Studierende, die ihr Praktisches Jahr (PJ) am UKSH beginnen, erhalten seit Mai 2023 eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro pro Monat. Jährlich absolvieren mehr als 130 Studierende der Humanmedizin ein Praktisches Jahr am UKSH. „Es war und ist uns wichtig, den Beitrag anzuerkennen, den die Studierenden in dieser letzten Phase ihres Studiums im UKSH leisten“, sagte Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender (CEO) des UKSH. „Uns liegt die Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzten am Herzen, deshalb investieren wir hier nicht nur unser Wissen und unsere Zeit, sondern bieten jetzt auch eine finanzielle Unterstützung.“
Als Anstalt öffentlichen Rechts ist das UKSH verpflichtet, seine Haushaltsmittel aus Steuergeldern und Krankenversicherungsbeiträgen nach den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Da es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Vergütung von PJ-Leistungen gibt, konnte in den vergangenen Jahren keine Lösung gefunden werden. Nach Vorgesprächen mit den Dekanaten, Vorstand und den Fachschaften diskutierten im Rahmen der Jahreskonferenz „Universitäre Medizin“ im Februar 2023 die Vorstände und Klinikdirektionen des UKSH die PJ-Vergütung noch einmal gemeinsam mit Medizinstudierenden. Im Nachgang konnte eine Klärung zur Vergütung erreicht werden. Alle Klinikdirektorinnen und -direktoren des UKSH in Kiel und Lübeck erklärten sich mit der Lösung einverstanden, entstehende Personalkosten auf die einzelnen Einheiten so umzulegen, dass dabei keine Mehrkosten im Haushalt entstehen.