Wenn Sie eine Biomaterialsammlung planen oder mit klinischen Proben forschen möchten, benötigen Sie dafür ein Votum Ihrer zuständigen Ethik-Kommission.
Als Bestandteil eines Antrages an eine Ethikkommission finden Sie hier (MS-Word-Version) bzw. hier (Version im RTF-Format) die generische modulare Aufklärung und Einwilligungserklärung (Version 2.1) des P2N-Netzwerks der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Patienten und/oder Probanden. Der Wortlaut dieses Dokuments orientiert sich am entsprechenden Mustertext des Arbeitskreises Medizinischer Ethikkommissionen in Deutschland (AKEK, Version 3.1 gem. Beschluss vom 21.06.2019). Er enthält darüber hinaus spezifische Ergänzungen und Veränderungen, die im zentralisierten Biobanknetzwerk P2N der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erarbeitet wurden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer projektspezifischen Aufklärungs- und Einwilligungs-Dokumente für Patienten und Probanden.
Ansprechpartnerin
Dr. rer. medic. Gesine Richter MA, MBA
E-Mail: gesine.richter@iem.uni-kiel.de