Befundauskunft

Die Befundauskunft erfolgt ausschließlich per Fax, Mo-Fr. 9:00 – 14:00 Uhr.

Bitte senden Sie uns Ihre Anforderung schriftlich an die Fax-Nummer 0451 500-15804.

Befundanforderungen von mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzten erfordern grundsätzlich eine Einverständniserklärung der Patientinnen bzw. des Patienten.

Informationen zur Befundauskunft

Immer wieder erreichen uns Anfragen mit der Bitte um Übersendung des Pathologiebefundes. Der Versendung des Befundes direkt an Patientinnen und Patienten können wir leider nicht ohne weiteres nachkommen, da die isolierte Betrachtung durch einen Laien ein hohes Risiko einer Fehlinterpretation birgt. Möglicherweise könnte das gravierende Folgen für den weiteren Krankheitsverlauf nach sich ziehen.

Bitte sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt. Sie können den Befund bei uns anfordern und mit Ihnen besprechen (Einsendende Ärzte erhalten den Befund automatisch).

Auch Ihre Hausärztin/Hausarzt kann den Pathologiebefund über die angegebene Faxnummer bei uns schriftlich, zusammen mit einer Einverständniserklärung von Ihnen, anfordern.

Aufgrund des Datenschutzes, müssen Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten an Ihren Hausarzt einverstanden erklären. Nur unter diese Voraussetzung dürfen wir den Befund versenden.