Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Sorge für diejenigen zu tragen, die Ihnen am Herzen liegen. Neben der Absicherung Ihrer Angehörigen können Sie in Ihrem Testament auch gemeinnützige Organistationen als Vermächtnisnehmer oder als (Mit-)Erben bedenken.
Mit Ihrer Entscheidung zugunsten des UKSH stärken Sie maßgeblich die universitäre Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein. Sie gestalten Zukunft für die Menschen, die der Universitätsmedizin des UKSH aus dem Dreiklang Wissenschaft und Forschung, Krankenversorgung und Lehre dringend bedürfen. Für unser höchstes Gut: Unsere Gesundheit!
Ihr Engagement über den UKSH Freunde- und Förderverein „UKSH Wissen schafft Gesundheit“ und/oder die Förderstiftung des UKSH
Das gesellschaftliche Engagement zugunsten des UKSH zur Stärkung unserer Universitätsmedizin ist über die zwei oben sowie folgend genannten, gemeinnützige Organisationen, die gemäß Satzungen ausschließlich das UKSH fördern, organisiert.
100% des Engagements kommen an:
Gut und wichtig zu wissen ist vorab, dass beide gemeinnützigen Organisationen (UKSH Freunde- und Förderverein „UKSH Wissen schafft Gesundheit“ und die Förderstiftung des UKSH) von der Stabsstelle Fundraising des UKSH als „Geschäftsstelle“ gemanagt werden und die Spendenverwaltungskosten vom UKSH getragen werden.
Sie entscheiden, welche Zwecke und Organisation Sie unterstützen möchten – sei es Hilfe für schwerstkranke Kinder mit seltenen Erkrankungen, die Förderung lebenswichtiger Forschungsprojekte oder ein zweckfreies Engagement, welches gemäß der Satzungen dort eingesetzt wird, wo es zum Wohle für die kleinen und großen Patienten, deren Angehörigen und für die UKSH-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter den höchsten Nutzen erzielt. Helfen Sie mit Ihrem Testament oder Vermächtnis die Zukunft zu gestalten! Wir tragen dafür Sorge, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche in Ihrem Sinne umgesetzt werden.
>> Nachfolgend haben wir stellen wir Ihnen unsere beiden gemeinnützigen Organisationen näher vor und machen Ihnen konkrete Formulierungsvorschläge für Ihr Testament bzw. Vermächtnis. <<
Unser UKSH Freunde- und Förderverein fördert insbesondere Gutes tun!-Projekte „in der Breite am UKSH“. Das sind insbesondere folgende Projekte am UKSH, wie diese Förderbeispiele zeigen:
> Musiktherapie für zu früh und krank geborene Säuglinge (Frühgeborene), z. B. auf der Neo-Intensivstation in Kiel
> Der Einsatz unserer UKSH Klinik Clowns. Neues, aktuelles Projekt auch OP-Begleitung von Kinder mit unseren Klinikclowns.
> Unterstützungsangebote (Bewegungs-, Musik-, Gruppenangebote…) für krebskranke Kinder am UKSH und zugunsten bestmöglicher, neuester Ausstattung der Kinderkrebsstationen des UKSH
> Hilfe bei seltenen Erkrankungen wie bspw. FIRES Epilepsie bei Kindern
> Individuelle Behandlungsangebote für Palliativpatienten
> gezielte Sport- und Bewegungstherapie für Krebspatienten
> u.v.m.
Gut zu wissen!
Das UKSH hat seinen eingetragenen Verwaltungssitz in Lübeck. Ebenso ist der Verein in Lübeck „gemeldet“. Unser Verein fördert analog der o.g. Förderbeispiele gleichverteilt Gutes tun!-Projekte in Kiel & in Lübeck.
Insbesondere Zuwendungen, wie Vermächtnisse und Testamente, unterstützen den UKSH Freunde- und Förderverein dabei, dort Hilfe zu leisten, wo sie zum Wohle der kleinen und großen UKSH-Patienten, deren Angehörigen und unserer Mitarbeiter von großer Wichtigkeit ist. Jedes Jahr bedeutet dies erfahrungsgemäß mehr als 1 Millionen Euro als wertvolle Hilfe für Gutes tun!-Projekte, die nicht über den Staat oder die Krankenkasse abgedeckt sind.
Ein Formulierungsvorschlag für das Testament an den UKSH Freunde- und Förderverein:
Vermächtnisnehmer/(Mit-)Erbe meines Vermögens mit einem Betrag von XY Euro, bestehend aus ..., soll der UKSH Freunde- und Förderverein „Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Wissen schafft Gesundheit e. V.“ (abgekürzt: „UKSH WsG e. V.“) mit der Vereinsregisternummer VR 3226 HL, in der Ratzeburger Allee 160 in 23538 Lübeck sein. Der begünstigte Verein „UKSH WsG e. V.“ soll das Vermögen zum Zeitpunkt des Vermächtniszugangs entsprechend seiner geltenden Satzung als zweckfreie Zuwendung, aktueller Spendenschlüssel FW12002, dort einsetzen, wo es am dringendsten benötigt wird.
Unsere Förderstiftung des UKSH fördert insbesondere innovative Spitzenmedizin am UKSH.
Seit Gründung im Mai 2013 hat die Förderstiftung des UKSH bereits 145 innovative medizinische Leuchtturm-Projekte (Medizintechnik/Geräte, digitale Zukunftsmedizin, Forschungsvorhaben, Studien u. v. m.) mit einer Fördersumme von mehr als 3,46 Mio. Euro nachhaltig gestärkt. Zusätzlich ist der Aufbau des Stiftungsvermögens auf mehr als 3,52 Mio. Euro gelungen. Die Gesamteinnahmen der Förderstiftung des UKSH belaufen sich seit 2013 aktuell auf mehr als 7,02 Mio. Euro.
Nachberichtsseite: 16. Kuratoriumssitzung der UKSH Förderstiftung
Zur Arbeit der Förderstiftung des UKSH: UKSH_Foerderstiftung_Kurzbroschuere_2022.pdf
Mögliche Formulierung
Ein Formulierungsvorschlag für das Testament an die Förderstiftung des UKSH:
Vermächtnisnehmer/(Mit-)Erbe meines Vermögens mit einem Betrag von XY Euro, bestehend aus ..., soll die Förderstiftung des UKSH mit der Steuernummer 20/291/74759, in der Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel sein. Die begünstigte Förderstiftung des UKSH soll das Vermögen entsprechend seiner geltenden Satzung als zweckfreie Zuwendung dort einsetzen, wo es am dringendsten benötigt wird. Wünschenswert wäre eine Aufteilung des Vermögens hälftig als zweckfreie Zuwendung zur zeitnahen Mittelverwendung sowie hälftig in das Stiftungsvermögens zur Stärkung des Stiftungsstockes. Die Verteilung ist aber nicht zwingend und kann von der Förderstiftung des UKSH bestimmt werden.
Wenn wir einen Wunsch, eine Empfehlung aus dem Tagesgeschäft nennen dürfen, wäre eine jeweils hälftige Aufteilung des Vermögens als zweckfreie Zuwendung (50% des Vermögens an den UKSH Freunde- und Förderverein sowie 50% an die Förderstiftung des UKSH) mit z.B. den o.g. Formulierungsvorschlägen besonders hilfreich.
Lassen Sie uns gerne zur Information die finale Lösung Ihres Testaments/Vermächtnisses per E-Mail an gutestun@uksh.de sowie pit.horst@uksh.de zukommen.
Zukunft gestalten! Der UKSH Gutes tun!-DIN Lang-Flyer zu Vermächtnissen und Testamenten
UKSH forum spezial zum 13.UKSH Golf-Charity-Turnier 2023 des UKSH Freunde- und Fördervereins mit vielen interessanten Informationen zu den Aktivitäten und Förderbeispielen
Gutes tun!-Jahresbericht 2019 des UKSH Freunde- und Fördervereins
Gutes tun!-Jahresbericht 2018 des UKSH Freunde- und Fördervereins
Broschüre (Kurzversion) der Förderstiftung des UKSH
Digitales Magazin "10 Jahre Förderstiftung des UKSH"
UKSH Gutes-tun!-YouTube Channel mit interessanten Videos zum UKSH Freunde- und Förderverein und der Förderstiftung des UKSH
Diese Unterstützung ist eine wichtige Wertschätzung der täglichen Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH, die sich gern, kompetent und engagiert für die Gesundheit der Menschen einsetzen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr wertvolles Engagement und stehe Ihnen für Rückfragen gern telefonisch unter (0431 | 0451) 500 10 500 zur Verfügung.
Leiter der Stabsstelle Fundraising
Geschäftsführer des Freunde und Fördervereins
UKSH Wissen schafft Gesundheit e.V.
und der Förderstiftung des UKSH
Telefon: +49 (0431 | 0451) 500-10 500
E-Mail: pit.horst@uksh.de
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