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Startseite > Mitglieder > Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie am UKSH

Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie

Wer sind wir?

Wir sind ein Team aus Fachärzten, Audiometrieassistenten, Logopäden, Arzthelfern, einer Krankenschwester und einem Ingenieur. Die Abteilung ist seit dem Jahr 2010 nach ISO 9001 zertifiziert. Damit wird unter anderem auch sichergestellt, dass die Mitarbeiter durch einen regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen auf dem Laufenden gehalten werden.

Wie beteiligen wir uns im Hörzentrum Lübeck?

Wir klären bevorzugt bei Kindern mit vermuteten Hör-, Sprach- und Stimmstörungen, in besonderen Fällen auch bei Erwachsenen, das Hörvermögen ab und prüfen, ob eine Sprach- oder Stimmstörung maßgeblich durch eine Hörstörung verursacht wird. Erwachsene stellen sich primär (d.h. ohne vorherige Vorstellung in der HNO-Poliklinik) dann bei uns vor, wenn gleichzeitig mit einer Hörstörung eine schwere Stimm- oder Sprachstörung vorliegt, z.B. bei hochgradigen Schwerhörigkeiten, Taubheiten oder nach langwierigen erfolglosen Vorbehandlungen mit Operationen oder Hörgeräten.

Wenn eine Hörstörung vorliegt, verordnen wir Hörgeräte, Sprach- oder Stimmübungstherapie oder wir veranlassen eine Operation. Im Verlauf prüfen wir den Erfolg der Behandlung und ergänzen sie wenn notwendig. Außerdem beraten wir zu Hörgeräteversorgungen und Zusatzgeräten (z.B. FM-Anlagen), führen Hörgerätegebrauchsschulungen durch und beraten Hörgeräteakustiker, Logopäden, Pädagogen, Erzieher und Lehrer in schwiegen Fällen. Sollten implantierbare Hörsysteme eingesetzt werden, übernehmen wir in der Abteilung die Prozessoranpassung und führen eine eventuell zusätzlich notwendige Sprachübungstherapie, z.B. nach Cochlea Implantationen.

Außerdem beteiligen wir uns an der Ausbildung von Medizinstudenten der Universität zu Lübeck, von Studenten der Ingenieurswissenschaften der Fachhochschule Lübeck und Schülern der Akademie für Hörgeräteakustik. Wir entwickeln apparative Stimmuntersuchungsverfahren, objektive Audiometrieverfahren, speziell auch zur Hörgeräteanpassung und beteiligen uns an vielen weiteren Forschungsprojekten unserer Kooperationspartner im HZL.

Für weitere Fragen besuchen Sie bitte unsere Website.

Wie können Sie sich bei uns behandeln lassen?

Als gesetzlich Versicherte benötigen Sie eine Überweisung entweder von HNO-Ärzten, von Phoniatern und Pädaudiologen, von Kinder- und Jugendärzten oder von Neurologen. Als Privatpatienten mit Chefarztbehandlung benötigen Sie keine Überweisung. (Bitte beachten Sie, dass Termine für sog. Selbstzahler ohne Chefarztbehandlung eingeplant werden.) Wir behandeln im Rahmen des HZL: Hörstörungen bei Kindern aller Altersgruppen (Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche) sowie bei Erwachsenen mit schweren Sprachstörungen oder geistiger Behinderung, bei denen die Hörprüfmethoden für Kinder angewendet werden müssen.

Unser Team

Hier finden Sie alle Personen.