Das Institut für Humangenetik in Lübeck bietet Ihnen als Patienten, Ärzten und anderen Behandlern ein breites Leistungsspektrum. Dazu zählen die genetische Beratung von Patienten und ihren Familien ebenso wie eine aufwendige Labordiagnostik genetisch bedingter Erkrankungen. Wir stehen mit den maßgeblichen genetischen Einrichtungen in aller Welt in Kontakt und können ggf. dort besondere Blutanalysen durchführen lassen - was in der Humangenetik besonders wichtig ist - und dadurch sind wir in der Lage, auch seltene Krankheiten aufzuklären und für Sie eine Behandlung in Gang zu setzen. Das Institut ist nach DIN ISO EN 15189:2007 akkreditiert.
Die Aufklärung von Schwerhörigkeiten ist seit langem ein besonderer Schwerpunkt des Instituts. Typische Fragestellungen bei Patienten mit Hörstörungen sind z.B. die Klärung ob es sich um eine isolierte Hörstörung oder aber um eine Hörstörung im Rahmen einer übergeordneten syndromalen Erkrankung handelt, das ist manchmal lebenswichtig. In den letzten Jahren wurden sehr viele unterschiedliche genetische Ursachen für (angeborene) Hörstörungen identifiziert, die mittlerweile auch im Rahmen einer genetischen Routinediagnostik untersucht werden können. Eine genetische Ursachenklärung erleichtert in vielen Fällen die Abschätzung eines möglichen Wiederholungsrisikos innerhalb der Familie und des zu erwartenden klinischen Verlaufs. Ob im Rahmen des Beratungsgesprächs tatsächlich auch eine genetische Diagnostik in die Wege geleitet wird, hängt allerdings von der individuellen Entscheidung des Ratsuchenden ab und bedarf einer entsprechenden Einverständniserklärung. Die Inhalte des Beratungsgesprächs werden in einem Brief für die Ratsuchenden und den behandelnden Arzt zusammengefasst. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass auch Laien die Schlussfolgerungen verstehen und nachvollziehen können. Dadurch möchten wir erreichen, dass die Betroffenen selbst, und nicht nur die veranlassenden Ärzte, von unserer Behandlung profitieren.
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Die Aufklärung von Schwerhörigkeiten ist seit langem ein besonderer Schwerpunkt des Instituts. Typische Fragestellungen bei Patienten mit Hörstörungen sind z.B. die Klärung ob es sich um eine isolierte Hörstörung oder aber um eine Hörstörung im Rahmen einer übergeordneten syndromalen Erkrankung handelt, das ist manchmal lebenswichtig. In den letzten Jahren wurden sehr viele unterschiedliche genetische Ursachen für (angeborene) Hörstörungen identifiziert, die mittlerweile auch im Rahmen einer genetischen Routinediagnostik untersucht werden können. Eine genetische Ursachenklärung erleichtert in vielen Fällen die Abschätzung eines möglichen Wiederholungsrisikos innerhalb der Familie und des zu erwartenden klinischen Verlaufs. Ob im Rahmen des Beratungsgesprächs tatsächlich auch eine genetische Diagnostik in die Wege geleitet wird, hängt allerdings von der individuellen Entscheidung des Ratsuchenden ab und bedarf einer entsprechenden Einverständniserklärung. Die Inhalte des Beratungsgesprächs werden in einem Brief für die Ratsuchenden und den behandelnden Arzt zusammengefasst. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass auch Laien die Schlussfolgerungen verstehen und nachvollziehen können. Dadurch möchten wir erreichen, dass die Betroffenen selbst, und nicht nur die veranlassenden Ärzte, von unserer Behandlung profitieren.
Institut für Humangenetik
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
Tel.: 0451 500-50402
Fax: 0451 500-50404