Die Aufklärung zum Selektivvertrag mittels der TE-SV wird zeitgleich zur Aufklärung für eine Exomdiagnostik durchgeführt. Die teilnehmenden Krankenkassen nutzen eigene Teilnahmeerklärungen.
- AOK Baden-Württemberg - Teilnahmeerklärung
- AOK Bremen und Bremerhaven - Teilnahmerklärung
- AOK Niedersachsen - Information für Patient/-innen
- AOK Niedersachsen - Teilnahmeerklärung
- AOK Nordost - Teilnahmeerklärung
- AOK Nordwest - Teilnahmeerklärung
- AOK Plus - Teilnahmeerklärung
- AOK Rheinland-Hamburg - Teilnahmeerklärung
- AOK Rheinland-Pfalz und Saarland - Teilnahmeerklärung
Die Teilnahmeerklärung wird mit den Patient/-innendaten ausgefüllt und unterschrieben.
Zusätzlich wird der Einsendeschein für die Exomsequenzierung bzw. Stufendiagnostik ausgefüllt und die Seite 4, Einwilligung in die Humangenetische Diagnostik, von dem/der Patient/-in und dem/der Arzt/Ärztin unterschrieben.