WICHTIG: Der Überweisungsschein
Für die Vorstellung in der Ambulanz benötigen wir einen Überweisungsschein:
In jedem neuen Quartal benötigen wir einen gültigen Überweisungsschein. Sonst können unsere dabei entstehenden Leistungen nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Auf diesem Schein möge im Feld "Überweisung an..." notiert sein: "Hochschulambulanz für Schmerztherapie".