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Pflegegrade

Information zu Pflegegraden bei Kindern mit Typ 1 Diabetes

Viele Eltern von jüngeren Kindern fragen sich, ob Sie einen Pflegegrad (bis Ende 2016 Pflegestufe) für Ihr Kind mit Typ 1 Diabetes beantragen sollen. Sie können einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse (gesetzlich Versicherte) bzw. bei der privaten Pflegeversicherung beantragen. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen.

Es gibt 5 Pflegegrade. Die Begutachtung erfolgt bei Ihnen zu Hause durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. durch Medicproof (privat versicherte Patienten). Sie können sich bei Pflegestützpunkten, Pflegeberatern der Kranken/Pflegekassen oder bei privaten Pflegeberatungsstellen beraten lassen.

Grad der Behinderung

Kinder mit Typ 1 Diabetes haben heute durch die modernen Therapieformen wie nie zuvor eine Chance auf eine Zukunft mit bestmöglicher Gesundheit. Gerade aber Eltern von sehr jung erkrankten Kindern müssen dafür im erheblichen Maße extra Arbeit für ihr Kind erbringen, die vor allem darin besteht, den Alltag zu strukturieren, die Therapie durchzuführen und ihrem Kind eine altersgerechte Entwicklung, die „Teilhabe“ zu ermöglichen. Das bedeutet, dass das Kind dieselben Erfahrungen machen kann, wie ein gesundes Kind ohne Diabetes. Dafür müssen die Eltern für ihre Kinder Hilfen organisieren, oder diese selber sicherstellen.  Bei Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr (Schwerbehinderung) können die Eltern erfahrungsgemäß etwas leichter Hilfen erhalten, aber das allein sollte kein Grund für den Antrag sein. Die Skala des GdB reicht von 0-100. Ab einem GdB von 50 spricht man von „Schwerbehinderung“.