Wir behandeln nur angemeldete Patienten. Die Terminvergabe für Patienten mit Tumorschmerzen ist kurzfristig möglich. Patienten mit chronischen Schmerzen aufgrund von anderen als Tumorerkrankungen (wie z.B. Rückenschmerzen) müssen wir leider zunächst auf eine Warteliste setzen. Bis zum Erstvorstellungsgespräch können mehrere Monate seit der Anmeldung vergehen.
Der Patient kann sich schriftlich oder telefonisch selbst anmelden, oder sein behandelnder Arzt übernimmt dies für ihn.
Wir versenden daraufhin einen mehrseitigen Fragebogen und Schweigepflicht-Entbindungen zum Ausfüllen durch den Patienten.
Ferner bitten wir den Patienten, uns sämtliche Befundberichte von vorbehandelnden Einrichtungen und Kollegen zusammen mit dem selbst ausgefüllten Fragebogen zuzuschicken.
Wenn alle relevanten Unterlagen beisammen sind, kann dann von uns vorentschieden werden, ob die Therapieangebote unserer Schmerzambulanz für diesen Patienten sinnvoll sind oder ob wir anderweitige Empfehlungen geben sollten.
Ist ein Therapieansatz für uns erkennbar, setzen wir den Patienten auf die Warteliste. Ansonsten informieren wir ihn und/oder seinen behandelnden Arzt über möglicherweise anderswo zu erlangende Behandlungsmaßnahmen.
Mögliche Gründe, die uns dazu veranlassen, einem Patienten keinen Therapieplatz bei uns anzubieten, können umfassen:
Bereits absolvierte Therapiemaßnahmen in einem Umfang, der unser hiesiges Behandlungsangebot bereits vollständig abgedeckt hat.
Ein so komplexes Schmerzbeschwerdebild, dass nur oder zunächst nur ein stationärer Behandlungsansatz sinnvoll erscheint.
Zu beschwerliche oder zu weite An- und Abreisewege zwischen Wohnort und unserer Schmerzambulanz bei zu erwartender längerer ambulanter Therapie.
Zu große zeitliche Einschränkungen bei der Terminvergabe seitens des Patienten, dass eine intensive aufeinander abgestimmte Therapie zeitlich nicht durchführbar wäre (z.B. Patienten, die stets nur Termine später als 16 Uhr wahrnehmen könnten).
Sind die Unterlagen vollständig beisammen und ein Therapieansatz bei uns denkbar, so erhält der auf der Warteliste befindliche Patient so bald wie möglich einen ersten Termin bei uns telefonisch und/oder schriftlich mitgeteilt.