Rheumatologische Ambulanz

Terminvereinbarung

E-MailTelefon

Telefon

Telefon: 0451 500-44160
Fax: 0451 500-45213

Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit der Ambulanz

Um Sie bestmöglich betreuen zu können, nutzen wir einen digitalen Telefonassistenten. So erreichen Sie uns rund um die Uhr, ohne Zeit in einer Warteschleife zu verlieren.

  • Bearbeitungszeit: Wir sichten alle Anfragen fortlaufend. Bitte planen Sie für unsere Rückmeldung eine Zeitspanne von bis zu zwei Werktagen ein.

  • Helfen Sie uns: Um unsere Leitungen für die medizinische Versorgung frei zu halten, bitten wir Sie herzlich, von Mehrfachanfragen (wie erneute Anrufe zum selben Thema) abzusehen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ambulanzzeiten

Mo-Do: 7:30-15:50 Uhr, Fr: 7.30-14.30 Uhr

Sprechzeiten

Termine nur nach Vereinbarung
Ihren ersten Vorstellungstermin erhalten Sie über Ihren behandelnden Arzt, der Sie per Faxformular bei uns anmeldet.

Überweisung

Gültiger Überweisungsschein notwendig
Anmeldung neuer Patienten per Fax durch den überweisenden Arzt (Arztstempel) mit unseren Anmeldebogen (Informationen für Zuweiser)

Für Zuweisende

Informationen für Zuweisende

Informationen für Zuweisende

Wichtige Dokumente

Standort

Ratzeburger Allee 160
Haus A
23538 Lübeck
Anfahrt

Weitere Informationen

Allgemeines

Ihren ersten Vorstellungstermin erhalten Sie über Ihren behandelnden Arzt, der Sie per Anmeldebogen/Faxformular bei uns anmeldet. Für die Terminvergabe hilfreich ist es, wenn vorhandene Vorbefunde (Arztberichte, Laborwerte, Untersuchungsbefunde Bildgebung) zusammen mit der Anmeldung an uns gefaxt werden.

Wir bitten Patienten, die sich das erste Mal bei uns vorstellen, ihren Termin bis spätestens 2 Wochen vorher per E-Mail (oder telefonisch) zu bestätigen.

Auch bei Terminrückfragen, Terminabsagen oder Änderungswünschen bitten wir Sie, vorzugsweise diese E-Mailadresse zu nutzen: terminbestaetigung.rheuma.luebeck@uksh.de

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen (Laborwerte, Röntgenbilder auf CD und sonstige Befunde) auch noch einmal zum Untersuchungstermin mit.

Denken Sie an Ihre Gesundheitskarte und einen gültigen Überweisungsschein. Seit der Umstellung auf die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist es außerdem erforderlich, dass auf allen Überweisungen zur rheumatologischen Behandlung "§ 116b" angekreuzt wird. Ansonsten ist eine Überführung in die ASV nicht möglich.