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Palliativversorgung

Krebspatientinnen und -patienten sowie deren Angehörige sind häufig mit vielfältigen physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Belastungen konfrontiert, die mit verminderter Lebensqualität und reduzierten Therapieeffekten verbunden sein können.

Eine umfassende onkologische Versorgung beinhaltet daher neben der rein medizinischen Versorgung auch die Hilfestellung bei diesen oft vielschichtigen Problemen. Idealerweise erfolgt dies durch ein aus verschiedenen Berufsgruppen und Disziplinen bestehendes Behandlungsteam. Gerade wenn Tumorerkrankungen nicht heilbar sind und die verbleibende Lebenszeit vermutlich begrenzt sein wird, können zusätzlich Kenntnisse sehr hilfreich sein. Eine besonders geschulte Wahrnehmung, die Bereitschaft zum Zuhören und reiche Kenntnis der Behandlungsmöglichkeiten von komplexen Beschwerden sind nur einige der notwendigen Voraussetzungen einer umfassenden palliativen Versorgung. Diese palliativen Versorgungsaspekte gilt es rechtzeitig in die onkologische Versorgung zu integrieren.

Unter Federführung der International Association for Hospice & Palliative Care (IAHPC) 2019 ist folgende Definition der Palliativversorgung entstanden:

Palliativversorgung ist die aktive und umfassende Versorgung von Menschen jeden Alters mit schwerem gesundheitsbezogenem Leiden infolge schwerer Erkrankung und insbesondere von Menschen nahe am Lebensende. Sie zielt auf eine Verbesserung der Lebensqualität von Patientinnen und Patienten, deren Familien und pflegenden Zugehörigen.

Man unterscheidet zweierlei Versorgungsansätze: Die allgemeine Palliativversorgung z.B. durch onkologische Behandlungsteams und /oder Hausärztinnen und Hausärzte, die Patientinnen und Patienten mit lebensbedrohlichen Krankheiten betreuen und über ein fundiertes Grundwissen und entsprechende Basisfertigkeiten in palliativen Behandlungskonzepten verfügen. Diese ist geeignet für Patientinnen und Patienten mit einzelnen Symptomen und wenig komplexen Problemen. Die Versorgung ist dabei nicht an spezifische strukturelle Voraussetzungen gebunden.

Patientinnen und Patienten, deren komplexe Anforderungen durch andere Behandlungsmöglichkeiten (einschließlich der allgemeinen Palliativversorgung) nicht hinreichend abgedeckt sind, sollten spezialisierte Palliativversorgung erhalten. Spezialisierte Angebote der Palliativversorgung erfordern einen Teamansatz eines multiprofessionellen Teams mit spezifischer palliativmedizinischer Qualifikation und Erfahrung. Eine 24-Stunden-Verfügbarkeit muss gewährleistet sein. Palliativversorgung kann ambulant oder stationär erfolgen.

Die Palliativversorgung ist eng mit der Hospizversorgung verzahnt und ambulante Hospizdienste und die stationären Hospize sind wichtige Kooperationspartner in der gemeinsamen betreuung von Patientinnen und Patienten und Angehörigen.

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Palliativversorgung:

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