Soweit verbindliche Richtlinien vorliegen, werden die nachfolgend angebotenen Untersuchungen nach diesen Richtlinien durchgeführt. Alle Untersuchungen sind kostenpflichtig. Die Untersuchungsergebnisse und ihre Bewertung werden dem Auftraggeber jeweils schriftlich mitgeteilt. Die Untersuchungen werden überwiegend sowohl in Kiel als auch in Lübeck angeboten, wobei einzelne Methoden nur in Kiel zur Verfügung stehen. Aufträge werden jedoch in beiden Instituten gleichermaßen angenommen.
Obduktion (Forensische Pathologie und Neuropathologie)
Forensische Toxikologie (Alkohol, Drogen, Gifte, Medikamente)
Forensische Genetik (Abstammung, Vaterschaft, Spurenuntersuchungen, RNA-Analyse, Identifikation)
Lebensalter (Bestimmung an Lebenden)
Sonstige Untersuchungen (Verletzungen, Tat- und Unfallrekonstruktion)
Obduktionen und weiterführende Untersuchungen werden durchgeführt im Auftrag der Staatsanwaltschaft (gerichtliche Obduktionen), im Auftrag von Versicherungen (versicherungsrechtliche Obduktionen), im Auftrag der Berufsgenossenschaft und von Privatpersonen. Am Institut werden ferner Obduktionen entsprechend dem Feuerbestattungsgesetz durchgeführt, im Auftrag der Gesundheitsämter in Kiel bzw. Lübeck.
Im Rahmen der Obduktionstätigkeit werden u. a. folgende Fragen beantwortet: Identität der Leiche, Todeszeitbestimmung und Klärung der Todesart und Todesursache, Probleme der Kausalität, Rekonstruktion von Unfällen (Verkehrsunfällen) und Tathergängen.
Hierzu gehören auch Fragen nach Kunstfehlern, Berufserkrankungen sowie versicherungsrechtliche Kausalzusammenhänge. Diese Fragen werden zum einen durch Besichtigung des Leichenfundortes und zum anderen durch Obduktionstätigkeit erklärt. Teilweise müssen jedoch Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden, die einerseits der Beweissicherung dienen, andererseits aber auch zur endgültigen Klärung der Identität, der Todesart, der Todesursache und der Kausalität.
Es handelt sich insbesondere um folgende Zusatzuntersuchungen:
Gemäß den Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes wird die Blutalkoholkonzentration bei unter Alkoholeinfluß auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern und bei anderen Delikten bestimmt. Außerdem wird in besonderen Fällen die Alkoholkonzentration qualitativ und quantitativ auch in anderen Körperflüssigkeiten und in Körpergeweben (z.B. bei Verstorbenen) mit speziellen Untersuchungsverfahren bestimmt.
Folgende Bestimmungsverfahren stehen zur Verfügung: Enzymatisches ADH-Verfahren, das Head-Space-Gaschromatographie-Verfahren und das Widmark-Grüner-Verfahren.
Bei Proben in denen lagerungs- und/oder fäulnisbedingte Veränderungen nicht auszuschließen sind, wird dies mit einem speziellen Verfahren überprüft.
Alkoholismusmarker werden benötigt, um bei Personen die regelmäßigen Alkoholabusus betreiben, zu prüfen ob der Verdacht einer Alkoholkrankheit begründet ist und ob weitere Untersuchungen erforderlich sind. Hierzu werden folgende Marker im Blut bestimmt: Methanol, Aceton/Propanol-2, GGT, CDT und die DZ-Bande.
Mit Hilfe der Begleistoffanalytik ist es möglich einen vom Beschuldigten in Rede gestellten Nachtrunk (alkoholisches Getränk, das nach einer Tat getrunken wurde) dahigehend zu überprüfen, ob der behauptete Nachtrunk auszuschließen oder zu beweisen ist. Diese Verfahren ersetzt weitgehend die Doppelblutentnahme -wo zwei Blutproben innerhalb von 30-45 min entnommen werden zur Überprüfung des Nachtrunks.
Organische Lösungsmittel können versehentlich oder bewußt zur Verursachung eines Rauschzustandes aufgenommen worden sein. Mit Hilfe der Head-Space-Gaschromatographie können diese Substanzen im Blut oder im Urin oder wenn erforderlich auch in Gewebsproben bestimmt werden.
Nachweis und Konzentrationsbestimmung von illegalen "Drogen" (z.B. Amphetamine, Cannabis, Cocain, "Ecstasy", Heroin, LSD u.a.) in allen Körperflüssigkeiten sowie in Haaren, Geweben und sonstigen festen und flüssigen Proben.
Nachweis und Konzentrationsbestimmung von Arzneimittelwirkstoffen (z.B. Schlafmittel, Beruhigungsmittel, sonstige Psychopharmaka u.a.) in allen Körperflüssigkeiten, Geweben und sonstigen festen und flüssigen Proben (z. B. Nahrungsmittel und Getränke).
> Antrag auf toxikologische Untersuchung
Mittels moderner DNA-Analysemethoden klären wir Abstammungs- und Verwandtschaftsverhältnisse zwischen zwei oder mehr Personen. Darunter fällt auch der typische Vaterschaftstest.
Kontextualisierung biologischen Spurenmaterials durch Erkennung der Spurenart (Blut, Sperma, Speichel, Vaginalsekret, Menstrualblut, verschiedene Organgewebe) mittels immunchromatographischer Verfahren und RNA-analytischer Techniken.
Individualisierung biologischen Spurenmaterials (Blut, Sperma, Speichel, Vaginalsekret, Menstrualblut, Knochen, Zähne, verschiedene Organgewebe) zur eindeutigen Zuordnung zu einer Person bzw. zur forensischen Identifikation und zur kriminalistischen Dekonvulsion von Mischspuren durch genetische Analyse und Typisierung von short-tandem-repeat (STR)-Mustern.
an jungen Straftätern zur Klärung der Frage der "Strafmündigkeit" (Altergrenze 14 Jahre) bzw. der Anwendbarkeit von Erwachsenenstrafrecht (Altersgrenzen 18 bzw. 21 Jahre), zur Klärung der Frage eines Altersrentenanspruches bei unklarem Geburtsdatum.
Körperliche Untersuchung zur Tat- und Unfallrekonstruktion. Untersuchungen von Opfern und Tätern. Nach tätlicher Auseinandersetzung, Vergewaltigung, Kindesmisshandlung, Tötung, Folterung, usw.