Umwelthygiene

Dienstleistungen

Der Bereich Umwelthygiene deckt Fragestellungen und Dienstleistungen mit hygienischem Bezug, vor allem im Bereich Wasser und Schimmelpilze im Innenraum ab. Neben der Untersuchung in unseren akkreditierten Laboratorien stehen wir Ihnen gerne auch für Probenahme und Ortsbegehung sowie Beratung zur Verfügung. Eine Liste der wichtigsten von uns untersuchten mikrobiologischen und chemischen Umweltparameter finden Sie unter den entsprechenden Arbeitsbereichen.

Unsere Dienstleistungen erstrecken sich auf die Bereiche:

  • Wasser aller Art inklusive Probenahme

  • Schimmelpilze

  • Ortsgebundene Heilmittel, wie Meerwasser zum Baden, Schlick und Peloide

  • Baumaterialien und Feststoffe zur Untersuchung auf Fäkalien und Abwassereinfluss

  • Installationsbauteile in der Wasserversorgung und Trinkwasserinstallation zur Untersuchung auf mikrobielle Verunreinigungen und Schwermetallfreisetzung

  • Untersuchungen zur Herkunft von Partikeln und Feststoffen in Trinkwasser

Qualifikation

Zusätzlich zum genannten Untersuchungsumfang in unseren akkreditierten Laboratorien bieten wir Ihnen eine langjährige Erfahrung und fundierte fachliche Kompetenz auf dem Gebiet der Wasser- und Schimmelpilzuntersuchungen.

  • Mitgliedschaft in der Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes

  • Mitgliedschaft in der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission des Umweltbundesamtes

  • Mitgliedschaft in der Wasserhygienekommission Schleswig-Holstein

  • Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen

  • Aktualität durch Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Justiz und Gesundheit

  • Funktion als Medizinaluntersuchungsamt mit fachlich und sachlicher Beratungsaufgabe im Öffentlichen Gesundheitsdienst

  • Schnelle Ergebnismitteilung: in der Regel innerhalb einer Woche bis maximal 10 Tage. Werden Überschreitungen der mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung festgestellt, wird dies unverzüglich telefonisch, per Email oder Fax mitgeteilt

  • Auf Wunsch wird eine Kopie des Befundes in schriftlicher und/oder elektronischer Form an das zuständige Gesundheitsamt übersandt