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Nachsorge

Viele Patientinnen und Patienten haben schon vor der Diagnose des Bauchspeicheldrüsenkrebses eine Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), die nach der Operation meist bestehen bleibt, doch werden auch Verbesserungen oder Verschlechterungen der Zuckerkrankheit beobachtet. Meistens ist eine Therapie mit Insulin notwendig.

Therapie nach Entfernung (von Teilen) der Bauchspeicheldrüse

Durch die Entfernung eines Teils der Bauchspeicheldrüse kommt es zu einer erniedrigten Produktion der Verdauungsenzyme. Dies äußert sich in Gewichtsabnahmen, Blähungen oder Durchfall. Diese Situation kann sehr einfach mit Kapseln, die Bauchspeicheldrüsenenzyme enthalten, behoben werden.

Nach erfolgter Operation sollten die Patientinnen und Patienten durch

  • körperliche Untersuchungen

  • Laboruntersuchungen und auch

  • bildgebende Untersuchungen (Ultraschall, Computertomographie, Magnet-Resonanz-Tomographie)

regelmäßig kontrolliert werden.

Dies hat zum Ziel, operationsbedingte Mangelzustände zu erkennen und zu beheben und auch ein Wiederauftreten des Tumorleidens früh zu entdecken um gegebenenfalls weiter Behandlungen vorzunehmen.

Die Organisation dieser Nachuntersuchung erfolgt in Zusammenarbeit mit den behandelnden Hausärztinnen und Hausärzten.

Eine weitere Behandlung mittels z.B. Chemotherapie wird häufig im Rahmen von Studien durchgeführt und individuell mit der Patientin bzw. dem Patienten, der Chirurginnen/Chirurgen, Onkologinnen/Onkologen und Hausärztinnen und Hausärzten organisiert.

Bei Patientinnen und Patienten, bei denen ein Teil oder sogar die ganze Bauchspeicheldrüse entfernt werden musste, kann es je nach Ausmaß der Entfernung zu einer Funktionseinschränkung der Bauchspeicheldrüsenfunktion kommen. Dabei stehen folgende zwei Probleme im Vordergrund:

  • zu wenig Pankreasenzyme (führt zu Verdauungsproblemen)

  • zu wenig Insulin (führt zu hohem Blutzucker)

Diese Mangelzustände können mit entsprechenden Medikamenten ausgeglichen werden.

1. Pankreasenzymsubstitution

Heute sind Präparate auf dem Markt, die die eigenen Enzyme des Pankreas ersetzen (z.B. Creon). Diese Enzympräparate müssen zu allen Hauptmahlzeiten und auch bei Zwischenmahlzeiten ("Snacks") eingenommen werden. Die nötige Dosierung ist von Patient zu Patient unterschiedlich und richtet sich nach dem Nahrungstyp und schließlich nach dem Beschwerdebild der Patientin oder des Patienten.

Entscheidend ist, dass unter dieser Therapie ein Völlegefühl und die Durchfälle mit Fettauflagerungen verschwinden. Typischerweise müssen zu den Hauptmahlzeiten mehr Kapseln eingenommen werden als zu den Zwischenmahlzeiten. Wichtig ist, dass die Pankreasenzyme mit der Nahrung in Kontakt kommen, damit sie ihre Wirkung erfüllen können. So werden pro Tag zwischen 6-12 Kapseln benötigt. Allerdings kann die Anzahl auch bedeutend höher oder niedriger sein, je nach noch vorhandener Restfunktion der Bauchspeicheldrüse und dem Präparat, das in sehr unterschiedlichen Enzyminhalten angeboten wird.

Diese Präparate sind meistens sehr gut verträglich und haben praktisch keine Nebenwirkungen. Ganz selten kann es zu einer allergischen Reaktion kommen.

2. Insulinsubstitution

Sollten sich nach der Bauchspeicheldrüsenkrankheit oder der Operation hohe Blutzuckerwerte zeigen, ist es notwendig, eine entsprechende Blutzuckertherapie durchzuführen. Anfänglich, und bei nicht stark erhöhten Blutzuckerwerten, kann dies mit Hilfe von angepasster Nahrungsaufnahme und Tabletten erfolgen, die den Zuckerspiegel beeinflussen. Allerdings wird durch den Wegfall der insulinproduzierenden Zellen häufig eine Insulinbehandlung notwendig.

Für die Insulinbehandlung stehen heute die verschiedensten Insulintypen zur Verfügung, die es erlauben, die Therapie sehr individuell zu gestalten. Es kann speziell auf Ernährungsgewohnheiten geachtet werden.

Ziel einer jeden Therapie sind dabei das persönliche Wohlbefinden und eine gute Einstellung des Blutzuckerwertes. Damit können schwere Folgeschäden in der nahen und fernen Zukunft vermieden werden. Speziell in der Anfangsphase ist eine engmaschige Betreuung durch die Hausärztin oder den Hausarzt oder Spezialistin bzw. Spezialisten erforderlich.