Gesetzlich versicherte Patienten
können nur nach Aufnahme im UKSH untersucht werden oder wenn eine Überweisung durch eine der Ambulanzen am UKSH erfolgt ist. Die Terminvereinbarung wird in diesem Fall üblicherweise von der sie behandelnden Klinik übernommen. Von uns erbrachte ambulante Leistungen werden im Allgemeinen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, auch ambulante MRT-Untersuchungen nicht.
Als Selbstzahler, privatversicherter Patient oder berufsgenossenschaftlich versicherter Patient
können Sie bei Abklärungsbedarf gerne ambulante Leistungen bei uns in Anspruch nehmen.
Wir bitten Sie Ihre Anliegen vorwiegend per E-Mail an uns zu richten, um eine schnellere Bearbeitung zu gewähren.
E-Mail: anmeldung.krad@uksh.de
Tel.: 0431 500-16555
Termine absagen (nur für Radiologie und Neuroradiologie)
Bitte sagen Sie Termine unbedingt ab, wenn Sie einen Termin voraussichtlich nicht wahrnehmen können - auch wenn Sie kurzfristig verhindert sind - damit der Termin möglichst noch an einen anderen Patienten vergeben werden kann.
E-Mail: anmeldung.krad@uksh.de
Tel.: 0431 500-16555
Um Termine in anderen Ambulanzen oder für andere Sprechstunden am UKSH abzusagen, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ambulanz/Sprechstunde.