Nachweis einer Drogen- und/oder Alkoholfreiheit (Abstinenz)
Diese Untersuchungen einschließlich der Gutachten- und Befunderstellung werden für verschiedene Auftraggeber, wie z.B. Fahrerlaubnisbehörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Krankenhäuser oder für Privatpersonen durchgeführt.
Je nach Fragestellung kann eine Untersuchung von Blut auf die Blutalkoholkonzentration (BAK) oder auf Langzeitparameter eines Alkoholkonsums (i.d.R. Bestimmung von Ethylglucuronid (EtG) im Urin und/oder in Haaren) sinnvoll sein.
Je nach Fragestellung kann eine Untersuchung von Blut, Urin und/oder Haaren auf die Anwesenheit von Drogen und/oder Medikamenten und deren Konzentrationsbestimmung sinnvoll sein.
Für weitere Fragen oder für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an:
Frau Anja Rippert, Tel.-Nr.: 0431-500 15915 (Kiel), Email: Anja.Rippert@uksh.de oder
Frau Kerstin Gebauer, Tel.-Nr.: 0451-500 15953 (Lübeck), Email: Kerstin.Gebauer@uksh.de