Verhalten während der Strahlentherapie
Die Strahlenbehandlung soll Ihre üblichen Aktivitäten möglichst wenig beeinträchtigen. Meistens sind spezielle Verhaltensregeln nicht erforderlich. Wichtige Einschränkungen (z.B. Ernährung, Fahrtauglichkeit) werden wir ggf. mit Ihnen besprechen. Notwendige Hautmarkierungen bitte nicht abwaschen. Falls die Haut mitbestrahlt wird (manchmal unvermeidbar oder erforderlich), kann eine spezielle Hautpflege nötig sein; wir besprechen das dann mit Ihnen. Wenn Sie als ambulanter Patient kommen, sollten Sie einmal pro Woche mit einem unserer Ärzte sprechen, auch wenn es Ihnen gut; wir möchten uns auf jeden Fall davon überzeugen, dass Sie die Behandlung so gut wie möglich vertragen.
Fahrtkosten
Bei ambulanter Serienbehandlung (Strahlentherapie, aber auch Chemotherapie und Dialyse) bezahlt die Krankenkasse die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Therapieeinrichtung (abzüglich der üblichen Zuzahlungen). Eine entsprechende Bestätigung für die Krankenkasse erhalten Sie von unseren Mitarbeitern. Bei sehr hohen Zuzahlungen (Fahrtkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalt; die gesamte Summe zählt) können Sie sich eventuell auch von weiteren Zuzahlungen befreien lassen; Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Unterstützende Therapien (Supportivtherapie)
Meistens wird die Strahlentherapie sehr gut vertragen; in diesen Fällen müssen Sie praktisch Nichts beachten. Manchmal sind allerdings zusätzliche Behandlungen nötig, um die Verträglichkeit der Strahlentherapie zu gewährleisten. Bei starkem Gewichtsverlust oder Schluckbeschwerden ist oft eine Ernährungsbehandlung erforderlich (manchmal auch über eine Magensonde, sog. PEG). Je nach Gesundheitszustand können auch Infusionen, Schmerztherapie, Antibiotika gegen Entzündungen, Medikamente gegen Übelkeit oder Blutübertragungen (Transfusionen) sinnvoll oder dringend nötig sein.
Alternative Krebstherapien
In Zeitschriften und anderen Medien oder auch durch Mundpropaganda werden regelmäßig zusätzliche Krebstherapien angeboten, die man zusammenfassend oft als „alternative“ oder „komplementäre Behandlungsverfahren“ bezeichnet (z.B. Misteltherapie, spezielle Krebsdiäten, Wundersteine, Behandlung mit Nahrungszusatzstoffen, spezielle Vitamine, Schutz vor Erdstrahlen, etc.). Nach dem Stand der Wissenschaft sind diese Verfahren wirkungslos, meistens allerdings auch ohne relevante Nebenwirkungen. Sie können sicher sein, dass wir Ihnen alle Maßnahmen, die nach dem aktuellen Kenntnisstand der Medizin in Ihrem individuellen Fall hilfreich sein können, anbieten. Noch ein Tipp: geben Sie für alternativen Zusatztherapien nicht zu viel Geld aus, auf keinen Fall sollten Sie sich deswegen verschulden.
Was können Sie selbst tun?
Wenn Sie selbst mehr zu Ihrer Heilung beitragen wollen, beachten Sie bitte folgende Regeln:
Nicht rauchen (wenn möglich)! Rauchen erzeugt Krebs, schwächt das Immunsystem und vermindert (wenn man während der Strahlentherapie raucht) wahrscheinlich auch die Strahlenwirkung am Tumor.
Wenig Alkohol: der Abbau des Alkohols belastet den Körper und kann die Verträglichkeit der Behandlung, insbesondere einer Chemotherapie, verschlechtern. Gelegentlicher Alkoholkonsum ist erlaubt (z.B. ein Glas Sekt bei einer Feier).
Ernähren Sie sich gesund: frisches Obst und Gemüse, regelmäßig Fisch und etwas Fleisch.
Keine extrem hochdosierten Vitamingaben während der Strahlentherapie (sie könnten die Strahlenwirkung abschwächen)
Regelmäßige leichte körperliche Aktivität, soweit Sie sich das zutrauen, ist hilfreich (z.B. spazieren gehen)
Besprechen Sie alle Veränderungen, die Sie an Ihrem Körper bemerken (z.B. Schmerzen, Verdauungsstörungen, Appetitlosigkeit) mit uns oder nach Abschluss der Strahlentherapie mit Ihrem Hausarzt.
Onkologische Rehabilitation
Oft sind Patienten nach einer intensiven Krebsbehandlung für längere Zeit geschwächt; manchmal bestehen auch nach Ende der Therapie noch für einige Wochen leichte Nebenwirkungen. Um möglichst schnell wieder gesund und leistungsfähig zu werden, kann eine spezielle Rehabilitation sinnvoll sein. Es gibt in Schleswig-Holstein mehrere auf die Nachbehandlung nach Krebserkrankungen spezialisierte Reha-Kliniken, mit denen wir zusammen arbeiten. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, sprechen Sie uns bitte an. Wir organisieren dann eine Beratung bei unserem Sozialdienst, der alle weiteren Formalitäten für Sie erledigt.
Nachsorge
Wir sind nach der Strahlenschutzverordnung verpflichtet, alle Patienten (wenn möglich) in regelmäßigen Abständen nachzuuntersuchen, unabhängig von der onkologischen Nachsorge, die meistens von einem Facharzt oder Ihrem Hausarzt durchgeführt wird.