Trinkwasser

Allgemeines

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Neben dem Trinken benötigt man Trinkwasser auch zum Zubereiten von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und zum Duschen, zum Abwaschen oder zum Wäsche waschen. Um eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger aber auch durch chemische Schadstoffe auszuschließen wird das zur Verfügung gestellte Wasser aufbereitet und durch Untersuchungen überwacht. Dies umfasst die Wassergewinnung, die Wasseraufbereitung, die Wasserverteilung im Netz des öffentlichen Wasserversorgers bis zur Trinkwasserinstallation, dem Trinkwassersystem in Gebäuden. Trinkwasser, das aus dem öffentlichen Verteilungsnetz stammt, ist von guter bis sehr guter Qualität. In über 99 % der untersuchten Proben werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für die mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter eingehalten. Trinkwasser aus eigenen Brunnen, sogenannte Kleinanlagen zur Einzelversorgung, wird in der Regel nicht so umfassend untersucht und ist deshalb nicht im gleichen Maß von gesicherter Qualität.

Es werden vom Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers gestellt. In der Trinkwasserverordnung sind grundlegende Regeln vorgegeben, damit eine sehr gute Trinkwasserqualität eingehalten werden kann. Die Untersuchungshäufigkeit im Jahr richtet sich nach der abgegebenen oder produzierten Trinkwassermenge.

Wir bieten Ihnen Probenahme und Untersuchung aller mikrobiologischen, physikalisch-chemischen und chemischen Parameter der Trinkwasserverordnung in unseren akkreditierten Untersuchungslaboratorien an. Darüber hinaus untersuchen wir auch weitere Parameter zu speziellen Fragestellungen auf Anfrage.

Wir führen Untersuchungen für öffentliche und private Wasserversorger, Einzelversorger, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen, andere medizinische Einrichtungen, Arztpraxen, Hygienefachkräfte, Städte und Gemeinden, Wohnungswirtschaft, Gebäudemanagement, Anlagenbauer, Brunnenbauer, Ingenieurbüros, Installationsunternehmen, auf Schiffen und Eisenbahn sowie für Privatpersonen durch.

In den untenstehenden Tabellen sind die Untersuchungsparameter aufgelistet, die laut Trinkwasserverordnung vorgesehen sind.

Routineuntersuchung Trinkwasser (A-Parameter)

bakteriologischchemisch
B2
Koloniezahl bei 20°C
Koloniezahl bei 36°C
E.Coli
Coliforme Keime
Enterokokken
C1
Färbung, Trübung, Geruch
elektrische Leitfähigkeit
pH- Wert
Ammonium
Nitrit / Nitrat

Untersuchung von Kleinanlagen zur Einzelversorgung

bakteriologischchemisch
B2
Koloniezahl bei 20°C
Koloniezahl bei 36°C
E.Coli
Coliforme Keime
Enterokokken
C2K
Färbung, Trübung, Geruch
Elektrische Leitfähigkeit
pH-Wert
Ammonium
Nitrit / Nitrat
Eisen / Mangan
TOC

Bei Untersuchungen von Abfüllanlagen / Trinkwasserbehältern wird die Wasserprobe zusätzlich auf Pseudomonas aeruginosa untersucht.

Umfassende Untersuchung Wasserwerke (B-Parameter)

(Häufigkeit dieser Untersuchung richtet sich nach der Wasserabgabe in m³/Jahr)

bakteriologischchemisch
Koloniezahl bei 20°C
 Koloniezahl bei 36°C
 E. coli
 Coliforme Bakterien
 Enterokokken

 in speziellen Fällen:
 Clostridium perfringens
 Färbung; Trübung; Geruch
 Geschmack, pH-Wert
 Elektrische Leitfähigkeit
 Ammonium
 Nitrit, Nitrat
 Eisen, Mangan
 TOC, Calcitlösekapazität
 Chlorid, Sulfat, Bromat
 Natrium, Aluminium
 Antimon, Arsen, Blei,
 Cadmium, Chrom, Kupfer,
 Nickel, Quecksilber, Selen,
 Uran
Borat, Cyanid, Fluorid
Benzol
1,2-Dichlorethan
Trichlorethen, Tetrachlorethen Trihalogenmethane (THM)
Benzo(a)Pyren
Polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK)
Pestizide (Pflanzenschutzmittel) 
PFAS

In der Trinkwasserinstallation, d. h. innerhalb von privaten und öffentlichen Gebäuden muss nach der Trinkwasserverordnung in Warmwassersystemen ab einer bestimmten Größe der Parameter Legionellen untersucht werden. Legionellen sind natürliche Wasserbakterien die bei Temperaturen zwischen 25 und 45 °C bevorzugt wachsen. Aber auch bei Temperaturen unter- und oberhalb dieses Bereichs sind sie nachweisbar. Legionellen können beim Menschen grippeähnliche Erkrankungen, aber auch schwere Lungenentzündungen hervorrufen. Daher ist der Nachweis von Legionellen beim Menschen nach Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung.

Weitere typische Untersuchungsparameter in Gebäuden sind die Schwermetalle Blei, Kupfer und Nickel, die aus Rohrleitungsmaterialien, Verbindungsstücken, Wasseruhren und Armaturen in das Trinkwasser übergehen können.

Untersuchung in der Trinkwasserinstallation

bakteriologischchemisch
B2
 Koloniezahl bei 20°C
 Koloniezahl bei 36°C
 E. coli
 Coliforme Bakterien
 Enterokokken 
LEG
 Legionella
C4Ni
Blei, Kupfer, Nickel