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Startseite > Jetzt spenden!

Headicon_Spenden_werden_1Stärkung der Universitätsmedizin!

Gutes tun! Schnell und direkt helfen.

 

Ihr Engagement ist eine wertvolle Unterstützung.
Ihre Hilfsbereitschaft ermöglicht es, dass der UKSH Freunde- und Förderverein dort helfen kann, wo medizinische Projekte zum Wohle der Patienten und der MitarbeiterInnen des UKSH besondere Unterstützung brauchen.


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Alle UKSH Gutes tun!-Spendenmöglichkeiten

Ihr Engagement ist eine wertvolle Hilfe. Vielen Dank! 
zu den UKSH Gutes tun!-Spendenmöglichkeiten

 


 

UKSH-Gutes tun!-Spendenkonto

Empfänger: UKSH WsG e. V. | Förde Sparkasse | IBAN: DE75 2105 0170 1400 1352 22
Ihre Angabe im Verwendungs-Zweck:
FW12002 für eine zweckfreie Spende
 oder
zweckgebunden analog der Spendenmöglichkeiten am UKSH

PayPal-Button

Gut zu wissen! 100 Prozent kommen an:
Die Spendenverwaltungskosten werden vollständig vom UKSH getragen.
Informationen zu Ihrer Spendenbescheinigung


Gut zu wissen! Wichtiger Hinweis für Online Spenden ab Mitte Dezember
Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Online-Spende die Universitätsmedizin des UKSH stärken möchten. Wir möchten Sie informieren, dass je nach Ihrer gewählten Online-Zahlungsart Ihr wertvolles Engagement ggf. erst Anfang des Folgejahres auf dem Spendenkonto des UKSH Freunde- und Fördervereins gutgeschrieben wird. Wünschen Sie, dass Ihre Zuwendungsbescheinigung noch für dieses Jahr ausgestellt ist, wählen Sie bitte die SEPA Sofortüberweisung bzw. tätigen Sie Ihre Spende als direkte Überweisung.

Zudem bitte zeitlich mit zu beachten

Kurz vor sowie während der Feiertage zu Weihnachten und zu Neujahr werden Bankaufträge meist nicht bearbeitet.

Letztes Buchungsdatum für Lastschriften: 30.12. um 22 Uhr
Alle Lastschrift-Spenden, die bis zum Montag, 30.12. um 22 Uhr eingehen, werden noch in diesem Jahr gutgeschrieben - Sie müssen wie gewohnt nichts weiter tun. Lastschrift-Spenden, die nach diesem Termin abgeschlossen werden, werden erst im neuen Jahr gebucht. Damit können sie auch erst für das Jahr 2025 bescheinigt werden.

Bei den übrigen Zahlungsarten gelten folgende Fristen für den Geldeingang:

PayPal: Spenden, die bis zum 30.12. um 23.59 Uhr eingehen, werden unmittelbar dem PayPal-E-Geld-Konto gutgeschrieben und können für das aktuelle Jahr bescheinigt werden.

Kreditkarte / Apple Pay / Google Pay: Kreditkarten-Spenden, die ca. 7-10 Tage vor Jahreswechsel eingehen, werden noch in diesem Jahr gutgeschrieben.

giropay: Der genaue Termin des Zahlungseingangs ist abhängig von Ihrer Bank. Spenden bis einschließlich 23.12. werden unserem Spendenkonto noch in diesem Jahr gutgeschrieben.   

Hinweis: Finanzämter haben Toleranzen bei der Wahrung dieser Fristen - am besten erfragen Sie die jeweiligen Regelungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

UKSH-Spendenmöglichkeiten

Ihr Engagement ist eine wertvolle Unterstützung

Online spenden

für Krankenversorgung, Forschung und Lehre

 

Zukunft gestalten! | Testament | Vermächtnis

Trauerspende

Zum Abschied Gutes tun!

 

Eigene Spendenaktion

Spenden für einen guten Zweck sammeln

Spenden statt schenken

Spenden wünschen, Spende schenken

 

Charity SMS

Helfen per SMS

 


Wichtige Angaben bei Ihrer Spenden-Überweisung

EUKSH_Logo_Verein_300mpfänger: UKSH WsG e.V.

Eingabe der Kontoverbindung
Förde Sparkasse
IBAN: DE75 2105 0170 1400 1352 22 | BIC: NOLADE21KIE

Ihre Angaben im Verwendungszweck
Entsprechend Ihres Spendenwunsches – Angabe des „FW-Spendenschlüssels“.
zum Beispiel:
a) UKSH KITA-Plätze: FW14003 UKSH KITA oder
b) für zweckfreie Spenden: FW12002 zweckfrei oder
c) für zweckgebundene Spenden: Ihre Auswahl des Spendenzwecks analog der
UKSH-Spendenmöglichkeiten

 UKSH_Gutestun_WsG_Ueberweisungstraeger_Stand_Januar_2018

Ihre Anschrift und vollständiger Name
Bitte geben Sie für die Zusendung der Spendenbescheinigung und des Dankesschreiben Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Gern nehmen wir auch Ihre Telefonnummer und Mailadresse auf. Diese Angaben können Sie uns auch gern per Mail an gutestun@uksh.de senden oder telefonisch durchgeben:
Telefon: +49 (0431|0451) 500-10520.

Gut zu wissen: Zweckfrei und zweckgebunden spenden

Verein_HaendeSie können selbst festlegen, ob Ihre Spende für ein gezieltes Projekt zweckgebunden verwendet werden soll oder ob Sie zweckfrei uns den Einsatz im Sinne der Satzung des Vereins überlassen.


Zweckfrei spenden
Wir bitten darum, zweckfrei zu spenden. Damit ermöglichen Sie, dass Ihre Spende entsprechend der Satzung dort eingesetzt wird, wo sie zum Wohle der Patienten und der Medizin am dringendsten benötigt wird. Bitte tragen Sie diesen FW-Schlüssel für Ihre zweckfreie Spende im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ein: FW12002


Zweckgebunden spenden
Wenn Sie gezielt für ein Projekt oder auch eine Einrichtung des UKSH spenden möchten, tragen Sie bitte im Verwendungszweck den FW-Spendenschlüssel entsprechend Ihres Spendenwunsches ein. Alle aktuellen Spendenschlüssel für das UKSH in Kiel sowie Lübeck und die Kliniken, die Institute sowie Spendenprojekte finden Sie in den UKSH-Spendenmöglichkeiten. Sollte Ihr Spendenwunsch darin nicht genannt sein, rufen Sie uns gern an oder senden uns eine Mail.

E-Mail: gutestun@uksh.de | Telefon: +49 (0431|0451) 500-10520

Gemeinnützig anerkannt


Der UKSH Freunde- und Förderverein „Wissen schafft Gesundheit e. V.“ ist gemeinnützig anerkannt.
Steuernummer: 22/290/84489
Vereinsregister-Nummer: VR 3226 HL
Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lübeck vom 19.03.2024

Wir sind wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Lübeck StNr. 22/290/84489 vom 01.09.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.