Die Kostenübernahmen bei den Privatkassen richten sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Kostenübernahme der privaten Krankenversicherungen
Hier muss immer im Einzelfall entschieden werden, weil die Konditionen bei der Vielzahl der Versicherungsverträge unterschiedlich sind. Oft fertigen wir ein ärztliches Gutachten für den Versicherungsträger an oder beantworten von dort zugesandte Fragenkataloge der Versicherungen, um eine Kostenübernahme zu erreichen. Wenn Sie beide bei unterschiedlichen Versicherungen versichert sind, muss ebenfalls im Einzelfall entschieden werden. Hier stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung.
Wichtige Informationen für PKV Versicherte
Eine Leistungspflicht für die PKV besteht üblicherweise nur dann, wenn
die versicherte Person eine organisch bedingte Unfruchtbarkeit aufweist
die angewandte Methode indiziert ist
hinlänglich Aussicht auf Erfolg besteht (üblicherweise ist damit eine Schwangerschaftschance ≥15% pro Zyklus gemeint)
Im Gegensatz zur GKV besteht in der PKV das sogenannte "Verursacherprinzip". Das bedeuted, dass die PKV des "Verursachers" der Unfruchtbarkeit für die gesamten Behandlungskosten (als auch die des Partners) aufkommen muss.
Einige medizinisch sinnvolle Maßnahmen, wie z.B. Kryokonservierung von überzähligen befruchteten Eizellen, übernimmt die PKV üblicherweise nicht. Bitte sprechen Sie uns an, wir klären mit Ihnen gemeinsam Ihre Optionen und die optimale Abrechnung mit Ihrer PKV.