Strahlenbehandlung von gutartigen Erkrankungen

Auch bei einigen gutartigen Erkrankungen kann eine Bestrahlung sinnvoll sein. Röntgenstrahlung wirkt antientzündlich, proliferationshemmend und schmerzlindernd. Um diesen Effekt zu erreichen, reichen oft schon geringe Strahlendosen (z.B. drei bis 10 Bestrahlungssitzungen mit jeweils niedriger Dosis) aus. Beispielsweise kann bei folgenden Erkrankungen eine Strahlenbehandlung angezeigt sein:

  • Ossifikationsprophylaxe (Verhinderung von Verkalkungen im Operationsgebiet z.B. nach Hüftgelenksersatz)

  • Schmerzhafter Gelenkverschleiß (Arthrose)

  • Endokrine Orbitopathie (Hervortreten der Augen bei Schilddrüsenerkrankungen)

  • Schmerzhafter Fersensporn

  • Morbus Dupuytren und Morbus Ledderhose (Verhärtungen an den Innenflächen von Händen oder Füßen)

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