Das Institut für Rechtsmedizin am UKSH bietet an den Standorten in Kiel und Lübeck eine qualifizierte rechtsmedizinische Untersuchung von Gewaltopfern, z. B. nach häuslicher Gewalt, an. Im Rahmen des rechtsmedizinischen Konsiliardienstes erfolgt sowohl eine (Foto-)Dokumentation von Verletzungen als auch eine weitergehende Beurteilung hinsichtlich des Verletzungsmechanismus (z. B. stumpfe, scharfe oder thermische Gewalteinwirkung) und -alters. Wenn nötig, werden biologische Spuren fachgerecht asserviert.
Durch die Untersuchung wird den Betroffenen in Fällen, in denen die Polizei zunächst nicht involviert ist, ermöglicht, die erlittenen Verletzungen im Hinblick auf ein zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise anstehendes Strafverfahren „gerichtsfest“ dokumentieren zu lassen. Basierend auf den erhobenen Befunden ist dann bei Bedarf jederzeit die Erstellung eines rechtsmedizinischen Gutachtens möglich.