Unterricht am Krankenbett 5. Semester

In einer vom Studiendekanat festgelegten Einschreibungswoche melden sich die Student*innen für die Veranstaltung „ Unterricht am Krankenbett“ an (seit Sommersemester 2005 online). Die Bekanntgabe der Einschreibewoche erfolgt über die Internetseite des Dekanats. Nach erfolgreicher Anmeldung prüft das Studiendekanat die Zulassungsvoraussetzungen und übermittelt der HNO-Klinik in der Woche vor Semesterbeginn die für diese Veranstaltung zugelassenen Studenten*innen.

Zur Vermittlung des theoretischen Hintergrundes besuchen die Student*innen pro Woche eine jeweils zweistündige Vorlesung, die von Frau Prof. S. Wiegand, Direktorin der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, den Oberärzten und den Audiologen der Klinik für Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde sowie von Prof. Wiltfang, dem Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie gehalten wird und sich an dem Gegenstandskatalog und einem hausinternen Ausbildungskatalog orientiert.
Regelmäßig findet hierbei eine Patienten- und Fallvorstellung statt.
Die Vorlesung wird im Hörsaal des Institutes für Pharmakologie gehalten.

Für das ergänzende Praktikum „Unterricht am Krankenbett“ werden die Student*innen in Kleingruppen eingeteilt. Die in den Vorkursen erlernten Fertigkeiten werden nun am Patienten unter Anleitung und ständiger Betreuung der Assistenz- und Oberärzte angewendet. Dabei durchlaufen die Student*innen während des Semesters die verschiedenen HNO-Abteilungen (Ambulanz, Stationen, OP-Bereich, Audiometrie und Audiologie, allergologisches Labor, Sonographie und Vestibularis). Ein praxisnaher Unterricht mit Patienten- und Falldemonstration wird durchgeführt.

Am Ende des Semesters findet im Rahmen einer zentralen Klausurwoche, die für das 5.-10. klinische Semester im Hörsaal der Chirurgie oder in den Räumlichkeiten des Kieler Schlosses veranstaltet wird, eine Klausur statt, die sowohl Lehrwissen der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde als auch der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie beinhaltet. Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur ist die regelmäßige Teilnahme an den Unterrichtseinheiten am Krankenbett.

Die Klausur ist eine multiple-choice-Klausur und beinhaltet 30 Fragen, die sich nach dem Gegenstandskatalog und dem Vorlesungsstoff richtet und nach einem festen Punkteschema benotet wird. Bei Nichtbestehen gibt es die Möglichkeit einer Nachprüfung im Folgesemester im Rahmen der üblichen zentralen Klausurwoche. Wird auch diese nicht bestanden, erfolgt eine 2. Wiederholungsprüfung am Ende des darauffolgenden Semesters. Bei Nichtbestehen erhält der/die jenige Student*in ein Beratungsgespräch und dabei den Termin der 3. und letzten Wiederholungsprüfung. Bei den Nachprüfungen kann es sich um eine mündliche oder schriftliche Prüfung handeln. Art der Prüfung, Prüfungsort und -zeit für die Wiederholungsprüfungen werden rechtzeitig durch Aushang bzw. im Internet (seit Sommersemester 2005 online) bekanntgegeben. Jede am festgesetzten Termin nicht wahrgenommene Wiederholungsprüfung wird als „nicht bestanden“ gewertet, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest vor. Es gelten die Bedingungen der Studienordnung.

Ärztliche Atteste müssen der Klinik spätestens am 3. Werktag nach dem nicht wahrgenommenen Termin (Praktikum, Vorlesung oder Prüfung) vorgelegt werden. Regelmäßige Teilnahme am Kurs und eine erfolgreiche Prüfung sind mit Abgabe eines Evaluationsbogens die Voraussetzung für die Scheinausgabe.