Kranke Kinder und Jugendliche gehören in Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin. Das wissen betroffene Eltern seit langem. Ihr Wunsch ist die bestmögliche stationäre Versorgung ihres kranken Kindes in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort. Damit Eltern ab sofort selbst prüfen können, ob die für sie nächstgelegene Kinderklinik die Qualitätskriterien einer guten Kinderklinik auch erfüllt, wurde das Gütesiegel „Ausgezeichnet. FÜR KINDER“ entwickelt. Kinderkliniken, die diesen Stempel tragen möchten, müssen sich zuvor einer harten Prüfung unterziehen.
Die Lübecker Klinik für Kinder- und Jugendmedizin hat sich dieser Qualitätsprüfung freiwillig gestellt, die zugrundeliegenden Kriterien ausnahmslos erfüllt und die entsprechenden Urkunden seit August 2010 erhalten.
Entwickelt wurde das neue Gütesiegel von einer bundesweiten Initiative verschiedener Fach- und Elterngesellschaften unter Federführung der GKinD-Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V.. Die Mindestkriterien zur Qualitätssicherung bei der stationären Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen wurden von den beteiligten Gesellschaften gemeinschaftlich definiert und anhand einer umfangreichen Checkliste überprüft, die die teilnehmenden Kinderkliniken und –abteilungen freiwillig ausfüllen.
Die zugrundeliegenden Qualitätskriterien beziehen sich auf die Bereiche personelle und fachliche Anforderungen der Klinik, Anforderungen an Organisation, räumliche Einrichtung und technische Ausstattung und Maßnahmen zur Sicherung der Ergebnisqualität. Natürlich mussten die Angaben der Kliniken auch auf Anforderung durch die Bewertungskommission durch schriftliche Nachweise belegt werden. Details hierzu sowie die komplette Checkliste finden Interessierte unter:
Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität zu Lübeck hat den strengen Prüfungsbedingungen standgehalten und die Prüfkriterien ausnahmslos erfüllt – die Grundbedingung für den Erhalt des Gütesiegels. Denn wie beim TÜV gilt auch hier: Qualitätskriterien ein bisschen zu erfüllen, reicht nicht. Nur wer ohne Mängel ist, ist „Ausgezeichnet. FÜR KINDER“.