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Einfrieren (Vitrifikation) von Eizellen, Kryokonservierung von Spermien, Hoden- und Eierstockgewebe

Wenn bei einer IVF- oder ICSI-Behandlung überzählige Eizellen gewonnen werden können, die nicht unmittelbar in die Gebärmutter übertragen werden sollen, müssen wir diese nicht verwerfen. Vielmehr können überschüssige Eizellen bei -200°C in flüssigem Stickstoff beliebig lange gelagert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt in die Gebärmutter übertragen zu werden.

Dies kann z.B. bei nicht erfolgreicher Erstbehandlung oder auch nach einer erfolgreichen Behandlung und Geburt sinnvoll sein. Der Vorteil ist, dass wir für die Behandlungsfortsetzung dann sehr einfach auf diese Eizellen zurückgreifen können, eine erneute Eierstockstimulation und Eizellentnahme entfallen.

Befruchtete und heute sogar unbefruchtete Eizellen sind im flüssigen Stickstoff unbegrenzt lagerfähig, da durch die extrem niedrige Temperatur alle biologischen Prozesse zum Erliegen kommen. Eine Eizellalterung, die zu einem Qualitätsverlust führen würde, gibt es nicht.

Die Verfahren der Kryokonservierung von Eizellen kommen insbesondere auch für Frauen infrage, die z. B. aufgrund ihrer beruflichen Planung in absehbarer Zeit noch keine Familie gründen wollen und möglicherweise in ein Alter geraten, in dem die natürliche Fruchtbarkeit bereits deutlich sinkt. Mit Hilfe eingefrorener Eizellen bleibt diese erhalten.

Daher ist dieses Verfahren auch als „Zeugungsreserve der Frau“ im Fall einer anstehenden Chemo- oder Strahlentherapie anwendbar, um die dadurch drohende Unfruchtbarkeit abzuwenden.

Heute ist auch bereits die Gewinnung und Lagerung von Eierstockgewebe, das tausende von unreifen Eibläschen speichert, möglich. Hierzu führen wir eine ambulante Bauchspiegelung durch und frieren das Gewebe anschließend ebenfalls in flüssigem Stickstoff ein.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, Samenproben oder auch Hodengewebe in flüssigem Stickstoff für eine spätere Verwendung einzufrieren. Dies kann z. B. bei Abwesenheit des Partners im Rahmen einer unterstützten Befruchtung durch das ICSI-Verfahren notwendig sein, ferner bei Samenproben mit grenzwertig geringen Spermienkonzentrationen als „Notreserve“ für zukünftige ICSI-Versuche oder auch zur Anlage einer „Zeugungsreserve“ vor einer Hoden schädigenden Chemo- oder Strahlentherapie.