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RettSan-Ausbildung

Grundlage der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in ist das sogenannte ABCDE-Schema zur strukturierten Untersuchung und Versorgung von Menschen in Notfallsituationen. Übungsszenarien werden in speziell ausgestatteten Simulationsräumen oder im Simulations-RTW mit modernem Material durchgeführt.

Durch das realistische Training im geschützten Lernraum schaffen sich die angehenden Rettungssanitäter*innen die Basis für ihre spätere Tätigkeit im Rettungsdienst.

Die Ausbildung als Rettungssanitäter*in beinhaltet einen 6-wöchigen Grundkurs, in dem theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt werden. Im Anschluss folgen 2 Wochen Praktikum in der Klinik und 4 Wochen Praktikum an einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache. Die Ausbildung schließt mit einem neuntägigen Abschlusslehrgang inkl. staatlicher Prüfung ab.

Einsatzsimulation_RD_Schule

Das Institut für Rettungs- und Notfallmedizin integriert als einzige Rettungsdienstschule den international anerkannten ILS-Kurs (Immediate Life Support Provider) im Wert von 395 € bereits in den Grundkurs. Diese Kosten sind im Gesamtpreis enthalten.

Sollte es bei der Anmeldung Probleme geben, wenden Sie sich bitte an: notfallmedizin@uksh.de

Preis

Kursgebühr: 2.400€
Zeugnisgebühr: 40€

Termine

2024

09.09.2024 – 12.12.2024
04.11.2024 – 06.02.2025

2025

13.01.2025 – 17.04.2025
24.02.2025 – 05.06.2025
22.04.2025 – 08.08.2025
21.07.2025 – 30.10.2025
08.09.2025 – 18.12.2025

Abschlusslehrgang

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, nur den Abschlusslehrgang (inkl. Prüfung) zu buchen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Institutssekretariat.

Preis

Grundgebühr: 600 €
Zeugnisgebühr: 40 €

Termine

2024

22.07.2024 – 01.08.2024
02.09.2024 – 12.09.2024
02.12.2024 – 12.12.2024

2025

27.01.2025 – 06.02.2025
07.04.2025 – 17.04.2025
22.05.2025 – 05.06.2025
29.07.2025 – 08.08.2025
20.10.2025 – 30.10.2025
08.12.2025 – 18.12.2025

Suchst Du eine Ausbildung, die Sinn macht? Werde Rettungssanitäter:in!

Das Institut für Rettungs- und Notfallmedizin des UKSH bietet eine praxisnahe Ausbildung auf hohem Niveau mit professionellen Simulationsanlagen.

Vorrausetzung

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt.

Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrVO):
§4 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
(1) Eine Person erhält Zugang zur Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter, wenn sie
1. durch Vorlage eines Identitätsnachweises ihre Identität nachgewiesen hat,
2. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter ungeeignet ist,
3. über einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt,
4. durch Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 1 des Gesetzes über das Zentralregister und Erziehungsregister vom 21. September 1984, (BGBl. I S. 1229) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) (Bundeszentralregistergesetz - BZRG), welches nicht älter als drei Monate sein soll, nachweist, dass sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter ergibt,
5. über die für die Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin oder als Rettungssanitäter erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

Übrigens

  • Die Ausbildung als Rettungssanitäter:in ist optimal, um die Wartezeit zum Medizinstudium zu überbrücken oder als Berufsorientierung.