Genomstudie

Unsere Genomstudie ist ein kostenloses Angebot für Patienten mit multiplen kongenitalen Anomalien und Entwicklungsstörungen, einschließlich Patient/-innen mit syndromalen oder seltenen Krankheiten, z.B. Kleinwuchs, Mikrozephalie, Organfehlbildungen, Fehlbildungen der Gliedmaßen und Intelligenzminderung sowie mit vermuteten monogenen neurologischen Störungen.

Die Studie hat das Ziel die medizinische Versorgung von Menschen mit genetischen Erkrankungen noch weiter zu verbessern. Dieses Projekt wird gefördert durch die Firma Illumina und dient dazu, neue Formen der Patientenversorgung zu erproben, die dann zukünftig auch in der regulären Krankenversorgung eingesetzt werden könnten.

Weitere Informationen zur Studie und die notwendigen Formulare für eine Teilnahme finden Sie hier.

(Trio-)Genomstudie - Allgemeine Informationen

Bisher erfolgt bei Patienten/-innen mit unklaren Krankheitsbildern bei Verdacht auf eine genetische Ursache eine aufwändige, mehrstufige genetische Diagnostik, die aktuell meist länger als sechs Monate dauert, bis alle Stufen durchlaufen sind. In der letzten Stufe der Standard-Diagnostik erfolgt eine Exom-Sequenzierung. Hierbei werden alle proteinkodierenden Regionen (Exons) der etwa 23.000 Gene im menschlichen Erbgut analysiert. Die mehrmonatige Wartezeit auf das Ergebnis bei der Standard-Diagnostik wird von vielen Patienten/-innen als sehr belastend empfunden. Bei Kindern mit einer Entwicklungsstörung wird in 40-50% der Fälle nach Abschluss der Standard-Diagnostik keine Ursache gefunden.

Im Unterschied zu der Exomsequenzierung, bei der nur 1-2% des gesamten menschlichen Erbguts analysiert werden, wird bei der Genomsequenzierung das gesamte Genom, also auch die restlichen 98-99% des Erbguts sequenziert. Obwohl das Exom nur 1-2% des gesamten Genoms umfasst, sind die Mehrzahl (89%) aller bisher bekannten krankheitsverursachenden Mutationen in Exons gefunden worden. Allerdings beschränkte sich der Großteil der bisherigen Untersuchungen auch auf diese proteinkodierenden DNA-Sequenzen.

Mit unserer Studie möchten wir untersuchen, ob mit der Genomsequenzierung und der Analyse von 98-99% mehr Erbgut im Vergleich zu einer Exomsequenzierung, häufiger eine Ursache für die Erkrankung gestellt werden kann.

Außerdem soll untersucht werden, ob die Diagnostik für die Patient/-innen beschleunigt werden kann, da durch eine Genomsequenzierung auch die standardisierte Stufendiagnostik, bestehend aus einer Chromosomenanalyse und Array-CGH, potentiell ersetzt werden kann.

„Trio“-Genomsequenzierung bedeutet, dass auch das Erbgut der Eltern analysiert und bei der Auswertung berücksichtigt wird. Dies führt dazu, dass gefundene Varianten besser beurteilt werden können und so die Wahrscheinlichkeit krankheitsverursachende Varianten zu identifizieren, erhöht wird. Eine Teilnahme an der Studie ist auch möglich, wenn beide oder ein Elternteil nicht an der Studie teilnehmen kann oder will. In diesem Fall wird eine Einzel-Genomsequenzierung durchgeführt, also „nur“ Erbgut des/der Patient/-in analysiert

Um die Zeitdauer und die gefundenen Diagnosen durch die Genomsequenzierung mit der Standard-Diagnostik vergleichen zu können, wird bei jedem jedem/jeder Patient/-in sowohl die Standard-Diagnostik als auch eine Genom-Sequenzierung durchgeführt. Die zusätzliche Genom-Sequenzierung ist für die Teilnehmer/-innen unserer Genomstudie kostenlos.

Ein- und Ausschlusskriterien

Folgende Ein- und Ausschlusskriterien müssen für die Teilnahme an der Genomstudie berücksichtigt werden:

Einschlusskriterien: Es können Patienten/-innen mit multiplen kongenitalen Anomalien und Entwicklungsstörungen, einschließlich Patienten/-innen mit syndromalen oder seltenen Krankheiten, z. B. Kleinwuchs, Mikrozephalie, Organfehlbildungen, Fehlbildungen der Gliedmaßen und Intelligenzminderung sowie mit vermuteten monogenen neurologischen Störungen eingeschlossen werden. Voraussetzung ist eine zeitgleich veranlasste Stufendiagnostik (bestehend aus Chromosomenanalyse, Array-CGH, Exomsequenzierung) oder Exomsequenzierung

Ausschlusskriterien: Patient/-innen, die der wissenschaftlichen Nutzung der Daten nicht zustimmen sowie Patient/-innen, bei denen bereits eine Exomsequenzierung durchgeführt worden ist.

Bei Fragen melden Sie sich bitte gerne bei:

Dr. rer. nat. Inga Nagel

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Exomdiagnostik
Tel.: 0431 500-30625

Anna-Sophie Liegmann

Ärztin in Weiterbildung
Tel.: 0451 500-50402

Aufklärung der Patient/-innen und ggf. der Eltern oder Sorgeberechtigten

Mündliche Aufklärung der Patient/-innen und ggf. der Eltern oder Sorgeberechtigten über die Genomstudie sowie Aushändigen der Patienteninformation.

Zudem muss eine Aufklärung und Einwilligung des/der Patient/-in zur Humangenetischen Diagnostik erfolgen. Dies geschieht im Rahmen der Anforderung einer Stufendiagnostik oder einer diagnostischen Exomsequenzierung, welche Voraussetzung zur Teilnahme an der Genomstudie ist.
(Siehe nächsten Punkt: Unterlagen zur Anforderung einer Stufendiagnostik (Exomsequenzierung inkl. Chromosomenanalyse und Array-CGH) oder nur einer Exomsequenzierung.)

Unterlagen zur Anforderung einer Stufendiagnostik (Exomsequenzierung inkl. Chromosomenanalyse und Array-CGH) oder nur einer Exomsequenzierung

Diese Unterlagen zur Anforderung einer Stufendiagnostik (Exomsequenzierung inkl. Chromosomenanalyse und Array-CGH) oder nur einer Exomsequenzierung müssen ebenfalls vorliegen:

Einsendeschein Entwicklungsstörung (Stufendiagnostik) bzw. Einsendeschein Exom oder Einsendeschein Neurogenetik

  • bitte unbedingt Konsanguinität (oder Nicht-Konsanguinität!) und Ethnizität angeben

  • unter Anamnese/Stammbaum unbedingt vermerken, ob die Eltern ebenfalls symptomatisch oder aber unauffällig sind.

  • Der Einsendeschein enthält auch die Einwilligung zur Humangenetische Diagnostik, die von dem/der Patient/-in oder Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss (Seite 4).

Einsendescheine (inkl. Aufklärung und Einwilligung zur Humangenetischen Diagnostik)

ggf. Teilnahmeerklärung Selektivvertrag (TE-SV) – Unterschrift Patient/-in oder Sorgeberechtigte

Teilnahmeerklärung Selektivvertrag

Teilnahmeerklärung Genomstudie

Die Genomstudie kann sowohl als Single- als auch als Trio-Genom durchgeführt werden, je nachdem, ob nur das Kind bzw. ein Erwachsener in der Studie eingeschleust werden (Single-Genom) oder ob z.B. auch die Eltern des Kindes daran teilnehmen (Trio-Genom). Entsprechend erfolgt das Ausfüllen der Einverständniserklärung für die Genomstudie. Im Falle eines Single-Genoms muss nur ein Teil der Einverständniserklärung ausgefüllt werden, bei einem Trio-Genom die gesamte Einverständniserklärung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit zur Durchführung eines Duo-Genoms, wenn nur ein Elternteil zur Verfügung steht.

Formular zur Beschreibung der Symptomatik eines ebenfalls betroffenen Elternteils

Wenn auch ein Elternteil des betroffenen Kindes bzw. des/der Patient/-in klinische Auffälligkeiten zeigt, sollte folgendes Formular genutzt werden, um die Symptomatik des betroffen Elternteils zu beschreiben.

Versand

  • EDTA Röhrchen (1 x 3 ml EDTA und für Stufendiagnostik zusätzlich 1 x 3 ml Heparin, bei Säuglingen ggf. weniger) beklebt mit Namensetikett

Die Blutprobe/n und die oben genannten Dokumente werden im Original an die Humangenetik gesendet. Die Adresse befindet sich auf der ersten Seite des Einsendescheins.

Bei Fragen melden Sie sich bitte gerne bei:

Dr. rer. nat. Inga Nagel

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Exomdiagnostik
Tel.: 0431 500-30625

Anna-Sophie Liegmann

Ärztin in Weiterbildung
Tel.: 0451 500-50402