Die zahnärztliche Chirurgie ist ein Teilgebiet der Kiefer- und Gesichtschirurgie, das sich mit der chirurgischen Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen der Zähne, des Zahnhalteapparates sowie der benachbarten Mundschleimhaut befasst.
Ein Schwerpunkt zahnärztlicher Chirurgie ist die schonende Entfernung z.B. durch Karies zerstörter oder nicht vollständig in die Mundhöhle durchgetretener Zähne (chirurgische Zahnentfernung).
Am häufigsten notwendig wird eine chirurgische Zahnentfernung für die sogenannten Weisheitszähne. Als letzter in der normalerweise jeweils sechzehn Zähne zählenden Reihe des Ober- und Unterkiefers finden sie häufig keinen Platz mehr. Oft verbleiben die Weisheitszähne deshalb im Kieferknochen. Manchmal liegen sie auch Anlage bedingt quer oder brechen nur teilweise in die Mundhöhle durch. Als Folge resultieren nicht selten schmerzhafte Entzündungen an der umgebenden Schleimhaut oder dem umgebenden Kieferknochen. Mitunter bilden sich auch Zysten (mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume) um die Krone des Zahnes. Ferner bedingen im Durchbruch befindliche Weisheitszähne nicht selten eine Verschiebung der Zahnreihe, bzw. eine Engstellung der übrigen Zähne im Kiefer. In all diesen Fälle ist eine schonende chirurgische Entfernung der Weisheitszähne unter Vermeidung einer Schädigung umgebender Strukturen sinnvoll. In Abhängigkeit von der Position und der Anzahl der zu entfernenden Weisheitszähne ist zu entscheiden, wie viele dieser Zähne in einem Eingriff entfernt werden und welches Betäubungsverfahren Anwendung findet (siehe unten).
Sind durch einen Unfall Zähne gelockert oder vollständig verloren gegangen, können diese heute wieder eingesetzt (Zahnreplantation) und in ihrer alten Position mit speziellen Schienen ruhig gestellt werden (Zahnschienung).
Ist es z.B. durch eine tiefe Zahnkaries zu einer Entzündung des Zahnfachs und der Mundschleimhaut gekommen, wird zunächst durch Eröffnung des Eiterherdes therapiert (Abszessinzision). Nach Abklingen der Entzündung ist die Beseitigung des um die Zahnwurzel liegenden Entzündungsherdes notwendig (Wurzelspitzenresektion). Auch die Entfernung von Kieferzysten, welche häufig durch abgestorbene Zähne bedingt sind, ist ein häufig durchgeführter Eingriff der zahnärztlichen Chirurgie.
Zahnärztliche Chirurgie ist in aller Regel in lokaler Betäubung durchführbar. In speziellen Fällen kann direkt vor dem Eingriff zusätzlich ein Beruhigungsmittel verabreicht werden (Sedierung) oder auch eine Behandlung in Allgemeinnarkose notwendig werden. Bei erheblichen Vorerkrankungen des Patienten wird die Behandlung unter stationärer Überwachung und Nachbehandlung durchgeführt.