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Schwimm- und Badebeckenwasser

Allgemeine Anforderungen

Die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser wird auf Grundlage von § 37 Infektionsschutzgesetz und der Bäderhygieneverordnung Schleswig-Holstein in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen überwacht.

An die Beschaffenheit des Wassers sind allgemeine Anforderungen gestellt. Schwimm- und Badebeckenwasser muss durch Aufbereitung und Desinfektion so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht gegeben ist. Um diese Anforderungen einzuhalten, muß das Schwimm- und Badebeckenwasser nach den anerkannten Regeln der Technik aufbereitet und desinfiziert werden. In diesem Sinne werden die Anforderungen der DIN 19643 für die Überwachung des Schwimm- und Badebeckenwassers herangezogen.

Mikrobiologische Anforderungen

Im Schwimm- und Badebeckenwasser wird auf Koloniezahl 36 °C, Escherichia coli und Pseudomonas aeruginosa untersucht. In Therapiebädern kommt zusätzlich der Nachweis von Staphylococcus aureus hinzu.

E. coli ist ein sogenannter Indikatorkeim für fäkale Verunreinigungen. Die Anwesenheit von Indikatorkeimen in einer Probe wird als Indiz für die Anwesenheit von pathogenen Mikroorganismen gewertet.

Pseudomonas aeruginosa besiedelt unter anderem Oberflächengewässer, Grundwasser, Trinkwasser, in Behältnisse abgefülltes Wasser und Böden. Das Bakterium kann sich in Wasseraufbereitungsanlagen und Leitungssystemen vermehren. Pseudomonas aeruginosa kann Wundinfektionen sowie Mittelohrentzündungen auslösen.

Staphylococcus aureus kommt in der natürlichen Flora der menschlichen Haut und Fäkalien vor. Beim Baden können sie über Hautwunden, Ohren und Augen in den Körper eindringen und dort zu Infektionen führen.

Chemische Anforderungen

Zur Aufbereitung und Desinfektion dürfen nur Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen chemischen Stoffe verwendet werden, mit denen die Anforderungen erfüllt werden können. Dabei müssen die Reinheitsanforderungen eingehalten werden und die zulässigen Höchstkonzentrationen von im Schwimm- oder Badebeckenwasser verbleibenden Restmengen und Reaktionsprodukten eingehalten werden.

In der Schwimm- und Badebeckenüberwachung werden Nitrat und die Oxidierbarkeit (Kaliumpermanganatverbrauch) und Chlorid zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Aufbereitung und eines ausreichenden Frischwasserzusatzes untersucht. Die Konzentrationen von Aluminium, ortho- Phosphat und der pH-Wert sind ein Maß für die richtige Einstellung der Aufbereitung und dem Einfluss von Reinigungsmitteln. Der Gehalt an freiem Chlor muss richtig eingestellt sein, um eine ausreichende Desinfektion des Wassers sicherzustellen.

Untersuchungsparameter in Schwimmbeckenwasser

Mikrobiologische Parameter

Richtwerte (DIN 19643)

Koloniezahl bei 20°C 100 KBE / ml
Koloniezahl bei 36°C 100 KBE / ml
E.coli nicht nachgewiesen in 100 ml
Pseudomonas aeruginosa nicht nachgewiesen in 100 ml
Legionellen
im Beckenwasser
im Filtrat

n.n. in 1 ml
n.n. in 100 ml
physikalisch- chemische Parameter Richtwerte (DIN 19643)
pH- Wert
(je nach verwendetetem Flockungsmittel)
Aluminium : 6,5 - 7,2
Eisen : 6,5 - 7,5
Eisen in Meerwasser: 6,5 - 7,8
Chlor frei 0,3 mg / l bis 0,6 mg / l allgemein
0,2 mg / l bis 0,5 mg / l bei Ozonanwendung
0,7 mg / l bis 1,0 mg / l Warmsprudelbecken
Chlor gebunden <= 0,2 mg / l
Aluminum < 0,05 mg / l
Eisen < 0,02 mg / l
Nitrat < Füllwasserwert + 20 mg / l
ortho Phosphat <= 0,015 mg / l
KMnO4 Verbrauch < Füllwasserwert +3 mg / l
Trihalogenmethane (THM),
berechnet als Chloroform
 
< 0,02 mg / l

Ansprechpartner

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Dr. Martin Hippelein
Laborleiter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon Kiel: 0431 500-16405 | Fax: -16428
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Dr. Axel Matthiessen
Laborleiter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon Kiel: 0431 500-16412 | Fax: -16428
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Anne-Marie Manke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Telefon Kiel: 0431 500-16413 | Fax: -16428