MPEs sind spezialisierte Experten auf Ihrem Feld und durchlaufen eine mehrjährige Ausbildung, einschließlich eines Diplom- bzw. Master-Hochschulstudiums.
Die Voraussetzungen zur Ausbildung zum MPE werden im Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung „Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE) – Anforderungen an den Erwerb“ vom 1.2.2021 geregelt (https://www.bmuv.de/gesetz/richtlinienmodul-erforderliche-fachkunden-im-strahlenschutz-fuer-medizinphysik-experten-mpe).
Dort heißt es:
„Die Voraussetzung zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist ein Masterabschluss in medizinischer Physik oder eine in medizinischer Physik gleichwertige Ausbildung mit Hochschulabschluss (§ 5 Absatz 24 StrlSchG).“
Dieser Qualifikation schließt sich eine Fach- und Sachkunde an, welche ebenfalls in dem Modul erläutert wird.
Kurse für die Fachkunde werden deutschlandweit von verschiedenen Stellen durchgeführt, u.a. vom Norddeutschen Seminar für Strahlenschutz der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (https://www.uni-kiel.de/strahlenschutz-seminar/).