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Pflegekräfte werden entlastet

Das UKSH möchte für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeitsbedingungen schaffen und gleichzeitig neue Kolleginnen und Kollegen für eine Arbeit am UKSH begeistern. Im Jahr 2021 haben die damalige Landesregierung, das UKSH und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine „Vereinbarung über die Entlastung und Stärkung der Beschäftigten am UKSH“ unterzeichnet, in deren Mittelpunkt die Regelung der Besetzungen der einzelnen Stationen im Verhältnis zum Patientenaufkommen steht.

Der Aufsichtsrat des UKSH hat im Jahr 2022 diese Entlastungsvereinbarung freigegeben und einer verlängerten Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 zugestimmt. Damit schafft das UKSH für seine Mitarbeitenden bessere Arbeitsbedingungen als jedes andere Krankenhaus in Schleswig-Holstein. „Wir haben gute und tragfähige Lösungen gefunden, Ausgleiche für besondere Belastungssituationen unserer Pflegekräfte und auch für unsere Mitarbeitenden im nicht-pflegerischen Bereich zu schaffen“, sagte Prof. Dr. Dr. h.c. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender (CEO) des UKSH. „Unser Dank gilt allen Beteiligten, die an diesem Meilenstein für die weitere Verbesserung der Patientenversorgung durch Entlastung unserer Mitarbeitenden am UKSH gearbeitet haben.“

Teile der vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung und Entlastung für examiniertes Fachpersonal im Pflege- und Funktionsdienst wurden bereits umgesetzt. Dazu zählt die Einrichtung eines Entlastungspools und die personelle Aufstockung im Funktionsdienst OP/Anästhesie. In der regelmäßig stattfindenden Kommission zur Entlastungsvereinbarung werden die Zielerreichung der einzelnen Maßnahmen kontrolliert und weitere Maßnahmen eingeleitet.

Das sogenannte Konsequenzenmanagement ist im Juli 2022 in die Umsetzung gegangen. Ziel des Konsequenzenmanagements ist es, die Belegungssituation einer Station mit der personellen Besetzung abzugleichen. Sofern die personelle Besetzung und die Belegungssituation nicht wie vorgesehen übereinstimmen, entstehen durch die Arbeit in einer „belastenden“ Schicht sogenannte Belastungspunkte (BEPs). Zehn BEPs können unter Fortzahlung der Bezüge gegen eine Frei-/Ausgleichsschicht eingetauscht werden (im Volumen von 7,7 Stunden in einer Früh- oder Spätschicht). Ein anteiliges Ausgleichsfrei ist auch bei verkürzten Schichten möglich, dabei ist das Gesamtvolumen maßgeblich heranzuziehen.

Ziel dieser wegweisenden Regelungen ist es, am UKSH Arbeitsbedingungen zu schaffen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege ihren Aufgaben strukturiert und ausgeglichen nachkommen können.