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In welcher Form findet der "Kurs der Pathologie" (früher: allgemeine Pathologie) statt?

In welcher Form findet der "Kurs der Pathologie" (früher: allgemeine Pathologie) statt?

Der Kurs Pathologie gliedert sich in drei Teile. Die allgemeine Vorlesung findet während des Semesters donnerstags um 10 c.t. Uhr im Hörsaal T1statt. Sie wird durch Kurse der mikroskopischen und makroskopischen Pathologie in kleinen Gruppen ergänzt; während des Semesters mittwochs und donnerstags von 8.30 Uhr bis 10 Uhr (im KT bzw. in der Prosektor). Im Mikroskopie-Kurs werden jeweils ca. 3 histologische Präparate erläutert. Hier besteht für die Studierenden die Möglichkeit des selbstständigen Mikroskopierens. Im Makroskopie-Kurs werden Organpräparate aus dem aktuellen Eingang bzw. aus unserer pathologisch-anatomischen Sammlung passend zum thematischen Schwerpunkt des Kurstages vorgestellt. In den Kursen besteht Anwesenheitspflicht; pro Jahr ist ein Fehltermin möglich.

In welcher Form findet die "klinisch-pathologische Konferenz" (früher: spezielle Pathologie) statt?

Die klinisch-pathologische Konferenz findet donnerstags um 16 c.t. Uhr im Z1/2 statt und wird in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen der klinischen Abteilungen durchgeführt. Jeweils ein/e Pathologe/in und ein/e Kliniker/in pro Vorlesung erläutern einen Krankheitskomplex aus ihrer Sicht. Dadurch soll die Vernetzung zwischen klinischem Bild und pathomorphologischem Befund betont werden.

Ab dem Wintersemester 2017/18 können Sie, sofern Sie regulär das 7. bzw. 8. Semester besuchen, in der klinisch-pathologischen Konferenz den Schein durch Anwesenheit erlangen, die bei jedem Termin durch eine Anwesenheitsliste geprüft wird. Pro Semester haben Sie einen Fehltermin. Bei ausreichender Anwesenheit erhalten Sie den Schein mit der Note sehr gut (1).

Ein Studierender, der die Vorlesungsreihe nicht ausreichend (>1 Fehltermin) besucht, schreibt am Ende des entsprechenden Semesters eine Klausur. Falls ein Student in beiden Semestern eine Klausur schreibt, ist das Procedere wie unter dem Punkt „Wie werden die Scheine für die Pathologie benotet?“ beschrieben.
Wird in einem Semester eine Klausur geschrieben und im anderen Semester die Leistung durch Anwesenheit erreicht, werden die beiden Einzelnoten verrechnet.

Gibt es Literatur-Empfehlungen?

Gibt es Literatur-Empfehlungen?

Die Pathologie begleitet Sie Ihr ganzes Studium bzw. Mediziner-Dasein, daher sollten Sie im Besitz eines umfangreichen Lehrbuchs sein. Wir empfehlen hier

Kumar, Abbas, Aster: Robbins Basic Pathology, Juni 2012, 9th Ed., Hardcover  928 p., 1006 ill., Elsevier. ISBN: 978-1-4377-1781-5

Böcker, Denk, Heitz, Moch, Höfler, Kreipe: Pathologie, September 2012, 5. Aufl., gebunden, 1120 S., 1600 Abb., Elsevier Deutschland. ISBN: 978-3-437-42385-7

Wie werden die Scheine für die Pathologie benotet?

Es handelt sich bei der allgemeinen Pathologie und klinisch-pathologischen Konferenz um Veranstaltungen, die über ein Jahr laufen. Am Ende jeden Semesters wird eine Klausur geschrieben. Die erreichten Punkte aus beiden Klausuren werden addiert. In der Regel ist die Höchstpunktzahl einer Klausur 30 Punkte, d.h. in diesem Fall sind 60 Punkte der maximal erreichbare Wert.  Die Scheine werden nach der neuen Approbationsordnung benotet. Die Noten werden wie folgt verteilt: ab 90% "sehr gut", ab 80% "gut", ab 70% "befriedigend", ab 60% "ausreichend, ab 50% "mangelhaft", unter 50% "ungenügend". Um die Lehrveranstaltung erfolgreich abzuschließen, müssen Sie insgesamt eine ausreichende Leistung, das heißt 60%, erbringen. 

Kann man eine schwache Leistung in einer Semesterklausur durch eine gute zweite Klausur ausgleichen?

Falls Sie mit beiden Klausuren zusammen nicht mind. 60% erbringen (bei 60 max. Punkten also 36 Punkte), besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine schwache Leistung in einer Semesterklausur durch eine gute zweite Klausur ein Jahr später auszugleichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie mit der anderen regulär geschriebenen Klausur einzeln betrachtet mind. 60% erbracht haben. Falls in beiden Einzelklausuren jeweils weniger als 60% erreicht werden (bei 30 Punkten also weniger als 18 Punkte), müssen beide Klausuren wiederholt werden. Alternativ können Sie auch eine mündliche Nachprüfung machen (Näheres s.u.).

Was muss ich beachten, wenn ich eine Klausur versäumt habe (z. B. krankheitsbedingt, Auslandsaufenthalt) oder durchgefallen bin?

In diesem Fall können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

(1) Sie schreiben die reguläre Klausur ein Jahr später mit (Beispiel: versäumt wurde Klausur WS 17/18, nächste Klausurmöglichkeit wäre WS 18/19).

(2) Sie melden Sich zur mündlichen Nachprüfung an. Diese hat den Stoff beider Semester zum Inhalt. Sollten Sie eine mündliche Nachprüfung in Anspruch nehmen, entspricht Ihre Gesamtnote der Note der mündliche Prüfung. 

Wenn Sie sich für eine der beiden Möglichkeiten entschieden haben, melden Sie sich bitte so bald wie möglich bei der Beauftragten für studentische Angelegenheiten.
Für die Nachprüfung brauchen Sie unseren "Laufzettel mündliche Nachprüfung", den Sie bitte ausgefüllt zur Nachprüfung mitbringen.

Kann man in der Pathologie famulieren oder sein PJ machen?

Ja, Sie sind herzlich willkommen! Eine Famulatur oder das PJ in der Pathologie ermöglicht Ihnen einen tieferen Einblick in die Möglichkeiten und Facetten des Faches. Auch wenn Sie keine Karriere als Pathologin oder Pathologe anstreben, wird ein fundiertes Verständnis der Pathologie ein wichtiger Wegbegleiter in Ihrer ärztlichen Tätigkeit sein. Nähere Informationen finden Sie auf dem "Handzettel PJ",  und in unserem "Lernzielkatalog Patho-Pass". Außerdem findet jeden Herbst eine Informationsveranstaltung für angehende PJ-Studierende statt („PJ-Info-Abend“), auf der wir mit einem Stand vertreten sind und uns über Ihren Besuch freuen. Den nächsten Termin können Sie im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät der Universität zu Lübeck erfragen. Bewerbungen für eine Famulatur richten Sie bitte an unser Chefsekretariat (sekretariat.patho@uksh.de) bzw. die Lehrbeauftragte (christiane.kuempers@uksh.de). Reichen Sie hierbei bitte eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, einen tabellarischen Lebenslauf und eine Kopie des Physikums-Zeugnis ein.

Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen, Anmerkungen etc. wenden Sie sich gerne an die Beauftragte für studentische Angelegenheiten:

PD Dr. med. Christiane Kümpers

Oberärztin, Medizinstudiengang: Sprechstunde für Studierende jeden Donnerstag von 12-13 Uhr (im Semester)