Dienstag, 30. November 2021
Seit 01.07.2021 können gesetzlich Versicherte vor einer potentiell keimzellschädigenden Therapie eine Kryokonservierung von Keimzellen (Frau: Eizellen; Mann: Samenzellen und/oder Hodengewebe) durchführen lassen und die Abrechnung der Maßnahme einschließlich der ggfs. benötigten Medikamente und Kryolagerungskosten kann über die Krankenkasse erfolgen. Das Team vom ZDF Format „Volle Kanne“ begleitet eine Patientin, die Ihre Eizellen am Universitären Kinderwunschzentrum Lübeck einfrieren lässt. (ab Minute 43:12)