Geldauflagen- und Bußgeldkonto des UKSH Wissen schafft Gesundheit e. V.
Empfänger: UKSH WsG e. V. | IBAN: DE75 2105 0170 1400 1352 22
Verwendungszweck: Ihr Aktenzeichen + FW12008
UKSH Freunde- und Fördervereins UKSH Wissen schafft Gesundheit e. V.
> Sammelband Listennummer 132. Bl. 13 | Kennzeichen: 6013
> Freistellungsbescheid des UKSH WSG e. V.
Kontakt
E-Mail: gutestun@uksh.de | Telefon: +49 (0431 | 0451) 500 10 515
Die Universitätsmedizin des UKSH übernimmt nach wie vor eine zentrale und wichtige Rolle bei unserer Gesundheitsversorgung sowie der Versorgung schwer erkrankter COVID-19-Patienten. Zudem haben unsere Mediziner am UKSH wichtige Wissenschafts- und Forschungsergebnisse erzielt sowie neue Diagnose- und Behandlungsmethoden etabliert. Auch Obduktionen von verstorbenen COVID-19-Patienten helfen, die Krankheit besser zu verstehen und zur Überwindung der Pandemie beizutragen.
Auch als Anerkennung der wichtigen Arbeit unserer medizinischen und pflegerischen Teams können dank Geldauflagen sowie Bußgelder an den UKSH Freunde- und Förderverein hilfreiche Projekte realisiert werden, die weder durch Krankenkassen oder öffentliche Gelder finanziert sind.
Sammelband Listennummer: 132. Bl. 13 | Kennzeichen: 6013
Empfänger: UKSH WsG e. V.
IBAN: DE75 2105 0170 1400 1352 22
Verwendungszweck: Ihr Aktenzeichen + FW12008
100 Prozent der Geldauflagen kommen an
Der UKSH Freunde- und Förderverein „Wissen schafft Gesundheit e. V.“ ist als gemeinnützige Einrichtung anerkannt und beim OLG SH gelistet (Sammelband Listennummer: 132. Bl. 13 · Kennzeichen: 6013).
Die eingehenden Auflagen fließen zu 100 Prozent in die Gesundheitsversorgung zum Wohle der Patienten, deren Angehörige sowie den Mitarbeitern an. Die Verwaltungskosten werden vom UKSH getragen.
Anschreiben und Informationen an die Amtsgerichte in SH
Leiten Sie diese Informationen gerne an Ihre Kolleginnen und Kollegen, an bekannte Strafrichter digital weiter und/oder legen es ihnen als Ausdruck in ihre Fächer. Sie helfen damit sehr. Herzlichen Dank!
Für Sie zum Download
Gutes tun! mit Geldauflagen
Anschreiben an Strafrichter und Amtsgerichte (500 KB)
Gutes tun! Zeigen auch Sie Solidarität
Beispiele, wie wichtig Ihre Geldauflagen sind (250 KB)
Gut zu wissen!
Den aktuellen Freistellungsbescheid des UKSH Freunde- und Fördervereins "UKSH Wissen schafft Gesundheit e. V." können Sie hier einsehen.
zum Freistellungsbescheid des UKSH WSG e. V.
Gerne stellen wir Ihnen den Link zum aktuellen NDR-Bericht "Ein Jahr Ausnahmezustand: Covid-19-Pflegepersonal berichtet" zur Verfügung:
Alle Informationen für Sie zusammengefasst (Download-PDF):
Gerne im Hause und an Kollegen weitergeben.
Gut zu wissen!
Den aktuellen Freistellungsbescheid des UKSH Freunde- und Fördervereins "UKSH Wissen schafft Gesundheit e. V." können Sie hier einsehen.
zum Freistellungsbescheid des UKSH WSG e. V.
Starke Gemeinschaft –
Ihre wertvolle Unterstützung als Mitglied!
Wir wünschen uns, dass unsere Gemeinschaft für die gute Sache weiter so positiv wächst! Seien Sie als Mitglied in unserem UKSH Freunde- und Förderverein herzlich willkommen.
Online Mitglied werden: uksh.de/gemeinsam
1. als Privatperson: ab 20 € / Jahr [Onlineformular]
2. als Ehepaar oder eingetr. Lebenspartnerschaft: ab 30 € / Jahr [Onlineformular]
3. als Unternehmen oder Institution: ab 500 € / Jahr [Onlineformular]
Unterstützen Sie die täglichen Aktivitäten des UKSH Freunde- und Fördervereins für die Universitätsmedizin am UKSH, so wie bereits unsere mehr als 720 Mitglieder. Bereits ab einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 20 €/Jahr stärken Sie diese wertvolle Arbeit. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag nach dem Download direkt am PC auszufüllen und anschließend auszudrucken. zum Mitgliedsantrag (PDF)
Sie sind selbst kein Richter, Staatsanwalt oder Strafverteidiger, kennen aber einen in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis persönlich? Dann empfehlen Sie ihm, die Arbeit des UKSH Freunde- und Fördervereins durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen. Vielen Dank für diese etwas ungewohnte Form der Unterstützung!
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Stabsstelle Fundraising | Gutes tun!
Arnold-Heller-Straße 3 | Haus V65 | 24105 Kiel
Telefon: +49 (0431 | 0451) 500 10 520 | E-Mail: gutestun@uksh.de | Web: uksh.de/gutestun
YouTube: youtube.com/channel | Facebook: facebook.com/ukshgutestun
Geldauflagen und Bußgelder für die universitäre medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein