In besonderen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Zweitmeinung (Konsil) einzuholen. Dazu versenden wir, nach Ankündigung in unserer Pathologisch-Anatomischen Begutachtung, Ihr Einverständnis vorrausgesetzt, diese Fälle an anerkannte Fachexperten mit Übermittlung der Patientendaten. Unsere üblichen Konsilpartner können Sie im Institut erfragen.