Allgemeines zu Biodatenbanken und P2N
Was ist eine Biobank?
Eine Biobank ist eine Sammlung von Biomaterialen und damit verknüpfter medizinischer und persönlicher Daten. Bei den Biomaterialien in einer Biobank handelt es sich entweder um Gewebe, um Körperzellen oder um Körper- bzw. Spülflüssigkeiten wie z.B. Blut oder Urin. Oftmals werden auch Substanzen in Biobanken gelagert, die erst aus Biomaterialien gewonnen werden. Von besonderem Interesse ist dabei die Erbsubstanz DNA. Die Proben und die zugehörigen Daten werden für lange Zeit in der Biobank gelagert und stehen Wissenschaftlern für deren biomedizinische Forschung zur Verfügung.
Biobanken haben große Vorteile gegenüber herkömmlichen Biomaterial- und Datensammlungen, wie sie oftmals im Rahmen wissenschaftlicher Studien entstehen. Zum einen erlauben Biobanken eine schnellere, kostengünstigere und einfachere Bearbeitung von Forschungsvorhaben. Zum anderen müssen potenzielle Spender, insbesondere solche mit einer akuten oder seltenen Erkrankung, nicht mehrfach um die Abgabe von Biomaterial und die Mitteilung ihrer Daten gebeten werden. Und schließlich erlaubt eine zentrale Sammlung von Biomaterialien und Daten auch eine bessere Kontrolle ihrer Qualität, was wiederum die Aussagekraft der daran durchgeführten Forschung erhöht.
Biobanken sind längst zur zentralen Voraussetzung für die moderne biomedizinische Forschung geworden. Sie wurden daher sogar schon als „Gold des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet, wobei dabei allerdings der wissenschaftliche und nicht der direkte wirtschaftliche Nutzen von Biobanken im Vordergrund steht, da letzterer in der Regel eher gering ist. In der Tat sind viele aktuelle Forschungsergebnisse in der Biomedizin erst durch den Rückgriff auf Biobanken möglich geworden.
Mit P2N versuchen wir, die Biobanken am UKSH Campus Kiel, an der CAU und an unseren Partnereinrichtungen in zukunftsorientierte Wissenschaftsressourcen zu überführen.
Was sammeln Biobanken?
Biobanken sammeln neben Daten Proben von hauptsächlich menschlichem Biomaterial, das für biomedizinische Forschungszwecke geeignet ist. Dabei handelt es sich entweder um Körperflüssigkeiten (z.B. Blut, Urin, Speichel), Spülflüssigkeiten, Zellen oder Gewebe. Viele Biobanken sammeln auch Krankheitserreger oder lagern Substanzen ein, die aus Biomaterial gewonnen werden (z.B. die Erbsubstanz DNA). Diese Proben werden im Einklang mit der jeweiligen Einwilligung des Spenders entweder eigens für die Einlagerung in der Biobank entnommen oder fallen als „Restmaterial“ im Rahmen einer medizinischen Behandlung an.
Wozu dient eine Biobank?
Die zu P2N gehörenden Biobanken dienen vielfältigen medizinischen Forschungszwecken. Deren gemeinsames Ziel ist es, ein besseres Verständnis und bessere Behandlungs- und Diagnosemöglichkeiten für verschiedene Krankheiten zu entwickeln.
Die Biomaterialien und Daten der Biobanken in P2N werden u.a. in folgenden Forschungsbereichen eingesetzt:
verbesserte Früherkennungsmöglichkeiten und zielgerichtete Therapien für Krebserkrankungen
Aufdeckung erblicher Risikofaktoren für kindliche Epilepsien
Entwicklung und Erprobung von Arzneimitteln
Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Lungenerkrankungen
Charakterisierung der genetischen Ursachen entzündlicher Erkrankungen
Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Infektionen
Um mehr über diese und weitere Forschungsprojekte zu erfahren, besuchen Sie bitte die Homepages der jeweiligen Biobank.
Was verbirgt sich hinter dem Kürzel P2N?
P2N steht für „Popgen 2.0 Netzwerk“ und bezeichnet ein Projekt, das durch eine umfangreiche finanzielle Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entstehen konnte. In diesem Projekt haben sich mehrere Biobanken am UKSH Campus Kiel und am Forschungszentrum Borstel (gemeinsam mit der Universität zu Lübeck und der LungenClinic Großhansdorf) für eine langfristige Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Unter dem Dach von P2N harmonisieren die Biobanken den Zugang zu klinische Proben, ihre Datenverarbeitung, ihr Qualitätsmanagement und die Handhabung ethischer und rechtlicher Fragen.
Was erfahre ich über bedeutsame Forschungsergebnisse?
Auf Ihren Wunsch hin informieren wir Sie gerne über den allgemeinen Fortgang von P2N und über die mit Proben und Daten aus P2N durchgeführten Forschungsprojekte. Eine individuelle Rückmeldung von Forschungsergebnissen aus P2N ist jedoch nicht vorgesehen.
Die Daten - Verwendung und Datenschutz
Wie sind meine Daten und Proben in P2N geschützt?
Datenschutz ist den Biobanken in P2N sehr wichtig. Alle Daten und Proben werden nach geltendem Datenschutzrecht ausschließlich in verschlüsselter („pseudonymisierter“) Form gelagert, gespeichert und ausgewertet. Die folgenden Maßnahmen dienen dazu, den Datenschutz in den Biobanken von P2N noch wirksamer zu gestalten:
Personenidentifizierende Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum), medizinische Daten und Probendaten werden physikalisch getrennt voneinander gespeichert.
Besonders schützenswerte (z.B. genetische) Daten werden durch eine zweifache Verschlüsselung mit einer jeweils anderen Kennziffer gekennzeichnet („doppelte Pseudonymisierung“). Die Entschlüsselungslisten sind nur wenigen, besonders dafür autorisierten Mitarbeitern zugänglich.
Alle Mitarbeiter der Biobanken in P2N, die Einblick in Daten oder Zugang zu Proben haben, unterliegen der Schweigepflicht.
Daten und Proben werden von den Biobanken in P2N nur in anonymisierter Form (d.h. ohne Kennziffern) für die wissenschaftliche Analyse bereitgestellt. Die Empfänger müssen sich außerdem dazu verpflichten, jeden Versuch zur Re-Identifizierung von Proben und Daten zu unterlassen. Der Versuch ist den Wissenschaftlern strengstens untersagt.
Mit weitergehenden Fragen des Datenschutzes wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des UKSH.
Wer hat Zugang zu meinen Daten und Proben?
Die Daten und Proben der Biobanken in P2N werden auf Antrag und nach eingehender Prüfung des Verwendungszwecks für medizinische Forschungsprojekte bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um Projekte, die innerhalb des UKSH oder des Forschungszentrums Borstel durchgeführt werden, oder an denen Dritte außerhalb dieser Einrichtungen (d.h. nationale und internationale, evtl. auch industrielle Forscher) beteiligt sind. Voraussetzung für die Verwendung von Daten und Proben aus den Biobanken in P2N ist eine vorherige positive Bewertung des jeweiligen Forschungsprojekts durch die zuständige Ethikkommission. Die eigentliche Herausgabe der anonymisierten Daten oder Proben erfolgt allerdings erst nach einer nochmaligen inhaltlichen Prüfung durch die Fachleute von P2N.
Werden Daten aus meinen Proben öffentlich zugänglich gemacht?
Einige Ihrer medizinischen (auch genetischen) Daten können in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht bzw. in wissenschaftliche Datenbanken eingestellt werden. Dies geschieht jedoch ausschließlich in anonymisierter Form. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Daten nicht wieder mit Ihrer Person in Verbindung bringen lassen.
Werden meine Proben verkauft oder für kommerzielle Zwecke genutzt?
Ihre Proben werden nicht verkauft oder direkt für kommerzielle Zwecke genutzt. Wenn es wissenschaftlich sinnvoll ist, können Ihre Proben und Daten aber an industrielle Kooperationspartner weitergegeben werden. Die Entwicklung neuer Therapie- und Diagnoseverfahren liegt in Deutschland, wie überall sonst auf der Welt, maßgeblich in den Händen der Industrie, die für einige, sehr kostspielige Studien (z.B. bei der Entwicklung neuer Krebstherapien) auf die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit nicht-industriellen Forschern angewiesen ist. Diese Kooperationen unterliegen jedoch sehr strengen Auflagen.
Es ist auch möglich, dass Wissenschaftler Patente erlangen, die in Teilen auf der Erforschung Ihrer Proben und Daten basieren. Solche Patente sind die Voraussetzung und ein nicht unwesentlicher Anreiz für die Entwicklung und Einführung neuer Medikamente. Allerdings besteht für Sie als Spender aus vielerlei Gründen kein Anspruch auf eine Beteiligung an den Patenten. Zum einen lässt sich der Beitrag einer einzelnen Probe zu einem wissenschaftlichen Gesamtergebnis in der Regel nicht exakt bemessen. Zum anderen würde der mit einer individuellen Beteiligung verbundene Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen für den Einzelnen stehen.
Die Teilnahme
Wie kann ich an einer Biobank teilnehmen?
Als Patientin oder Patent des UKSH werden Sie um Ihre Zustimmung gebeten, dass klinische Proben, die während Ihres Klinikaufenthaltes von Ihnen gesammelt werden, gelagert und für die medizinische Forschung und wissenschaftliche Nutzung verwendet werden dürfen. Dazu gehören auch Restproben, die für die Routine-Diagnostik abgenommen werden und später für Ihre Behandlung nicht mehr gebraucht werden. Diese Proben würden ansonsten vernichtet und wären unwiederbringlich verloren. Auch wenn Sie nicht im UKSH behandelt werden, können Sie an Forschungsprojekten teilnehmen, die von Biobanken in P2N unterstützt werden. Möglichkeiten dazu bieten u.a. das Forschungszentrum Borstel, die schleswig-holsteinische Biobank popgen und die NaKo-Gesundheitsstudie.
Für die Behandlung im UKSH werden den Patienten während ihres Aufenthaltes Proben von Körperflüssigkeiten (z.B. Blut, Speichel, Urin) oder krankhaft verändertem Gewebe entnommen. Außerdem erhebt das UKSH neben persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnort) auch umfangreiche medizinische Daten (Diagnose, Medikamenteneinnahme, Röntgenbilder, Ultraschall- und Laborbefunde, EKG usw.).
Viele der im UKSH tätigen Ärzte engagieren sich auch in der medizinischen Forschung! Ohne Forschung gibt es keinen Fortschritt in der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Das UKSH bittet daher seine Patienten, den in P2N zusammengeschlossenen Biobanken diejenigen Biomaterialproben für Forschungszwecke zu überlassen, die für die weitere Behandlung nicht mehr benötigt und ansonsten vernichtet würden. Außerdem werden die Patienten um die Erlaubnis gebeten, dass die Wissenschaftler am UKSH ihre medizinischen Daten unter strengsten Sicherheitsauflagen für die Forschung verwenden. Das UKSH gewährleistet, dass die Behandlung der Patienten dadurch auf keinen Fall beeinträchtigt wird.
Inhalt einfügen!
Inhalt einfügen!
Wenn Sie nicht im UKSH behandelt werden …
Auch wenn Sie kein Patient im UKSH sind, können Sie an den wissenschaftlichen Projekten der Biobanken in P2N teilnehmen. Eine Möglichkeit hierfür bietet z.B. die Spende von Blut und die Bereitstellung von Daten für die schleswig-holsteinische Biobank popgen. Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, können Sie sich hierzu entweder auf der Homepage von popgen näher informieren oder direkt Kontakt mit der P2N-Geschäftsstelle aufnehmen (Telefon: 0431 500-30225; E-Mail: info@p2n-sh.de ).
Der UKSH Campus Kiel ist Standort eines Studienzentrums der Nationalen Kohorte (NaKo), des größten epidemiologischen Forschungsprojekts in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. In der NaKo soll die gesundheitliche Entwicklung von 200.000 Männern und Frauen zwischen 20 und 69 Jahren über einen langen Zeitraum beobachtet werden. Die an der NaKo beteiligten Wissenschaftler erhoffen sich davon, die Entstehung chronischer Erkrankungen besser zu verstehen, deren Frühstadien zu erkennen und wirksame Therapie- und Präventionsprogramme entwickeln zu können. Wenn Sie an der NaKo interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die P2N-Geschäftsstelle oder direkt an das Studienzentrum der NaKo in Kiel (Telefon: 0431 500 30201; Email: info@epi.uni-kiel.de).
Welche Vorteile und Risiken hat meine Teilnahme?
Sie selbst werden von der Spende Ihrer Proben und Daten an eine Biobank in P2N vermutlich nicht direkt profitieren. Viele Menschen willigen in die Teilnahme an Forschungsprojekten ein, weil sie wissenschaftliche Erfolge ermöglichen wollen, die zukünftigen Patienten zugute kommen. Auch Ihre aktuelle oder vielleicht bevorstehende medizinische Behandlung ist das Ergebnis medizinischer Forschung an Biomaterialien vergangener Patienten. So profitieren Sie jetzt und unmittelbar in der Weise, wie zukünftige Patienten von Ihrer Spende profitieren würden.
Die Risiken einer Teilnahme an einer Biobank sind relativ gering. Prinzipiell besteht zwar die Möglichkeit, dass sich Dritte illegal Zugriff zu Ihren Proben und Daten verschaffen und diese z.B. an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Versicherung weitergeben. Wegen der umfangreichen Datenschutzmaßnahmen in P2N ist dieses Risiko jedoch extrem gering, auch wenn ein hundertprozentiger Schutz im digitalen Zeitalter niemals gewährleistet werden kann. In jedem Fall wären die Entnahme ebenso wie die Weiterverwendung der Daten und Proben illegal!
Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für wissenschaftliche Daten, die nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, in Deutschland kein Beschlagnahmeschutz besteht. Es ist also rechtlich möglich, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verfolgung einer schweren Straftat und mit richterlicher Erlaubnis Zugang zu persönlichen und wissenschaftlichen (insbesondere genetischen Daten) verschaffen.
Können auch Kinder an einer Biobank teilnehmen?
Viele schwerwiegende Krankheiten treten auch bei Kindern (oder nur bei diesen) auf. Daher ist der medizinischen Wissenschaft die Erforschung kindlicher Erkrankungen so wichtig. Das bedeutet, dass auch Minderjährige grundsätzlich ihre Daten und Proben für Biobanken in P2N spenden können. In diesem Fall gelten jedoch besondere Regelungen (z.B. müssen die Erziehungsberechtigten für das Kind einwilligen). In jedem Fall werden die Daten und Proben eines Kindes nur verwendet, bis das Kind mündig geworden ist. Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs werden alle minderjährigen Teilnehmer von den Biobanken kontaktiert, damit diese erneut in die Verwendung ihrer Proben und Daten einwilligen oder diese ablehnen können.
Für Minderjährige gibt es spezielle Einwilligungserklärungen, die derzeit von den Biobanken in P2N vereinheitlicht werden. Bis diese gemeinsame Einwilligung fertig ist, verwenden die Biobanken (z.B. in der Familienmedizin) ihre eigenen Aufklärungs- und Einwilligungsdokumente.
Können auch nichteinwilligungsfähige Personen an einer Biobank teilnehmen?
Auch nichteinwilligungsfähige Personen, d.h. Menschen mit einer akuten schweren Erkrankung, einer Demenz oder einer geistigen Behinderung, können an den Biobanken in P2N teilnehmen. Die Einwilligung erfolgt in diesen Fällen durch die gesetzlichen Vertreter im Sinne der Patienten. Die Biobanken bitten aber um Nachricht, falls ein Patient wieder in die Lage kommt, selbst einwilligen zu können. Die selbstständige Einwilligung wird dann umgehend nachgeholt.
Für Nichteinwilligungsfähige gibt es ebenfalls eine spezielle Einwilligungserklärung („Einwilligung für Nichteinwilligungsfähige“), die derzeit entwickelt wird.
Hat die Teilnahme an einer Biobank Auswirkungen auf meine Krankenversicherung?
Nein! Ihre Teilnahme an einer Biobank in P2N hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung und darf dieser auch nicht mitgeteilt werden. Die Weitergabe Ihrer Daten oder Proben an unberechtigte Dritte (z.B. Versicherungen, Arbeitgeber) ist allen Mitarbeitern der Biobanken strengstens untersagt.
Was geschieht, wenn ich in die Teilnahme an einer Biobank einwillige?
Wenn Sie nach angemessener Aufklärung in die Teilnahme an einer Biobank einwilligen, werden Sie zunächst gebeten, ein Einwilligungsformular zu unterschreiben. Davon bleibt eine Kopie bei Ihnen, die andere behält die Biobank. Danach geht es etwa so weiter:
1. Als Patient des UKSH werden Sie gebeten, in die Nutzung Ihrer Proben und Daten einzuwilligen, die im Rahmen Ihrer Behandlung anfallen. Bei anderen Biobanken werden Ihnen gegebenenfalls Biomaterialproben abgenommen und für die Biobank relevante Daten erhoben.
2. Proben und Daten werden in der Biobank eingelagert bzw. gespeichert. Das Eigentum an den Proben und das Nutzungsrecht an den Daten gehen in der Regel an die betreffende Biobank bzw. das UKSH über.
3. Wissenschaftler des UKSH oder anderer Forschungseinrichtungen können Ihre Daten und Proben für wissenschaftliche Studien verwenden. Dies geschieht auf Antrag und muss zuvor durch eine Ethikkommission befürwortet werden.
4. Ein Gremium aus Experten in P2N prüft jeden Antrag zur Nutzung von Proben und Daten hinsichtlich seiner wissenschaftlichen Qualität.
5. Die Herausgabe von Proben und Daten erfolgt in anonymisierter Form, d.h. ohne Angabe Ihrer Person oder einer zu ihrer Person zurück verfolgbaren Kennziffer. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte (z.B. Arbeitgeber, Versicherungen) ist dem Empfänger strengstens untersagt.
6. Wenn Sie sich damit einverstanden erklärt haben, können Sie von der Biobank in regelmäßigen Abständen kontaktiert und um die Teilnahme an weiteren Forschungsvorhaben gebeten werden.
7. Anzumerken ist, dass Teile Ihrer Daten unter Umständen in anonymisierter Form auch in andere wissenschaftliche Datenbanken übertragen werden.
Habe ich die Wahl, ob ich teilnehme oder nicht?
Jede Teilnahme an einem Forschungsprojekt, auch an einer Biobank, ist absolut freiwillig. Eine bereits gegebene Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Allerdings kann Ihr Widerruf nur so weit umgesetzt werden, wie dies technisch möglich ist. Aus anonymisierten Beständen und bereits veröffentlichten wissenschaftlichen Ergebnissen lassen sich Ihre Proben und Daten nicht mehr zurückrufen bzw. entfernen.
Muss ich für eine Teilnahme bezahlen?
Nein, Ihre Teilnahme an einer Biobank in P2N ist kostenlos. Allerdings erhalten Teilnehmer einer Biobank in der Regel auch keine Bezahlung - ausgenommen einer geringen Aufwandsentschädigung in einzelnen Studien.
Was habe ich persönlich von einer Teilnahme?
Sie werden von Ihrer Teilnahme an einer Biobank in der Regel nicht zeitnah oder direkt profitieren. Die meisten Menschen willigen in Forschungsprojekte ein, um damit wissenschaftliche Forschung zu ermöglichen, die erst zukünftigen Patienten zugute kommt. Heute profitieren Sie von der Spenderbereitschaft vergangener Patienten, morgen profitieren andere Patienten von der Ihren. Auch Forschung braucht Solidarität!
Ihre Einwilligung
Wie lange gilt meine Einverständniserklärung?
Viele Biobanken in P2N bitten Ihre Teilnehmer um deren Einverständnis in eine inhaltlich und zeitlich unbegrenzte Nutzung der Proben und Daten. Nur so lassen sich auch wissenschaftliche Fragestellungen bearbeiten, die zum Zeitpunkt der Einwilligung noch nicht bekannt sind. Ein wiederholtes Einholen des Einverständnisses der Spender ist aus Zeit- und Kostengründen nicht praktikabel. Spender können Ihre Einwilligung aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Soweit dies technisch möglich ist, werden die Proben dann vernichtet und die Daten gelöscht bzw. anonymisiert.
Wie kann ich meine Einverständniserklärung zurückziehen?
Wenn Sie an einer Biobank in P2N teilgenommen haben, können Sie Ihre Einwilligung entweder direkt bei der betreffenden Biobank oder bei der Geschäftsstelle von P2N (Telefon: 0431 500 30225; Email: info@p2n-sh.de) widerrufen. Ihre Daten werden gelöscht bzw. anonymisiert und Ihre Proben vernichtet. Ihnen entstehen durch den Widerruf keine Nachteile.
Untersuchungen, Proben und Daten
Was passiert mit meinen Proben und Daten?
Ihre Proben und Daten werden gemeinsam mit denen vieler anderer Menschen in einer der Biobanken von P2N auf unbestimmte Zeit gelagert bzw. gespeichert.
Auf Anfrage und nach eingehender Prüfung des Verwendungszwecks werden Ihre Proben und Daten für medizinische Forschungsprojekte herausgegeben. Allerdings lassen sich das Ziel und das Thema solcher Projekte zum Zeitpunkt der Einwilligung noch nicht eindeutig benennen. Deswegen bittet das UKSH seine Patienten um eine Einwilligung, die zeitlich und inhaltlich nur wenig beschränkt ist. Nur so können auch neue und wissenschaftlich interessante Fragen in der Zukunft mit Ihren Proben und Daten beantwortet werden. Natürlich haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung bei allen Biobanken in P2N jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ihre Proben werden dann vernichtet und Ihre Daten in der Biobank gelöscht bzw. anonymisiert. Ihre weitere Behandlung im UKSH wird dadurch nicht beeinträchtigt, und Ihnen entstehen durch den Widerruf keine persönlichen Nachteile.
Vor der Verwendung Ihrer Daten und Proben für ein Forschungsprojekt wird dieses Projekt eingehend daraufhin geprüft, ob es wissenschaftlich sinnvoll und ethisch vertretbar ist. Die Herausgabe von Proben und Daten aus den Biobanken von P2N erfolgt nach einem fest vorgeschriebenen Verfahren und grundsätzlich ohne Angabe zu Ihrer Person (d.h. anonymisiert). Jede Weitergabe von Proben und Daten an unberechtigte Dritte (z.B. Arbeitgeber, Versicherungen) ist den Mitarbeitern der Biobanken und den beteiligten Wissenschaftlern strengstens untersagt.
Wofür werden meinen Proben und Daten verwendet?
Ihre Proben und Daten werden für verschiedene medizinische Forschungszwecke zur Verfügung stehen. Diese lassen sich heute noch nicht eindeutig benennen, weshalb Sie von vielen Biobanken in P2N um eine breite Einwilligung gebeten werden. Nur die erlaubt die Bearbeitung zukünftiger, heute noch nicht bekannter Fragestellungen. Wenn Sie sich über die Forschungsaktivitäten der Biobanken in P2N informieren wollen, besuchen Sie bitte deren jeweilige Homepages oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle von P2N (Telefon: 0431 500-30225; Email: info@p2n-sh.de).
Wie lange werden Proben und Daten in einer Biobank aufbewahrt?
Proben und Daten werden in den Biobanken in P2N auf unbegrenzte Zeit und ohne enge Zweckbindung gelagert, um sie für möglichst viele medizinische Forschungszwecke verwenden zu können.
Werde ich von einer Biobank erneut kontaktiert und, wenn ja, warum?
Wenn Sie damit einverstanden sind und eine entsprechende Einwilligungserklärung unterschrieben haben, kontaktieren die Biobanken in P2N Sie eventuell erneut, um Sie zur Teilnahme an weiteren Forschungsvorhaben einzuladen.
Muss ich zu erneuten Untersuchungen erscheinen?
Die Teilnahme an einer Biobank soll Sie nicht zusätzlich belasten. Deshalb greifen Wissenschaftler zunächst auf bereits vorhandene Daten und Proben zurück. Wenn Sie damit einverstanden sind und entsprechend eingewilligt haben, werden Sie aber unter Umständen erneut kontaktiert und zur Teilnahme an weiteren Untersuchungen oder Studien eingeladen.