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Vaterschaftstest - Abstammungsgutachten

Die Methoden

Durch den Einsatz modernster DNA-Techniken sind Abstammungsuntersuchungen heute wesentlich preisgünstiger, schneller und können auch bei dem Kind zu jedem beliebigen Zeitpunkt (ab dem Tag der Geburt) durchgeführt werden.  
Bei den DNA- oder genetischen Abstammungsgutachten wird die Erbinformation (DNA= engl. Deoxyribonucleic Acid) untersucht, die die Merkmale eines jeden Menschen bestimmt. Dabei werden sogenannte STR-Merkmale mit dem Verfahren der PCR untersucht:

Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und Short-Tandem-Repeat (STR)-Analyse

Bei der PCR-Analyse werden STRs, das sind kurze, polymorphe DNA-Abschnitte, untersucht, die sich aus hintereinander angeordneten, 4-5 Basenpaare kurzen Wiederholungseinheiten zusammensetzen. Die Anzahl dieser Wiederholungseinheiten kann sich von Person zu Person unterscheiden. Die STRs liegen, wie alle anderen Gene auch, in doppelter Ausführung vor, von der eine von der Mutter, die andere vom Vater vererbt wurde. Bei der Abstammungsuntersuchung wird nun die Länge der entsprechenden DNA-Abschnitte und damit die Anzahl der darin enthaltenen Wiederholungseinheiten gemessen.

Für unsere Analysen werden in zwei zum Teil überlappenden PCRs insgesamt 20 verschiedene Genorte gleichzeitig amplifiziert und mit einem automatischen Auftrennungs- und Detektionsgerät (AbiPrism3130) detektiert und längenbestimmt. Man erhält so für jeden Genort ein Muster, welches aus einem oder zwei Ausschlä-gen (Peaks) besteht. Eine Vaterschafts- oder Abstammungswahrscheinlichkeit wird dann berechnet, indem zuerst überprüft wird, ob eine Person formal als ErzeugerIn eines Kindes in Frage kommt und dann die Seltenheit der Kombination der für eine Erzeugerschaft erforderlichen Merkmale in allen untersuchten Genorten bestimmt wird.

Die Gutachter

Alle Mitarbeiter im Labor verfügen über eine qualifizierte Ausbildung und langjährige Erfahrung in der Abstammungsbegutachtung und forensischen DNA-Analytik. Die praktische Durchführung obliegt dem wissenschaftlichen Mitarbeitern N. N..

Alle Mitarbeiter entsprechen in ihrer Ausbildung und Qualifikation vollständig den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) des Robert-Koch-Instituts, die u.a. ein naturwissenschaftliches Studium mit fundierten molekulargenetischen Kenntnissen, eine mindestens dreijährige Erfahrung im Bereich von Abstammungsuntersuchungen und eine Mindestanzahl von untersuchten Gutachten vorsehen. Selbstverständlich nehmen alle Mitarbeiter regelmäßig an Fortbildungen und wissenschaftlichen Kongressen teil.

Das Labor

Das Kieler Labor im Institut für Rechtsmedizin des UKS-H verfügt über die neusten Geräte zur DNA-Analyse und entspricht in Ausstattung und Methodik der DIN EN ISO/IEC 17025, wonach es durch Deutsche Akkreditierungsstelle akkreditiert ist. Jedes Jahr werden molekulargenetische Qualitätskontrollen in Form internationaler Ringversuche durchgeführt (Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB), Deutsches Rotes Kreuz, Spurenkommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM)).