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Das Institut für Rechtsmedizin bietet Opfern von Gewalt (z. B. häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt, Kindesmisshandlung etc.), die sich zunächst nicht für eine Strafanzeige entscheiden können, eine zeitnahe, gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen sowie eine Spurensicherung an.
Im Rahmen dieser für das Gewaltopfer kostenfreien Untersuchung erfolgt eine rechtsmedizinische körperliche Untersuchung durch einen fachkundigen Arzt/Ärztin mit Fotodokumentation von vorhandenen Verletzungen. Weiterhin kann eine Spurensicherung mit anschließender Asservierung erfolgen. Bei speziellen Fragestellungen können gegebenenfalls weitere ärztliche Fachrichtungen hinzugezogen werden. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt doch zu einer Strafanzeige kommen, kann jederzeit ein entsprechendes, gerichtsverwertbares Gutachten erstattet und/oder weiterführende Untersuchungen der Asservate durchgeführt werden.
Die Untersuchung erfolgt nach Terminvereinbarung im Institut für Rechtsmedizin in Kiel bzw. Lübeck unter Gewährleistung der ärztlichen Schweigepflicht.