Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Sorge für diejenigen zu tragen, die Ihnen am Herzen liegen. Neben der Absicherung Ihrer Angehörigen können Sie in Ihrem Testament auch die Förderstiftung des UKSH (Steuernummer: 20/291/74759) als Vermächtnisnehmer oder als (Mit-)Erben bedenken.
Mit dieser Entscheidung stärken Sie maßgeblich die universitäre Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein. Sie gestalten Zukunft für die Menschen, die der Universitätsmedizin des UKSH aus dem Dreiklang Wissenschaft und Forschung, Krankenversorgung und Lehre dringend bedürfen. Für unser höchstes Gut: Unsere Gesundheit!
Seit 2013 setzt sich die Förderstiftung des UKSH für innovative medizinische Leuchtturmprojekte (Studien, Geräte, Forschungsvorhaben u. v. m.) ein. Bspw. unterstützt durch Testamente und Vermächtnisse, verfolgen wir das gemeinsame Ziel, unsere universitäre Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein zu stärken.
Ihr Engagement wird zu 100 Prozent dort eingesetzt, wo es zum Wohle für die kleinen und großen Patienten, deren Angehörigen und für die UKSH-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter den höchsten Nutzen erzielt. Helfen Sie mit Ihrem Testament oder Vermächtnis die Zukunft zu gestalten! Wir tragen dafür Sorge, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche in Ihrem Sinne umgesetzt werden.
Die Förderstiftung des UKSH fördert dank Ihrer Zuwendung insbesondere innovative Vorhaben aus den medizinischen Bereichen des UKSH. Gemeinsam sollen so die Bedingungen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter verbessert und gefestigt, innovative medizinische Vorhaben gefördert und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein als spitzenmedizinischer Maximalversorger gestärkt werden.
Beispiele für unsere Gutes tun!-Aktivitäten finden Sie hier:
Broschüre (Kurzversion) der Förderstiftung des UKSH
UKSH forum spezial zum 11.UKSH Golf-Charity-Turnier des UKSH Freunde- und Fördervereins mit zusätzlichen aktuellen Informationen zur Förderstiftung des UKSH
Vermächtnisnehmer/(Mit-)Erbe meines Vermögens mit einem Betrag von XY Euro, bestehend aus ..., soll die Förderstiftung des UKSH mit der Steuernummer 20/291/74759, in der Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel sein. Die begünstigte Förderstiftung des UKSH soll das Vermögen zum Zeitpunkt des Vermächtniszugangs entsprechend ihrer geltenden Satzung als zweckfreie Zuwendung zur Förderung innovativer Leuchtturmprojekte einsetzen.
Diese Unterstützung ist eine wichtige Wertschätzung der täglichen Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH, die sich gern, kompetent und engagiert für die Gesundheit der Menschen einsetzen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr wertvolles Engagement und stehe Ihnen für Rückfragen gern telefonisch unter (0431 | 0451) 500 10 500 zur Verfügung.
Dipl.-Kfm. Pit Horst
Geschäftsführer
Förderstiftung des UKSH
c/o Stabsstelle Fundraising | Gutes tun!
Arnold-Heller-Straße 3 | Haus V65 | 24105 Kiel
Telefon: +49 (0431 | 0451) 500 10 500 | E-Mail: kuratorium@uksh.de | Web: uksh.de/gutestun
YouTube: youtube.com/channel | Facebook: facebook.com/ukshgutestun