenkonto der Förderstiftung des UKSH

Kontoinhaber:
Förderstiftung des UKSH

Förde Sparkasse
IBAN: DE10 2105 0170 1400 1429 88 | BIC: NOLADE21KIE

oder

Sparkasse zu Lübeck
IBAN: DE37 2305 0101 0162 9999 99 | BIC: NOLADE21SPL

Steuernummer: 20/291/74759

Die Förderstiftung des UKSH dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Ihre Anschrift und vollständiger Name für die Spendenbescheinigung
Bitte geben Sie für die Zusendung der Spendenbescheinigung und des Dankesschreiben Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Gern nehmen wir auch Ihre Telefonnummer und Mailadresse auf. Diese Angaben können Sie uns auch gern per Mail an > gutestun@uksh.de senden oder telefonisch durchgeben:
+49 (0431|0451) 500-10520.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!


UKSH_Gutes_tun_YouTube_V

Entdecken Sie unsere aktuellsten Gutes tun!-Aktivitäten zur Stärkung der Universitätsmedizin in Videos und Beiträgen auf unserem > UKSH-Gutes tun!-YouTube-Channel sowie unserer> UKSH Gutes tun!-Facebook-Seite
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, durch Likes, Kommentare und insbesondere das Teilen unserer Beiträge „UKSH-Gutes tun!“ in Ihrem Netzwerk zu kommunizieren. Durch ein Abonnement unserer Social Media-Kanäle werden Sie immer als erstes informiert, sobald Ihnen neuer Gutes tun!-Content zur Verfügung steht.


UKSH_GT_QR-Codes_YouTube_Gutes_tun

Alle Filme des UKSH Freunde- und Fördervereins auf
unserem > Gutes tun!-YouTube-Kanal.

UKSH_GT_QR-Codes_YouTube_Gutes_tun

Lesen Sie unsere aktuellsten Gutes tun!-Aktivitäten in
spannenden Beiträgen auf unserer > UKSH Gutes tun!-Facebook-Seite.

Alle Filme der Förderstiftung des UKSH auf
unserem > Gutes tun!-YouTube-Kanal.

Herzlich willkommen auf der > UKSH Gutes tun!-Webseite,
auch mit einer Übersicht aller > UKSH-Spendenmöglichkeiten.


Besuchen Sie auch die Social-Media-Kanäle des UKSH

  • facebook_Originalfarbe
  • YouTube_Originalfarbe
  • instagram_Originalfarbe
  • LinkedIn_Originalfarbe
  • xing_Originalfarbe
  • x
  • tiktok_Originalfarbe

Herzlichen Dank!

Diese Unterstützung ist eine wichtige Wertschätzung der täglichen Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH, die sich gern, kompetent und engagiert für die Gesundheit der Menschen einsetzen.

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Stabsstelle Fundraising des UKSH | Gutes tun!

Telefon: +49 (431) 500 10 520 | +49 (451) 500 10 520
E-Mail: gutestun@uksh.de
Webuksh.de/gutestun
YouTube: UKSH Gutes tun! Spenden für Universitätsmedizin - YouTube
Facebook: facebook.com/ukshgutestun

Unser Fundraising-Team des UKSH steht Ihnen gerne für
Rückfragen und individuelle Beratung zur Verfügung: